Schon wieder A2 (A beschränkt)

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

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regbf99
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Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

Servus,
ich weiss, zu dem Thema SMR 510 gedrosselt fahren und dem Gewicht gibt es schon haufenweisse Diskussionen.
Doch da ich mir im Frühjahr gerne eine zulegen möchte und sie mit meinem A2 fahren will, wollte ich mich gerne über die 2010/2011 Modellen informieren.
Fahrschule/Gesetz hat geschrieben:Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Welches Gewicht hat die 510er genau (was steht im Brief) und geht es um das Gewicht mit oder ohne Flüssigkeiten?
Gehe ich vom Trockengewicht (118kg) aus, darf sie max. 23,6 kW haben --> sprich die 20 kW Drossel
Gehe ich vom Fahrbereitengewicht (150kg) aus, darf sie max. 31,8 kW haben

http://www.moto-resort.de/index.php?mrM ... datenblatt

Wahrscheinlich geht es um das Trockengewicht, oder? Auch wenn das eigendlich Schwachsinn ist, den ohne Benzin oder Öl ist nicht viel los. Bei Autos ist das mit dem Gewicht der gleiche Käse, da alleine schon die Ausstatungung über das Gewicht entscheidet, aber ich schweife ab.

http://www.a4-freunde.com/forum/showthr ... gschein%29 (Beitrag vom 05.05.2006, 10:32)

Ich hoffe ihr könnt mir hilfen, wie gesagt es geht mir nur um die 2010/11 Modelle, darum half mir die SuFu nicht viel.


Beste Grüße

regbf99
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sespri
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von sespri »

Wie die Rechtsprechung in Deutschland ist, weiss ich nicht im Detail. Wenn ich aber die Audi Seite ansehe, gibt es auch bei Euch Definitionen, die unseren entsprechen. Und da wir uns im 2003 den europäischen Kategorien angenähert haben, dürfte sich das auch hier nicht gross unterscheiden. Bei uns gilt auf alle Fälle für Fzg. ab 1.Inv. Okt. 1995 folgendes:

Leergewicht: Fahrfertiges Fahrzeug mit allen erforderlichen Flüssigkeiten, Tank zu 90% gefüllt (warum nicht 100% - keine Ahnung, iss so) und einem angenommenen Fahrergewicht von 75kg.


Und dieses Gewicht wird bei uns in der Spalte Leergewicht so eingetragen. Beim PKW kann sich das eher unterscheiden, da ist man etwas grosszügiger wenn es drum geht das Bordwerkszeug mit einzubeziehen oder das Reserverad gegen einen Reifenrep. Kit zu tauschen - darum dort auch mal 10 - 20kg Differenz. Ein Mopped steht nackicher da, dort stimmt es oft auf`s Kilo genau mit den Herstellerangaben überein.

Wie schwer die einzelnen Moppeds sind, weiss ich nicht...

Sespri
Zuletzt geändert von sespri am 27.12.13 - 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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regbf99
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

Servus,
danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich habe nur gefragt, weil es hier schon einmal das Thema Gewichts unterschiede gegeben hat.

Jetzt habe ich meine SM noch schnell gewogen.
Mit allen Flüssigkeiten, randvoll getankt, ohne Fahrer --> 116kg
Im Schein steht unter G "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges in kg (Leergewicht)" --> 118kg.

Gibt es 20 kW Drosseln für 610er?

Beste Grüße

regbf99
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sespri
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von sespri »

Es ist halt ein bisschen verwirrend.

Z.B. für die Kat.A muss die Mühle bei uns mehr als 25kw und ein kw/kg Verhältnis von mehr als 0.16 haben.

Meine Maschine steht mit Leer = 205kg drin. Es steht aber auch ein kw/kg von 0.315 drin. Und das erreichst du nur, wenn du von den 205kg den 75kg Fahrer abziehst - dann kommst mit den 130kg und mit den 41kw auf 0.315

Ich finde es auch komisch - einmal mit Fahrer und einmal ohne. Aber es ist nun mal so, die Gesetze mache ich auch nicht. Ich bin auch der Meinung, dass eine Definition eine verbindliche Gültigkeit haben muss auf die man sich abstützen kann, sonst ist sie wertlos.

Drossel für 610er - k.A. das wissen andere besser...

Sespri

edit@ Ich rede ausschliesslich von unserer Gesetzgebung, die zwar ähnlich, aber nicht in allen Belangen gleich ist. Die 35kw Regel kenne ich auch, ist aber bei uns noch nicht aktuell.
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regbf99
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

sespri hat geschrieben:Ich bin auch der Meinung, dass eine Definition eine verbindliche Gültigkeit haben muss auf die man sich abstützen kann, sonst ist sie wertlos.
So ist das halt mit dem Staat. Im Grunde kennt sich da auch keiner aus, dass habe ich schon bei meiner 125er gesehen. Ich musste 4 Ämter und 2 TÜV Stellen anrufen bis mir einer sagen konnte welche kW/kg,- und Leistungsbeschränkungen zu 100% gelten.

Trotzdem danke für deine hilfe.
Wenn mir jetzt noch jenmand was zu den 610er Drosseln sagen könnte wäre das optimal.

Beste Grüße

regbf99
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golom
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von golom »

sespri hat geschrieben:
Meine Maschine steht mit Leer = 205kg drin. Es steht aber auch ein kw/kg von 0.315 drin. Und das erreichst du nur, wenn du von den 205kg den 75kg Fahrer abziehst - dann kommst mit den 130kg und mit den 41kw auf 0.315
Das verstehe ich nicht, kannst du das mal erläutern?

Grüße
:hva:
sespri
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von sespri »

@golom

Was verstehst Du nicht genau? So wie ich es beschrieben habe, sollte es fast selbst erklärend sein.

Gruss Sespri
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golom
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von golom »

Das in der Zulassungsbescheinigung das Gewicht des Fahrer mitberechnet wird, es steht doch unter "G" Leermasse.

Darum meine Frage ob ich das wohl falsch verstanden habe.

Grüße
sespri
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von sespri »

Nein, das Gewicht unter Leermasse stimmt - für den EU Raum. Bei uns in der Schweiz wird noch ein angenommenes Fahrergewicht von 75kg draufgesetzt und in die Fahrzeugpapiere eingesetzt. 130kg Mopped + 75kg Fahrer = 205kg.

Aber, und jetzt kommt das aber - für die Führerscheinprüfung muss die Mühle min. 0.16kw/kg aufweisen - und da bedient man sich wiederum des Fahrzeuges OHNE Fahrer. Und damit der Fahrer und/oder der Schutzmann nicht lange ausrechnen müssen ob die Maschine regelkonform ist, ist der kw/kg Wert bei uns ausgewiesen.

Lustigerweise ist im A4 Forum u.a. auch eine der Definitionen vollgetankt mit 75kg Fahrer - und das für den EU-Raum...

Langer Rede kurzer Sinn - es ist doch Sch....egal wie das Leergewicht definiert wird, nur sollte man sich Weltweit auf eine Methode einigen, dann würden so Fragen gar nicht erst entstehen...
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golom
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von golom »

Okay danke für die Info!

Gebe dir aber absolut Recht das man so was vereinheitlichen sollte, blickt ja keiner durch!

:hva:
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regbf99
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

Ist den hier niemand der mir was zu 610er Drosseln sagen kann??
:ka: :ka:
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von Paddi »

Für die 610er gibt es soweit ich weiß nur eine Drossel für den A beschränkt Führerschein. Meine ist auf 33PS gedrosselt gewesen. Laut rechnungen dürfte sie nun mit dem neuen Führerschein 37PS oder 38PS haben (irgendwo gibt es einen Thread darüber).
Ich glaube nicht das es für die Huskys extra Drosseln gibt für den neuen Führerschein da es mach Leistungsgewicht nur paar PS mehr sind.
Grüße Paddi
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regbf99
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

Paddi hat geschrieben:Ich glaube nicht das es für die Huskys extra Drosseln gibt für den neuen Führerschein da es mach Leistungsgewicht nur paar PS mehr sind.
Wahrscheinlich, ich muss aber auch auf das Gewicht-Leistungs-Verhältniss achten.
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von Shinyaku46 »

Ich weis das Thema ist schon etwas älter, aber ich habe dort etwas bezüglich der Drossel in einer 610er :)
Hab mir letzte Woche eine gekauft und diese ist per Gasanschlag auf 20kw gedrosselt und eingetragen :)
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von DHX_77 »

Shinyaku46 hat geschrieben:Ich weis das Thema ist schon etwas älter, aber ich habe dort etwas bezüglich der Drossel einer 610er :)
Hab mir letzte Woche eine gekauft und diese ist per Gasanschlag auf 20kw gedrosselt und eingetragen :)
Es scheint, als würde es sich bei deiner alten 610er um eine Wettbewerbsmaschine handeln, diese waren mit den Leistungsdaten gedrosselt.

Grüße..... :hva:
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

Servus,
seit einiger Zeit hab ich eine SMR 450 Bj. 2010. Im Schein stehen 19 kW.
Der Vorbesitzer sagte mir er hat nichts dran gemacht, auch unser gemeinsamer Händler/Mechaniker hat gesagt er hat nichts dran gemacht.
Doch ich habe keinen Lambdasonde, Ansauggeräuchschdämpfer und Gasanschlag. Hab das mit dem Werkstatthandbuch (2009) vergliechen.
Gab es 2010 gar keinen Gasanschlag? Hat sie von haus aus "19kW" für die Abgaswerte eingetragen und braucht daher gar keinen Anschlag?
TÜV und AU waren kein Problem.

Beste Grüße

regbf99
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

Kann da keiner was dazu sagen?
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von Moje »

Hallo,
ich dachte immer, das Leergewicht sei das Gewicht, dass ein Motorrad mit allen Betriebsflüssigkeiten außer Benzin hat, also mit leerem Benzintank, aber sämtlichen Ölen und Kühlflüssigkeit und ohne Fahrer (warum sonst auch Leergewicht)

Zur 20kW Drossel: http://www.moto-resort.de/index.php?mrM ... datenblatt

es gibt sie also.

Wenn man vom Leergewicht ausgeht und sie 159 fahrfertig wiegt kann man 5kg abziehen und kommt auf 154kg, da reicht die 20kW Drossel dicke.

Grüße, Thomas
21/18 ♥
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regbf99
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Re: Schon wieder A2 (A beschränkt)

Beitrag von regbf99 »

Moje hat geschrieben:Hallo,
ich dachte immer, das Leergewicht sei das Gewicht, dass ein Motorrad mit allen Betriebsflüssigkeiten außer Benzin hat, also mit leerem Benzintank, aber sämtlichen Ölen und Kühlflüssigkeit und ohne Fahrer (warum sonst auch Leergewicht)

Zur 20kW Drossel: http://www.moto-resort.de/index.php?mrM ... datenblatt

es gibt sie also.

Wenn man vom Leergewicht ausgeht und sie 159 fahrfertig wiegt kann man 5kg abziehen und kommt auf 154kg, da reicht die 20kW Drossel dicke.

Grüße, Thomas
Das Gewicht das auf der Internetseite steht interessiert aber keinen Menschen.
Das einzige was zählt ist das Gewicht das im Schein steht (129 kg), und nur das ist relevant. Den aus ihm wird das Leistungs/Gewichts - Verhältnis errechnet. In dem Fall 19kW/129kg = 0,147 kW/kg. Im Schein stehen 0,15 kW/kg.
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