FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Werkstatt / Technik (Straße): Hier könnt Ihr all Eure "Wehwechen" die Ihr mit eurem Straßenmopped habt loslassen. Irgendeiner weiß sicherlich Rat.

Moderatoren: Faritan, Firebeast, Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
infectedbrain
Forensponsor
Beiträge: 2419
Registriert: 24.12.13 - 17:13
Motorrad: Nuda900R / T120
Wohnort: ich seh den Brocken
Kontaktdaten:

FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von infectedbrain »

Da es mittlerweile einige neue gesetzliche Regelungen in Bezug auf Anbauteile, ABE, Stilllegung vor Ort bei Kontrolle usw. gibt und sicher einige (inkl. mir) sich mit dem Thema nicht wirklich auskennen, wie wäre es mit einer FAQ dazu? So ist man eventuell bei einer Kontrolle besserin der Lage zu Argumentieren, wenn die Polizeibeamten Dinge tun, die eigentlich nicht erlaubt sind und man es hinnehmen muss, weil man die Gesetzeslage nicht kennt?

Um das möglichst übersichtlich zu machen, könnte man sich je Bauteil die Info dazu schreiben und den (wenn vorhanden) Link zum Gesetztestext dazu packen.
Ich würde jeweils neue Dinge im ersten Beitrag ergänzen. So in der Form:

ESD mit ABE zu laut
Vorab wird geschaut, ob die vorhandene ABE auch auf das Mopedmodell und den Auspuff passt. Sind die Nummern gecheckt, aber das Ding kommt dem Herrn Wachtmeister zu laut vor, dann kann er auf Verdacht deine Nuda ohne mit der Wimper zu zucken eintüten und checken lassen per Gutachter. Es kommt also immer auf die Laune und das Empfinden des Kontrolleurs an, wodurch die These "Ich hab aber ne ABE, da kann mir niemand was....!" ihre Wirkung direkt verliert. :-( Falls dann der Gutachter die Mühle sogar als zu laut empfindet, kann dir Nachbesserung (z.B. bessere Dämmung des ESD o.ä.) angeordnet werden und wenns ganz dumm kommt, darfst du den Original ESD wieder dranschrauben (sofern du ihn noch hast :mrgreen:) und bei der nächsten Polizeistelle bzw. beim TÜV vorfahren zur Abnahme... :-|

Krümmer ohne ABE
Dieses Spiel gilt ähnlich für den Punkt "Krümmer ohne ABE - Was kann bei einer Kontrolle bzw TÜV passieren?", da auch hierdurch die Lautstärke des Bikes in 99,9% lauter wird. Hat nun ein kontrollierender Polizist ein mulmiges Gefühl, dürfen die besagten Schritte aus Punkt 1 auch hier durchgeführt werden... :klopp: Ein Gutachter wird den Fehler mit Sicherheit spätestens beim fehlenden KAT entdeckt haben... :roll2:

Defekter Auspuff
Ist der Auspuff defekt, d.h. ohne willentliche Änderung verschlissen oder durchgerostet, kostet das nach altem (bis 30.4.2014) und neuem (ab 1.5.2014) Recht gemäß Nr. 219 des Bußgeldkatalogs 20 € und keine Punkte.
§219 – Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen (§ 49 Abs. 1 & § 69a Abs. 3 Nr. 17 StvZO) – 20 €, keine Punkte“

Manipulierter Auspuff
Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“


Nach Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.

Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 (korrekte Auspuffanlage) nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.


Spiegel ohne ABE
TBNR 356000

Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht
den Vorschriften entsprach *).
§ 56 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

15,-€ Bußgeld

ggf. noch ne Unterbindung/Untersagung der Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr nach jeweiligem Landes

usw.

Würde das auf Interesse stoßen?
Zuletzt geändert von infectedbrain am 25.09.14 - 07:52, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße Brain
:h: UNS :h:
Benutzeravatar
Foxi
Forensponsor
Beiträge: 1075
Registriert: 22.08.13 - 16:27
Motorrad: NUDA R ABS

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Foxi »

Ich finds gut :Top:
Hutzi
HVA-Neuling
Beiträge: 38
Registriert: 22.08.14 - 14:36
Motorrad: Nuda 900

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Hutzi »

Würd mich auch interessieren, gibt ja immer wieder unterschiedliche Meinungen
Bidor
Forensponsor
Beiträge: 71
Registriert: 30.04.14 - 10:08
Motorrad: tba

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Bidor »

Moin Gemeinde, Moin Brain! :-)

Ein Freund eines Freundes ist Polizist im Bereich Straßenverkehr und der sagt zu "ESD mit ABE zu laut - Was kann bei einer Kontrolle bzw TÜV passieren?" folgendes: Vorab wird geschaut, ob die vorhandene ABE auch auf das Mopedmodell und den Auspuff passt. Sind die Nummern gecheckt, aber das Ding kommt dem Herrn Wachtmeister zu laut vor, dann kann er auf Verdacht deine Nuda ohne mit der Wimper zu zucken eintüten und checken lassen per Gutachter. Es kommt also immer auf die Laune und das Empfinden des Kontrolleurs an, wodurch die These "Ich hab aber ne ABE, da kann mir niemand was....!" ihre Wirkung direkt verliert. :-( Falls dann der Gutachter die Mühle sogar als zu laut empfindet, kann dir Nachbesserung (z.B. bessere Dämmung des ESD o.ä.) angeordnet werden und wenns ganz dumm kommt, darfst du den Original ESD wieder dranschrauben (sofern du ihn noch hast :mrgreen:) und bei der nächsten Polizeistelle bzw. beim TÜV vorfahren zur Abnahme... :-|

Dieses Spiel gilt ähnlich für den Punkt "Krümmer ohne ABE - Was kann bei einer Kontrolle bzw TÜV passieren?", da auch hierdurch die Lautstärke des Bikes in 99,9% lauter wird. Hat nun ein kontrollierender Polizist ein mulmiges Gefühl, dürfen die besagten Schritte aus Punkt 1 auch hier durchgeführt werden... :klopp: Ein Gutachter wird den Fehler mit Sicherheit spätestens beim fehlenden KAT entdeckt haben... :roll2:

Zu Punkt 3, dem wohl harmlosesten der hier aufgeführten:

TBNR 356000

Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht
den Vorschriften entsprach *).
§ 56 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

15,-€ Bußgeld

ggf. noch ne Unterbindung/Untersagung der Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr nach jeweiligem Landes


Soweit meine Infos an Euch! :Top:

Am besten einfach niemals in ne Kontrolle kommen :mrgreen:

Die Linke zum Gruß! :heba: :hva:
Beste Grüße!
Alex
Benutzeravatar
infectedbrain
Forensponsor
Beiträge: 2419
Registriert: 24.12.13 - 17:13
Motorrad: Nuda900R / T120
Wohnort: ich seh den Brocken
Kontaktdaten:

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von infectedbrain »

:Top: OK, das Übernehme ich mal nach oben.

Ist das mit dem ESD bzw Krümmer ein Bußgeld oder eine Verwarnung? Und wie viel?
Grüße Brain
:h: UNS :h:
Bidor
Forensponsor
Beiträge: 71
Registriert: 30.04.14 - 10:08
Motorrad: tba

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Bidor »

infectedbrain hat geschrieben::Top: OK, das Übernehme ich mal nach oben.

Ist das mit dem ESD bzw Krümmer ein Bußgeld oder eine Verwarnung? Und wie viel?
Das kommt nun drauf an, wie sie dir das auslegen wollen:

ESD mit ABE - Hier herrscht kein Vorsatz, da der ESD für ein Mopedmodell XX vorgesehen und gefertigt ist, aber der Halter/Führer des Fahrzeugs ist zu folgendem verpflichtet (was ich auch in meinem ersten Post ansprach: Thema Nachbessern):

§ 49 (4) StVZO
(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.)


Hat also maximal ein Bußgeld zur Folge und eben eine Mängelkarte, mit der du zur nächsten Polizeistelle oder TÜV zur Abnahme vorfahren musst, natürlich nach Behebung des Mangels. :Top: halb so wild.

Krümmer ohne ABE - Hier besteht der Verdacht auf Vorsatz, da davon ausgegangen wird, dass du wusstest, dass der Krümmer (oder auch ESD) ohne ABE nicht im Bereich der StVO gefahren werden darf. Heißt in dem Fall "Fahren ohne Betriebserlaubnis und zieht schlimmstenfalls neben Bußgeld und Punkten auch ein Verfahren nach sich... :-(

:hva:
Beste Grüße!
Alex
Benutzeravatar
Faritan
Administrator
Beiträge: 4224
Registriert: 19.07.13 - 14:40
Motorrad: Nuda 900 R ABS
Wohnort: Schweinfurt

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Faritan »

...passend zum Thema aus dem Forumsbereich "Rechtliches":
http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkt ... db-killer/

Es gibt zumindest eindeutig keine Punkte mehr, da eine zu laute Auspuffanlage die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt!

Lustigerweise stellt sich die Situation mit dem Krümmer nun als sehr "interessant" dar. Hat man einfach einen nicht eingetragenen ESD ohne E-Nummer oder sichtbar keinen dB-Killer drin, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass das bei einer Kontrolle auffällt sehr groß, die Folgen aber überschaubar, da hier dann die genannten 90 Euro fällig sind und einem schlimmstenfalls die Weiterfahrt verboten wird. Beim Krümmer ist das nun umgekehrt. Erstmal nicht sichtbar, aber wenn man einen sehr argwöhnischen Beamten hat, dann kann der die Kiste einsacken und wenn nun ein Gutachten fällig ist, muss man diese Kosten (inkl. Abschleppvorgang) dann wohl in der Tat auch übernehmen, das heißt es wird deutlich teurer und aufwändiger. Als Problem sehe ich auch den Umstand an, dass die Nuda schon von Haus aus im Stand recht laut ist, so dass man sogar schon ohne Änderungen in so eine Situation kommen könnte!

Interessant in sind diesem Zusammenhang auch die meisten Zubehör-ESD, die ja eigentlich alle nach dem Absorptionsprinzip arbeiten. Beim Akra-ESD unserer Duke war ein dicker Hinweis beigelegen, dass die Dämmwolle alle 500-1000 km auszuwechseln ist - sprich die Dinger werden mit der Zeit lauter. Kommt man nun wiederum mit einem "freigebrannten" ESD in eine Kontrolle, dann kann das zu den gleichen Auswirkungen kommen, wie der nicht zugelassene Krümmer, da ja prinzipiell der Fahrer für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist und Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt...
Benutzeravatar
Faritan
Administrator
Beiträge: 4224
Registriert: 19.07.13 - 14:40
Motorrad: Nuda 900 R ABS
Wohnort: Schweinfurt

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Faritan »

Bidor hat geschrieben:Krümmer ohne ABE - Hier besteht der Verdacht auf Vorsatz, da davon ausgegangen wird, dass du wusstest, dass der Krümmer (oder auch ESD) ohne ABE nicht im Bereich der StVO gefahren werden darf. Heißt in dem Fall "Fahren ohne Betriebserlaubnis und zieht schlimmstenfalls neben Bußgeld und Punkten auch ein Verfahren nach sich... :-( :hva:
...nein, jetzt eben nicht mehr! 90 Euro und keine Punkte! Und warum sollte es da ein Verfahren geben? Es wird ein Bußgeld verhängt und gut ist. Wie gerade schon erwähnt besteht hier allerdings die Gefahr diverser Nebenkosten, die die Höhe des Bußgeldes deutlich überschreiten dürften...
Bidor
Forensponsor
Beiträge: 71
Registriert: 30.04.14 - 10:08
Motorrad: tba

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Bidor »

Faritan hat geschrieben:
Bidor hat geschrieben:Krümmer ohne ABE - Hier besteht der Verdacht auf Vorsatz, da davon ausgegangen wird, dass du wusstest, dass der Krümmer (oder auch ESD) ohne ABE nicht im Bereich der StVO gefahren werden darf. Heißt in dem Fall "Fahren ohne Betriebserlaubnis und zieht schlimmstenfalls neben Bußgeld und Punkten auch ein Verfahren nach sich... :-( :hva:
...nein, jetzt eben nicht mehr! 90 Euro und keine Punkte! Und warum sollte es da ein Verfahren geben? Es wird ein Bußgeld verhängt und gut ist. Wie gerade schon erwähnt besteht hier allerdings die Gefahr diverser Nebenkosten, die die Höhe des Bußgeldes deutlich überschreiten dürften...

Weil Vorsatz meistens ein Verfahren nach sich zieht ...
Beste Grüße!
Alex
Benutzeravatar
Faritan
Administrator
Beiträge: 4224
Registriert: 19.07.13 - 14:40
Motorrad: Nuda 900 R ABS
Wohnort: Schweinfurt

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Faritan »

...aber für was denn? Der entsprechende Paragraph der StVO bezieht sich ja eindeutig schon auf einen Vorsatz! Es kostet 90 Euro weil es eben Vorsatz ist, sonst sind nur 20 Euro fällig. Also wozu ein weiteres Verfahren? Das wäre doch nur dann, wenn Du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst!

Wenn es bei "Vorsatz" immer ein "Verfahren" geben würde, dann könnte man sich die ganzen Paragraphen der StVO sparen, da das dann ja immer eine Einzelfallentscheidung wäre und das ist so gar nicht umsetzbar! Genau aus diesem Grund, werden eben entsprechend detaillierte Verordnungen erlassen, die eine entsprechende Einstufung ermöglichen - ob Vorsatz oder nicht spielt da erst mal keine Rolle. Vorsatz wird immer härter bestraft als eine Nachlässigkeit...das ist richtig, aber nur wenn man eben mit der Entscheidung der Gesetzesmacht NICHT einverstanden ist, gibt es bei den "normalen" Bußgelddelikten dann ein Verfahren!
Bidor
Forensponsor
Beiträge: 71
Registriert: 30.04.14 - 10:08
Motorrad: tba

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Bidor »

Faritan hat geschrieben:...aber für was denn? Der entsprechende Paragraph der StVO bezieht sich ja eindeutig schon auf einen Vorsatz! Es kostet 90 Euro weil es eben Vorsatz ist, sonst sind nur 20 Euro fällig. Also wozu ein weiteres Verfahren? Das wäre doch nur dann, wenn Du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst!

Wenn es bei "Vorsatz" immer ein "Verfahren" geben würde, dann könnte man sich die ganzen Paragraphen der StVO sparen, da das dann ja immer eine Einzelfallentscheidung wäre, wäre gar nicht umsetzbar! Genau aus diesem Grund, werden eben entsprechend detaillierte Verordnungen erlassen, die eine entsprechende Einstufung ermöglichen - ob Vorsatz oder nicht spielt da erst mal keine Rolle. Vorsatz wird immer härter bestraft als eine Nachlässigkeit...das ist richtig, aber nur wenn man eben mit der Entscheidung der Gesetzesmacht NICHT einverstanden ist, gibt es bei den "normalen" Bußgelddelikten ein Verfahren!
ja, da hast du Recht! Ich hab das noch auf die alte Gesetzesregelung bezogen, worauf sich auch mein Statement zuvor bezieht...Nach der neuen Regelung sinds tatsächlich die 90€, wie du beschrieben hast. Vorher war das alles etwas schwieriger...

:hva:
Beste Grüße!
Alex
Bidor
Forensponsor
Beiträge: 71
Registriert: 30.04.14 - 10:08
Motorrad: tba

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Bidor »

Faritan hat geschrieben: Wenn es bei "Vorsatz" immer ein "Verfahren" geben würde, dann könnte man sich die ganzen Paragraphen der StVO sparen, da das dann ja immer eine Einzelfallentscheidung wäre und das ist so gar nicht umsetzbar! Genau aus diesem Grund, werden eben entsprechend detaillierte Verordnungen erlassen, die eine entsprechende Einstufung ermöglichen - ob Vorsatz oder nicht spielt da erst mal keine Rolle. Vorsatz wird immer härter bestraft als eine Nachlässigkeit...das ist richtig, aber nur wenn man eben mit der Entscheidung der Gesetzesmacht NICHT einverstanden ist, gibt es bei den "normalen" Bußgelddelikten dann ein Verfahren!
Zum Thema Vorsatz hab ich leider schon unangenehme eigene Erfahrung gemacht, daher diskutier ich das nicht weiter aus :-/
Beste Grüße!
Alex
Benutzeravatar
ClausB
HVA-Brenner
Beiträge: 351
Registriert: 18.05.13 - 19:14
Motorrad: Nudl R, Corsaro
Wohnort: 23619

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von ClausB »

Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, wie viel Ärger man sich auf der Strasse einhandeln will.
Neben den Paragraphen spielt bei dieser Art Kontrolle der Mensch (Polizist) eine nicht untergeordnete Rolle, daher ist man "wie auf hoher See oder vor Gericht in Gottes Hand".
Meine Einschätzung (ganz persönlich):
ABE ist immer gut. Wenn der Auspuff zu laut ist, kann der Sheriff testen. Prozedere: halbe Nenndrehzahl, Messgerät 45° seitlich, Abstand ein Meter, keine reflektierenden Flächen, Toleranz 5% vom eingetragenen Wert (98 dB + 4,9 dB = 102,9 dB).
Das ist schon ordentlich laut. Da im Stand die Klappe nicht zu ist, macht da auch ein Arrow-Krümmer kein Problem (glaube ich :roll2: ).
Fahrgeräuschmessungen werden in der Regel nicht durchgeführt. Da hätten wir eher schlechte Karten, da die Nuda nicht einmal die zulässigen 80 dB ausschöpft (nur 78 dB eingetragen :shock: ).
Mangel wegen Verschleiß (Riss, Wolle durchgebrannt): Nachbesserung und Ordnungsgeld. Kein Thema. Kann immer mal passieren.
Manipulation: da streiten sich die Geister. Keine ABE ist schlecht, egal ob Spielgel oder Auspuff (vielleicht funktioniert: "nicht drauf geachtet :ka: "). Offensichtlich veränderte Teile sind noch schlechter (Vorsatz?). Ich versteige mich hier sogar zu der These, das ein ordentlich gemachter, veränderter dB-eater besser ist als keiner, da der Sheriff die Veränderung dann nicht nachvollziehen kann, ein nicht vorhandener dB-eater aber aktiv (vorsätzlich) rausgeschraubt wurde ("den habe ich wohl unterwegs verloren" kann man natürlich versuchen, hilft aber nur, wenn s.o. der Ordnungshüter hier mitfühlende Gedanken hat).
Mein Fazit: meine Nuda macht ordentlich bum bum. Das reicht mir. Sie sieht gut aus, deshalb habe ich sie mir gekauft und es kommen auch keine Bauteile ohne ABE ran. Anstehende Veränderungen wie Räder und Fußrastenanlage werde ich von Herstellern beziehen, die ein TÜV-Gutachten liefern. Ich habe zum Glück eine Werkstatt mit Sachverstand und Kontakten zu zweiradliebenden TÜV-Prüfern, sodass hier alle Ideen umgesetzt und eingetragen werden können.
Noch ein Nachtrag: in meinem ersten Leben habe ich bei einer Versicherung im Haftpflicht Unfall Kraftfahrzeug-Bereich gelernt. Das Prinzip dort ist einfach. Frei nach Dagobert Duck ist noch niemand vom Geld ausgeben reich geworden. Also wird wo es geht auch nix gezahlt. Findet ein Sachverständiger eine Manipulation ist die Zulassung weg. Ob diese ursächlich für einen Schaden/Unfall war ist erst einmal nebensächlich. Das kann dann der Anwalt erstreiten. So, Ihr dürft mich jetzt einen Schisser nennen :D . Ich bin nur schon Motorrad gefahren, als es den Begriff ABE noch gar nicht gab (bitte helft mir vom Motorrad :autsch: ). Damals musste alles eingetragen werden. Auspuffe hatten keine Klappen, die waren einfach zugemacht. Ein Spritzschutz, 30 cm über der Erde war Pflicht und kostete 30,- DM wenn nicht vorhanden. Aus meiner Sicht hat sich schon viel zum Guten geändert. Ich wünsche allen ein stressfreies und spaßiges Fahren durch den Herbst. :2w:
Viele Grüße, Claus.
Benutzeravatar
Wolle2
Forensponsor
Beiträge: 1215
Registriert: 08.05.13 - 15:39
Motorrad: Nuda R ABS
Wohnort: Bald weg !

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Wolle2 »

ClausB hat geschrieben:.....(Wolle durchgebrannt).....
:shock: :shock: Bin doch noch da ! :mrgreen: :mrgreen:
Benutzeravatar
ClausB
HVA-Brenner
Beiträge: 351
Registriert: 18.05.13 - 19:14
Motorrad: Nudl R, Corsaro
Wohnort: 23619

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von ClausB »

hallooo Wolle :D
Viele Grüße, Claus.
Benutzeravatar
crossrip
HVA-Ersttäter
Beiträge: 66
Registriert: 23.11.17 - 21:29
Motorrad: Nuda 900 R '12
Wohnort: Eching

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von crossrip »

Nachdem ich in der Facebook Gruppe folgende Bilder entdeckt habe, habe ich mich in die Anbauteile am Krümmer in den Motorschutz verliebt.
Motorschutz
Motorschutz
99F87955-1F97-4A3C-811C-FCCA642C808F.jpeg (290.18 KiB) 3350 mal betrachtet
Kühlerschutz aus Carbon/GFK
Kühlerschutz aus Carbon/GFK
5D850040-D870-41DD-9857-5ED4161FBEBD.jpeg (393.26 KiB) 3350 mal betrachtet
Im angebauten Zustand
Im angebauten Zustand
BAB773AA-02FD-4986-9CFF-28A05E77C0DF.jpeg (156.84 KiB) 3350 mal betrachtet
Wenn es nach mir gehen würde, würde ich die Sachen sofort bestellen, aber ich will mit der Nuda legal unterwegs sein.
Das einzige Problem ist, dass die Teile in Frankreich hergestellt wurden und ich wohl davon ausgehen kann, dass es keine ABE oder E Numner gibt. Laut TÜV braucht man angeblich für keine Sicherheitsrelevanten Teile keine ABE oder muss sie eintragen lassen, aber da steht natürlich nicht, ob es auch für Teile aus Carbon gilt. Könnt ihr mir da zufälligerweise weiterhelfen?

Gruß cross
alternativ auch Bremsnix :prost:
Benutzeravatar
Faritan
Administrator
Beiträge: 4224
Registriert: 19.07.13 - 14:40
Motorrad: Nuda 900 R ABS
Wohnort: Schweinfurt

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Faritan »

Ist doch egal, ob das aus Carbon ist oder nicht.
Wäre mir neu, dass man für einen Kühlerschutz oder einen Motorschutz eine ABE braucht...wie Du ja gesagt hast ist das nicht sicherheitsrelevant.
Benutzeravatar
Donttouchmybike
HVA-Mitglied
Beiträge: 108
Registriert: 06.05.15 - 07:11
Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
Wohnort: Igel
Kontaktdaten:

Re: FAQ - gesetzliche Regelungen zu Anbauten am Motorrad

Beitrag von Donttouchmybike »

Bevor du dir die Teile besorgst, schaue dir die Sache genau an! Damit meine ich, dass es im Bereich Krümmerbögen beim Kurvenräubern auch mal schleifen kann. Da die Verkleidung sogar noch über die Krümmer baut, sehe ich da viel Potential zum Ärgern. Ich spreche da aus Erfahrung. Mein Ilmberger Spoiler ist an den hinteren, nach unten gehenden Ecken links angeschliffen und rechts durchgeschliffen :klopp:
Antworten