Bußgeld aus Österreich

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peruzzo
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Bußgeld aus Österreich

Beitrag von peruzzo »

Hallo an die Mitleser,

hab im Nachgang zur Alpentour Post aus Österreich bekommen...

Im Rahmen einer Anonymverfügung wird mir vorgeworfen, dass ich i-wo auf der Strecke zu schnell unterwegs gewesen sein soll.

"Die Übertretung wurde durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht dienstlich wahrgenommen oder mittels automatischer Überwachung festgestellt."

Dazu 2 Fragen:


Kann Österreich in Deutschland vollstrecken?
(Ich meine mal gelesen zu haben, dass es da ein Abkommen mit D-Land gäbe)

Bin mir ziemlich sicher, dass ich nicht geblitzt wurde - wenn die Geschwindigkeit nun durch "ein Organ der öffentlichen Aufsicht dienstlich wahrgenommen" wurde, heißt das im Klartext, dass die das mit Augenmaß geschätzt haben??????

Für sachdienliche Hinweise danke ich schon jetzt!
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Don
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Beitrag von Don »

Frag mal den schorschi88 der ist Ösi. ;-)
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peruzzo
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Beitrag von peruzzo »

Herrje, da hätt ich auch selber draufkommen können...

Danke für den Tipp - werd ihn gleich mal anschreiben...
Huskyschrauber
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Beitrag von Huskyschrauber »

Jop. Die Ösis dürfen sowas schätzen. Und zahlen musst du. Die dürfen mittlerweile sogar durch die deutschen Behörden vollstrecken lassen mein ich.
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E-Treiber
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Beitrag von E-Treiber »

1. die Öschis dürfen tatsächlich schätzen !

2. solche Vergehen werden mittlerweile in Deutschland von den deutschen Behörden verfolgt und das Geld eingetrieben.

3. Jetzt wirds interessant: Es werden nur solche Vergehen in Deutschland verfolgt, die auch nach deutschem Recht verfolgbar, bzw. nachvollziehbar zu einem Bußgeld führen würden. Da in Deutschland eine Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentiert sein muß (bei Laserpistole nur dann, wenn der Fahrer direkt nach der Messung angehalten wird), werden Geschwindigkeitsschätzungen aus Österreich nicht in D verfolgt, da diese "Messmethode" in Deutschland nicht zulässig ist. Das bedeutet, wenn Sie von Dir kein Foto mit der Geschwindigkeit und deinem Gesicht vorweisen können, kümmert sich der deutsche Staat einen Scheiß drum.

4. Mußt aber das nächste Mal aufpassen, wenn Du nach Ösiland fährst. Wenn Du bei denen im Rechner bist, kann es sein, dass Dich eine Streife anhält und das Geld sofort eintreibt (aber wer will schon nach Ösiland ;-) )
Gruß

Martin

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emti
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Beitrag von emti »

@ e-treiber:

das sind doch mal interessante informationen. :D


@peruzzo:

wie schnell warst du denn und was soll das kosten?
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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

in deutschland dürfen sie auch schätzen !

also wenn sie z.B. mit nem Auto hinter dir fahren und nix zum messen da haben zählts auch wenn sie Ihr eigenes Tacho ablesen und schätzen das du gerade genauso schnell fährst !

Aaaaber, die Toleranz die dabei abgezogen werden muss ist nicht unerheblich ! glaub 15km/h oder 15% vom abgelesenen Tachowert !
Huskyschrauber
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Beitrag von Huskyschrauber »

Das ist aber dann kein "schätzen". Die haben ja nen Vergleich, nämlich der Tacho. Und wenn der Abstand zum zu messenden Fahrzeug gleich bleibt...ist aber halt ungenau....drum die hohe Toleranz.
In Ö reichts wenn die an der Straße stehen und "wild urinieren" und du da vorbei fährst....da wird halt die Geschindigkeit anhand des Luftzuges geschätzt und aus Eingeweiden gelesen...also pi mal daumen....
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Don
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Beitrag von Don »

Bezüglich dem "Tachoablesen in Streifenwagen (D und A) Stichwort ProViDa. ;-)

Und ja, nach österreichischer ("Asbach") Rechtssprechung darf Die Polizei deine Geschwindigkeit schätzen, wenn sie dich
1. herankommen
2. direkt an sich vorbeifahren und
3. entfernen sieht

Ob das auch alle dürfen oder nur bestimmt ausgebildete weiß ich nicht. Aber es gibt sie, ja. Bin neulich sogar an zwei Beamten vorbeigefahren die scheinbar am Straßenrand ohne Hilfsmittel geschätzt haben. Aber für solche Situationen gibts i.d.R. einen freundlichen GS-Fahrer der dich vorher runterwinkt. :lol:

Gruß aus Innsbruck,
:king: Don
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E-Treiber
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Beitrag von E-Treiber »

dr.-hasenbein hat geschrieben:in deutschland dürfen sie auch schätzen !

also wenn sie z.B. mit nem Auto hinter dir fahren und nix zum messen da haben zählts auch wenn sie Ihr eigenes Tacho ablesen und schätzen das du gerade genauso schnell fährst !

Aaaaber, die Toleranz die dabei abgezogen werden muss ist nicht unerheblich ! glaub 15km/h oder 15% vom abgelesenen Tachowert !
Das wäre mir allerdings neu.

Den Tacho sieht nur der Fahrer korrekt. Der Beifahrer hat durch die Verzerrung der Perspektive auf den Tacho keine Möglichkeit, die angezeigte Geschwindigkeit exakt zu bestätigen. Zudem müsste der Tacho speziell geeicht sein, um vor Gericht Bestand zu haben, was er jedoch (selbst bei Polizeifahrzeugen) nicht ist.

Jedem einigermasen erfahrenen Anwalt reicht das schon, um diese "Messung" vor Gericht zu vereißen. Kein Richter wird Dich wegen so was verknacken - außer Du bist so dumm und unterschreibst ein vorgehaltenes Schuldeingeständnis der Grünen, nachdem sie dich dann angehalten haben.

Bei Messungen mit der Laserpistole wird die gemessene Geschwindigkeit digital angezeigt und zur Sicherheit und Beweisbarkeit der Messung ist immer ein zweiter Grüner bei der Messung dabei, der das Ergebnis bestätigt.

Zu ProViDa: das sind die eingebauten und geeichten Videoanlagen, mit denen die Polizei hinterherfährt und Aufzeichnungen macht. Dadurch ist der Beweis der Überschreitung erbracht.
Gruß

Martin

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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

dann kann ich nur sagen: willkommen beim Deutschen Staat !!!

die Tachoablesung ist üblich, wird aber sicher nur selten durchgeführt.

AAAABER:

und Thema Laserpistole: das ist eigentlich der größte Scheiß in diesem Bereich den es gibt von wegen 2. Polizist als Zeuge...

Ich wurde vor Jahren mal aus einer Schlange Autos rausgezogen und mir wurde vorgeworfen mit Lasermessung als 15 kmh zu schnell gemessen worden zu sein... ob ich mich davon überzeugen will wurde ich gefragt. was ich mit Ja bestätigte.

dann zeigte man mir eine Laserpistole auf der in roten digitalzahlen die Zahl 68 stand (anm. 3kmh toleranz Anzug = 15 zu schnell)

Ich: was? das ist alles ? wo kann ich denn sehen das ICH MIT MEINEM FAHRZEUG gelasert wurde ? also das diese 68kmh nicht a. schon vom Vorgänger gespeichert waren und mir gezeigt wurde oder b. einfach an einem anderen Fahrzeug gemessen wurde...

Antwort: gar nicht, dafür ist ein zweiter Beamter da als Zeuge...

Ich, lachend... kann ja nicht als Zeuge Auftreten der Herr, denn durch das Laserding kann nur einer gucken und sehen wohin der mit dem Zielkreuz zielt... da guckte mich der Typ an und meinte da müssen sie uns schon vertrauen...

am Arsch !!! UND KEIN, nochmal: KEIN Anwalt wollte was machen, alle meinten so ist das eben, ja sie haben Recht, es kann sein das Sie mit falschen Werten konfrontiert werden und keiner es nachweisen kann...einfach weil davon auszugehen ist das ein Polizist das nicht macht nur um dir was dran zuhängen...

also nix mit indubioproreo oder wie das heißt...

so, jetzt kommst du ! und ein da hätte ich aber mit meinem Anwalt blablabla kannst gleich stecken lassen...
:evil: :evil: :evil:
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E-Treiber
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Beitrag von E-Treiber »

dr.-hasenbein hat geschrieben:
Antwort: gar nicht, dafür ist ein zweiter Beamter da als Zeuge...
Damit bestätigst Du doch meine Aussage !!!

Natürlich hast Du recht, dass da nur einer durchschauen kann. Lasermessungen mit 2. Polizisten sind aber (auch gutachterlich) anerkannt. Der 2. Polizist muß nur die Geschwindigkeitsmessung und die angezeigte Geschwindigkeit bezeugen. Im Normalfall kann man jedoch (und das tut jeder Richter - weshalb auch jeder Anwalt von so einer Sache Abstand nimmt) davon ausgehen, dass der Polizist auch Dich gemessen hat, wenn er Dich mit dieser Sache konfrontiert. Welchen Grund hätte er, Dir dieses Fehlverhalten unterzuschieben ? (Und einen Spruch, von wegen weil er was gegen Mopedfahrer hat, oder ihm Deine Nase nicht gefällt kannste auch gleich stecken lassen)

Dies funktioniert bei einem Beifahrer mit Tachoablesung jedoch nicht !!! Probier es selbst mal aus. Lies von Deiner Position als Beifahrer im PKW die Geschwindigkeit ab und frag den Fahrer was er sieht. Das sind klar zwei verschiedene Angaben. Jeder brauchbare Anwalt schaltet hier einen Gutachter ein, der genau zu diesem Ergebnis kommt. Um so eine Schätzung jedoch wasserdicht zu machen, müssen beide Personen im Fahrzeug eindeutig die gleiche Geschwindigkeit sehen und bezeugen !!! Ebenso muss es sich um ein geeichtes Messgerät handeln, was ein normaler Tacho in einem Fahrzeug jedoch nicht ist !!!
Gruß

Martin

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Beitrag von FR4GGL3 »

Kurze Frage an dieser Stelle zum Thema Lasermessung: funktioniert die an einer Enduro überhaupt zuverlässig? Ich meine da ist doch alles an Plastikteilen am Vibrieren. Wenn die z.B. den Frontfender erwischen messen die doch alles, nur nicht die real gefahrene Geschwindigkeit, oder?
ja, ich hab auch ein Husqvarna Fichtenmoped... :)
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