Hopla da ham sie mich doch gekriegt :) (Kennzeichen zusteil)

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Timon
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Timon »

Seite mit der Zulassungsnummer
:ka: Hab ich nen Brett vorm Kopf? Was meinen?
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ZiD!
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

Ich hab das jetzt schon abgeschickt!
denke die zulassungsnummer is das kennzeichen ansich....denn die metallene seite werden die nich meinen :)

Ich hab fotos beigelegt wo ich das gerade nochma runtergebogen habe und da waren das sogar weniger als 30grad....war fast senkrecht!

die sache steht in keinem verhältnis, find das eh schwachsinnig was da läuft!^^
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Timon
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Timon »

visiting hat geschrieben:3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Das würde ja heißen, wenn das Kennzeichen nach unten mit der Schrift zum Rad ist :D
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

Yo! ham doch die streetfighter immer so bzw die finnen oder ammis teilweise bei den sumos auch!

sieht dann ungefähr so aus--> http://i290.photobucket.com/albums/ll25 ... G_0844.jpg
oder hier --> http://street-machines.net/bikes/10_5/k1000_2.jpg
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Timon »

Ah jetzt ja! ;) Brett vorm Kopf!
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

HELLO COMUNITY! Also ich hab heute Post bekommen, das verfahren wurde eingestellt!
Hier der Brief den ich Hingesendet habe:
Vorname Name Berlin, 27.05.12
Straße
PLZ ORT


Der Polizeipräsident Berlin
Golßner Str. 6
10695 Berlin

Vorgang XY Ungelöst


Sehr geehrte Frau bla bla,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.05.2012 möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Vorwurf mir gegenüber korrekt ist. Am besagten Abend bin ich mit dem Kennzeichenhalter welcher zu steil war unterwegs gewesen.
Mir war beim Kauf des Kennzeichenhalters im Internet nicht bewusst das dieser einen bestimmten Winkel einhalten muss um gesetzeskonform zu sein. Ich kaufte mir diesen Kennzeichenhalter da er ein LED Rücklicht besaß welches im Straßenverkehr heller ist und somit besser zu erkennen ist. Dabei achtete ich lediglich auf die E-Nummer.
Weiterhin möchte ich Sie dennoch höflich darauf hinweisen, dass ich nach Aufklärung Ihres Kollegen vor Ort, welcher mir mitteilte, dass der Kennzeichenhalter einen Winkel von 45 Grad besitzen muss, ich den Kennzeichenhalter sofort am nächsten Tag auf den entsprechenden Winkel gebracht habe.
Als Beweis füge ich diesem Schreiben 2 Fotos als Anlage bei.
Ich möchte Sie bitten dies nicht als Straftat zu bewerten, da ich nie die Absicht hatte einen Gesetzesverstoß zu begehen. Ich besitze meinen Führerschein seit nunmehr 8 Jahren und habe seitdem noch nie einen Eintrag im Verkehrsregister gehabt.
Auf positive Antwort hoffend verbleibe ich

mit freundlichen Gruß


Max Mustermann
heute kam dann endlich die Antwort (nach fast 8 Wochen) ^^
Verkehrsvorfall am 17.04.2012

Sehr geehrter Herr bla bla

das Verfahren ist, soweit Tatverdacht wegen Kennzeichenmissbrauchs bestand, gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt worden.

Durch diese Nachricht bleibt die Ahndung einer evtl. begangenen Ordnungswidrigkeit unberührt.
Das Verfahren ist insoweit an den Polizeipräsidenten in Berlin - Referat Verkehrsordnungswiedrigkeiten und Bußgeldeinziehung- abgegeben worden.

Hochachtungsvoll

Name
Anwältin

Beglaubigt

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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Evil81 »

Gut geschrieben :Top: :Top:
(Selber Verfasst :?: :?: )

Man(n) muss ja auch mal Glück haben :app2:

Mfg
:heba:
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

Ja, hab ne weile im Schadensmanagement eines Autohauses gearbeitet und musste jeden Tag sone "Anwaltsschreiben" aufsetzen^^
Hab durch sowas auch bei meinem Diebstal mehr Geld von der Vers bekommen....(aber pssssst) :)
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