Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

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Bieler_92
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Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Bieler_92 »

Hoi,

wie siehts denn aus wenn meine Enduro mehr als 8kW durch baulichen veränderungen aufweist?
Betriebserlaubnis erlischt, da das abgas- bzw Geräuschverhalten verädnert wird.
kostet angeblich nur 50.

Natürlich gibts auch die Möglichkeit, dasse dir sagen es ist ne umweltbelastung und dann biste bei 90 euken.

Alles kein Problem, aber gibts denn dafür Punkte?

Bzw. wie wirkt sich der Vorsatz auf den Tatbestand aus?
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nixwie
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von nixwie »

Erstens: haste da schon mal nen Vorsatz am Hals
Zweitens: Erlischt die Betriebserlaubnis 3-5 Punkte je nach dem mit Vorsatz bzw. bei Unfall
Drittens: Fahren ohne Schein (wennst an die 27 Pferde Regel gebunden bist) min.3 Punkte
Viertens: Fahren ohne Versicherungsschutz 3 Punkte
Und dann kommts evtl. aufn Richter drauf an auf alle fälle 3 Monate Führerschein wech bis 6 Monate kann sogar soweit gehen das er länger weg ist bis nochmal von vorne den Schein machen :roll:
Stand laut alter Punkte Regelung vor ca 12 Monaten in meinem Bekanntenkreis
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golom
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von golom »

Seit wann kann den bei einem Vergehen wegen mehreren Verstößen angezeigt werden?

Ich glaube das Kausalitätsprinzip wird hier wohl eher nicht zum tragen kommen.
rasputin
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von rasputin »

Bieler_92 hat geschrieben:wie siehts denn aus wenn meine Enduro mehr als 8kW durch baulichen veränderungen aufweist?
die betriebserlaubnis erlischt. es kommt dabei übrigens nicht auf die leistungssteigerung an, sondern auf die baulichen veränderungen.
nixwie hat geschrieben:Viertens: Fahren ohne Versicherungsschutz 3 Punkte
nur weil die betriebserlaubnis erlischt bedeutet das noch lange nicht, daß der versicherungsschutz erlischt.
Und dann kommts evtl. aufn Richter drauf an
ohne unfall bekommt man einen richter nur zu gesicht wenn man nicht die erforderlichen fahrerlaubnis besitzt.

r
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williMeier
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von williMeier »

rasputin hat geschrieben:
nixwie hat geschrieben:Viertens: Fahren ohne Versicherungsschutz 3 Punkte
nur weil die betriebserlaubnis erlischt bedeutet das noch lange nicht, daß der versicherungsschutz erlischt.

r

aber hallo! da lies mal deinen versicherungsvertrag von a-z durch.
mfg frank
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DoD
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von DoD »

williMeier hat geschrieben: aber hallo! da lies mal deinen versicherungsvertrag von a-z durch.
Da kannst du sooft lesen wie du willst, das ganze nennt sich "HaftPFLICHT"! Fahren ohne Versicherung kann dir nur angelastet werden, wenn du mit nem nicht angemeldeten Hobel fährst !
Das es mit der Versicherung im Schadensfall einige Diskussion gibt steht auf nem anderen Blatt !!

MfG
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Patar
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Patar »

Nein. Also mich haben sie mal mit ner ganz normal offenen 50er erwischt. Und da wurde mir auch Fahren ohne Versicherungsschutz vorgeworfen. Und natürlich ohne Fahrerlaubnis da die nur bis 45 km/h ging.
Ich achte auf die Umwelt - ich brauch keinen Asphalt!
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Heretic
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Heretic »

wir wurden letztes jahr zu fünft angehalten.. alle natürlich mit offenen kisten. einer mitn cross-ESD an seiner zweitakter. gab aber nur strafen wegen vergessenen papieren, fehlenden spiegeln und blinkern. leistungs interessierte die jungs nicht. muss dazu sagen dass in MV die uhren glücklicherweise noch anders ticken..

hab mal was bei den ergrauten enduro greisen gefunden: gasgriff von domino bei dem man den gasanschlag ruck zuck begrenzen kann. Bild
unklar
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Pexus
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Pexus »

Jo, so einen Anschlag kann man sich auch easy selbst bauen. Einfach ein Gewinde in die Hülse schneiden und ne schraube als Anschlag reindrehen.
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marcus290
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von marcus290 »

moin,
wenn die Betriebserlaubniss erlischt, gibt es auch keinen Versicherungsschutz. Dieser besteht nämlich nur für das Fahrzeug mit Betriebserlaubnis!
Wenn man jetzt einen Unfall verusacht, holt die Versicherung die Knete von einem zurück. Wenn man keine Schuld am Unfall hat, bekommt man mindestens eine Teilschuld, weil das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis garnicht auf der Straße hätte sein dürfen und demnach der Unfall hätte auch nicht passieren können.
Einem Kumpel von mir hat es mal mit falscher Bereifung beim Auto erwischt. Ihm ist jemand ins Auto gekachelt und er blieb größtenteils auf seinem Schaden sitzen, weil er geile Felgen drauf hatte die aber leider nicht für sein Auto gedacht waren.
Und böse Ärger mit den Schergen und Flensburg gab es auch. Der Unfallgegener hatte gut Lachen.
Interessant ist sowas eigentlich immer nur, wenn jemand zu Schaden kommt. Sonst machen sich die Behörden selten die Arbeit einem die Kiste auf den Kopf zu stellen.
Kawa GPX600R, Susi GSX750R K6, Yamaha DT80LC2, MZ ETZ150, Simson KR51/1, Husky SM610S, DL650XT L7,
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Huskyschrauber »

Teilschuld kriegste immer....mal nach Betriebshaftung googeln....
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Bieler_92
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Bieler_92 »

leute ruhig...

erstens... Versicherungsschutz erlischt NICHT!!!!! (Ist ein Aberglaube... wie "drittens")
zweitens... Fahrerlaubnis hab isch für alles an 2 rad was sich gibt auf die Welt...
drittens... Du zahlst dein LEBEN LANG!!!!... NICHT... schon mal was von regress gehört? sind 5000 euro...

mir gehts da rein um das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis, was ja soweit ich weiß anch akutellem Katalog nicht mal mehr einen Punkt gibt :bübo:
Nach § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) i.V.m. §§ 69 a StVG Abs. 2 Nr. 1 a, § 19 Abs. 5 StVG ist die vorsätzliche oder fahrlässige in Betrieb nehmen eines Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit.
Das habe ich dazu im Netz von nem Anwalt gefunden. Aber ob das jetzt Punkte gibt oder auch nicht kann ich nicht herauslesen.

@nixwie... nach altem Busgeldkatalog waren wir bei 6 Punkten für Fahren ohne Fahrerlaubnis :bübo:
und soweit ich weiß kann man nur wegen einem Vergehen belangt werden.
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williMeier
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von williMeier »

na gut. dann kostet es eben keinen punkt mehr. sonst gilt das was marcus290 geschrieben hat. die lappen werden dir da nicht helfen und mit den 5000€ regress gehst du auf gaaanz dünnes eis. in dem zusammenhang gilt nämlich auch noch die sog. "Obliegenheitsverletzung". wenn die versicherung das feststellt, kann die sogar vom vertrag zurücktreten. für den weg braucht man sicher einen skupellosen ähh guten anwalt...

tja so ist das leider. und wenn ich ehrlich bin, dann dürfte ich mein moped warscheinlich auch nicht mehr auf der straße fahren. da sind so ein paar mods dran über die in den letzten 10 jahren kein tüver gemeckert hat, die aber eingetragen sein müßten (z.b. abgesägtes heck = änderung am rahmen) oder für die ich ne abe haben müßte. könnte teuer für mich werden... könnte, muß aber nicht. man muß ja nur dafür sorgen, das kein versicherungsfall eintritt :oops:
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Faritan »

Das ganze Thema ist ja diesem hier sehr ähnlich: http://www.husqvarna-forum.de/viewtopic ... 13&t=47735

Prinzipiell gibt es nur noch Punkte bei Änderungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen!
Generell fehlen aktuell aber noch Erfahrungswerte, wie die "Staatsmacht" die neuen Regelungen nun anwendet und wie so oft spielt da auch ein erheblicher Ermessenspielraum des Beamten vor Ort eine Rolle..

Es sind hier aber viele komische Dinge zu lesen und einige hier sollten mal googeln, was das Konzept der Haftpflichtversicherung eigentlich bedeutet! Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist erst mal eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, so wie manch einer das hier ja nun schon hinstellt (Stichwort Richter). Kommt es zu einem Unfall, dann wird immer im Einzelfall und evtl. per Gutachten entschieden, ob die bauliche Veränderung zum Unfallhergang negativ beigetragen hat oder eben nicht (der hier auch schon mal kurz erwähnte kausale Zusammenhang) - es gibt keine automatische Teilschuld! Beispiel: der Fahrer eines Mofas, das 100 km/h läuft und mit den original Bremsen unterwegs ist und dann bei 90 km/h einen Unfall baut, der mit einer adäquaten Bremse hätte vermieden werden können wird wohl Probleme bekommen (welche Art von Problem, hängt dann wieder ganz vom Unfall ab)...hat nun das Mofa nur einen nicht zulassungsfähigen Rückspiegel montiert und war der Rückspiegel irrelevant für den Unfallhergang, weil zum Beispiel ein Autofahrer das Mofa seitlich einfach abgeräumt hat, dann interessiert das genau niemanden!

Und irgendwelche Stories von irgendwelchen Kumpels fallen meistens wie ein Kartenhaus zusammen, wenn man dann mal die wirklichen Zusammenhänge nachfragt.

Lustigerweise hat der TE hier meines Erachtens nach noch den größten Durchblick...also ist vielleicht die Selbsthilfe hier der beste Weg... :mrgreen:
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wohe
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von wohe »

Bei einer 50er Sportenduro die ungedrosselt gefahren wird kommt übrigens noch Steuerhinterziehung dazu....bei einer 125er mit großem Zylinder auch.
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Bieler_92
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Bieler_92 »

Bei ner 50er auch nur wenn man nen 70er drauf klatscht, zudem is das keine sportenduro.

Aber wegen dem bischen steuerhinterziehung sagt keiner was. Zumindest wurde das bei mir damals nicht beachtet...
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Huskyschrauber »

Nicht nur wenn man nen 70er draufklatscht....
Das Ding ist ja Steuerfrei, aber auch nur solange es unter 50 ccm und 45 km/h bleibt...wenn es dann schneller läuft ist es kein Moped/Mokick mehr (sondern ein Leichtkraftrad) und damit Steuerpflichtig....wobei es ja immer heißt "bauartbedingt", und das ists ja nach dem frisieren nicht mehr....
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Bieler_92
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Bieler_92 »

Steuern werden doch nur nach ccm berechnet und erhoben?
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von SMR Driver »

Gibt doch bis 125ccm keine Steuern.
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros

Beitrag von Huskyschrauber »

Geht ja auch nicht um die ccm sondern die Geschwindigkeit.... 125er sind doch jetzt auch steuerpflichtig, oder?
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