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Rechtsfrage - Kennzeichenhalter

Verfasst: 06.12.15 - 15:01
von Husqvarna-Eric-KTM
Hallo! :h:
Was droht mir, wenn ich mein Kennzeichen einfach nur an das Heck, ohne Kennzeichenhalter montiere?
Der Grund dafür wäre, dass ich den Kzh. total hässlich finde. Ist schon kein originaler mehr, aber trotzdem ist er nicht schön :lol:
Also entfällt dann die Versicherung, Geldstrafte etc.?

Re: Rechtsfrage - Kennzeichenhalter

Verfasst: 06.12.15 - 15:59
von Baumi_01
Wo willst du es den montieren ohne Halter?

Re: Rechtsfrage - Kennzeichenhalter

Verfasst: 31.01.16 - 10:50
von Dual-Sport
So lange das Kennzeichen im richtigen Winkel ist, beleuchtet ist und ein Rückstrahler vorhanden ist, sollte es keine Probleme geben.

Re: Rechtsfrage - Kennzeichenhalter

Verfasst: 31.01.16 - 10:55
von Evil81
Dual-Sport hat geschrieben:So lange das Kennzeichen im richtigen Winkel ist, beleuchtet ist und ein Rückstrahler vorhanden ist, sollte es keine Probleme geben.
Hab meinen Eigenbau auch damals im TÜV'ler (Direkt in der TÜV stehle :shrek: ) gezeigt und genau das waren seine Worte! :Top:

Mfg
:heba:

Re: Rechtsfrage - Kennzeichenhalter

Verfasst: 31.01.16 - 18:29
von Dual-Sport
:prost: