Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Verfasst: 03.09.21 - 20:24
Du hast mir gar nichts erklärt, du hast Behauptungen aufgestellt...
Vielleicht verstehst du es einfach nicht...
Wenn in einem Gesetz steht, dass Anforderungen nach einer Richtlinie xyz einzuhalten sind, dann ist die Richtlinie in ihrer letzten ungeänderten Form solange Gesetz, bis im Paragraphen etwas anderes steht.
Wird eine Richtlinie aufgehoben, ist sie nicht ungültig!! Sie ist nur keine "Anweisung" der EU mehr, ihren Inhalt in Gesetze zu "gießen"
Damit bleibt der oben zitierte Gesetztestext der FZV anzuwendendes Recht, woran sich die Polizei auch in jeder Kontrolle drauf berufen kann/wird/darf.
Ansonsten reicht mir das hier jetzt auch. Belege hast du oben genug bekommen, frag doch wirklich mal einen Verkehrsrechtsexperten dazu. Ich habe das getan und versucht, seine Aussagen hier darzustellen.
Vielleicht verstehst du es einfach nicht...
Wenn in einem Gesetz steht, dass Anforderungen nach einer Richtlinie xyz einzuhalten sind, dann ist die Richtlinie in ihrer letzten ungeänderten Form solange Gesetz, bis im Paragraphen etwas anderes steht.
Wird eine Richtlinie aufgehoben, ist sie nicht ungültig!! Sie ist nur keine "Anweisung" der EU mehr, ihren Inhalt in Gesetze zu "gießen"
Damit bleibt der oben zitierte Gesetztestext der FZV anzuwendendes Recht, woran sich die Polizei auch in jeder Kontrolle drauf berufen kann/wird/darf.
Ansonsten reicht mir das hier jetzt auch. Belege hast du oben genug bekommen, frag doch wirklich mal einen Verkehrsrechtsexperten dazu. Ich habe das getan und versucht, seine Aussagen hier darzustellen.