Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

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Matty
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von Matty »

Aber ich muss schon sagen die blaue Vit gefällt mir schon ausgesprochen gut. :Top:
Beste Grüße von der schönen Sonneninsel Usedom :prost:
stoppelhoppser
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von stoppelhoppser »

stoppelhoppser hat geschrieben: 17.04.21 - 14:35 Ich will ja nicht Klugscheißen, aber es gab nie eine Begrenzung des Kennzeichenwinkels auf 30°C. Meist wird in diesem Zusammenhang https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 62&from=de angeführt. Die spricht aber nur von eine abstrakten Ablesbarkeit aus einem Winkel von 30 zu einer horizontalen Ebene oberhalb und unterhalb des Kennzeichen wie links- und rechtsseitig. Ob ein Kennzeichen ablesbar ist, ist dabei eher subjektives empfinden und kommt auf die Sehfähigkeiten des Kontrolleurs an.

Jetzt wird es aber noch spannender: Oben genannte Richtlinie ist nicht mehr gültig und wurde ersetzt durch https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 68&from=de. Diese enthält den angesprochenen Abschnitt gar nicht mehr. Liest man das mal weiter, hat man da wohl schlicht vergessen, Krafträder zu betrachten, das sieht man schon an den Abmessungen der Kennzeichenhalterung.

Ergo, ich halte das derzeit für komplett unreguliert.
Ich mach mal die Ingrid, weil ich die Tage zufällig über die zugehörige deutsche Verordnung gestolpert bin:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Das vordere Kennzeichen ist glaub ich für uns irrelevant. Beim hinteren beschränkt man sich nur auf die Lesbarkeit, aber nicht von oben und unten, sondern von links und rechts im 30° Winkel.

Bevor das wieder jemand in den falschen Hals kriegt. Nein, man muss das nicht an Ort und Stelle diskutieren. Ich schnapp mir dann einen Innensechskantschlüssel und justier das nach, bis die Herren Ruhe geben. Der Rest kommt später.
husky fan
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von husky fan »

Schönes Bike, auch wenn mir das blau persönlich etwas zu "knallig" ist.

Ist der Kennzeichenhalter so original? Wirkt bei deiner Vit so als ob der Halter nicht ganz so weit rausstehen würde wie auf den Artikelfotos. Blinker und Reflektor passen plug&play original?
Fözzi
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von Fözzi »

stoppelhoppser hat geschrieben: 02.05.21 - 12:29 Ich mach mal die Ingrid, weil ich die Tage zufällig über die zugehörige deutsche Verordnung gestolpert bin:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Das vordere Kennzeichen ist glaub ich für uns irrelevant. Beim hinteren beschränkt man sich nur auf die Lesbarkeit, aber nicht von oben und unten, sondern von links und rechts im 30° Winkel.

Bevor das wieder jemand in den falschen Hals kriegt. Nein, man muss das nicht an Ort und Stelle diskutieren. Ich schnapp mir dann einen Innensechskantschlüssel und justier das nach, bis die Herren Ruhe geben. Der Rest kommt später.
Wenn sich der Winkel des Kennzeichens im "Grenzbereich" befindet, lassen die Damen und Herren einen auch gern 'mal weiterfahren.
Denn ansonsten müsste ja eine verwertbare Messung durchgeführt werden.
Die würde dann geeignetes Messzeug (geeicht?) und eine geeignete Umgebung (Abstellgrund = 0°) erfordern.
Ohne diese Voraussetzungen ist eine Messung ja leicht anfechtbar.
Wolfzorn

Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von Wolfzorn »

Fözzi hat geschrieben: 11.05.21 - 07:27
stoppelhoppser hat geschrieben: 02.05.21 - 12:29 Ich mach mal die Ingrid, weil ich die Tage zufällig über die zugehörige deutsche Verordnung gestolpert bin:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Das vordere Kennzeichen ist glaub ich für uns irrelevant. Beim hinteren beschränkt man sich nur auf die Lesbarkeit, aber nicht von oben und unten, sondern von links und rechts im 30° Winkel.

Bevor das wieder jemand in den falschen Hals kriegt. Nein, man muss das nicht an Ort und Stelle diskutieren. Ich schnapp mir dann einen Innensechskantschlüssel und justier das nach, bis die Herren Ruhe geben. Der Rest kommt später.
Wenn sich der Winkel des Kennzeichens im "Grenzbereich" befindet, lassen die Damen und Herren einen auch gern 'mal weiterfahren.
Denn ansonsten müsste ja eine verwertbare Messung durchgeführt werden.
Die würde dann geeignetes Messzeug (geeicht?) und eine geeignete Umgebung (Abstellgrund = 0°) erfordern.
Ohne diese Voraussetzungen ist eine Messung ja leicht anfechtbar.
Ist richtig, aber das Theater am Hals hat man trotzdem. Wenn die Weiterfahrt untersagt wird, ist der Tag gelaufen. Auch wenn man im Recht ist. Für mich kein Trost und den Aufwand nicht wert wenn man Wochen später sein Recht mit Anwaltshilfe zugesprochen bekommt. Ich würde mir auch die Option offen halten im Fall der Fälle vor Ort zu korrigieren.
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von ELD »

stoppelhoppser hat geschrieben: 02.05.21 - 12:29
stoppelhoppser hat geschrieben: 17.04.21 - 14:35

Bevor das wieder jemand in den falschen Hals kriegt. Nein, man muss das nicht an Ort und Stelle diskutieren. Ich schnapp mir dann einen Innensechskantschlüssel und justier das nach, bis die Herren Ruhe geben. Der Rest kommt später.

Klar ist das die einfachste Methode. Problematisch wird es nur dann wenn beim einfedern das Kennzeichen den Reifen berührt. Auch dann wird man dir die Weiterfahrt untersagen. Zumindest sehe ich es bei den meisten Umrüstungen so.
Gruß Peter
Fözzi
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von Fözzi »

Wolfzorn hat geschrieben: 11.05.21 - 08:53 Ist richtig, aber das Theater am Hals hat man trotzdem. Wenn die Weiterfahrt untersagt wird, ist der Tag gelaufen. Auch wenn man im Recht ist. Für mich kein Trost und den Aufwand nicht wert wenn man Wochen später sein Recht mit Anwaltshilfe zugesprochen bekommt. Ich würde mir auch die Option offen halten im Fall der Fälle vor Ort zu korrigieren.
Ebendas meine ich.
Die Untersagung der Weiterfahrt kann ohne Beweissicherung ja nicht erfolgen.
Ansonsten könnte ich meinen Kennzeichenhalter ja theoretisch hinterher auf ein zulässiges Maß bringen und Schadenersatz fordern.
Das machst Du als Exekutivkraft nur ein einziges Mal.
Also entweder Beweissicherung in Form einer "ordentlichen" Messung mit Zeugen oder eben das ganz große Rad in Form einer Sicherstellung.
Ich meine hier ja auch nicht den Fall des offensichtlichen Kennzeichenmissbrauches sondern eine geringe Abweichung.
stoppelhoppser
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von stoppelhoppser »

Solange es kein Kennzeichenmissbrauch ist, sind das 10EUR OWI. Da ist 'ne Untersagung der Weiterfahrt wahrscheinlich schlicht unverhältnismäßig.
@373
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von @373 »

KaffeeDriver hat geschrieben: 17.04.21 - 13:50 Moin, nochmal nen kleines Update bezüglich des Kennzeichenhalters. Ich habe den Evotech mit nem Winkelmesser gemessen. Tatsache 50 Grad O.o.
Das war mir damals beim Kauf garnicht bewusst, dass die 30 Grad einhalten sollen. Ich habe mir jetzt einen Originalen von Husqvarna gekauft weil mir alle anderen Zubehör Halter nicht gefallen haben. Habe eben nachgemessen. Nichtmal der hat genau 30 Grad! Sind knappe 39-40. Werde es jetzt definitiv so lassen und Falls der TÜV mal was zu kacken hat zeig ich die Originale Rechnung vor. Alles andere juckt mich nicht mehr. Packe noch nen Foto rein von dem den ich jetzt montiert habe. Gruß Sebastian
Bzgl. Kennzeichenhalter und dem Evotech (war an meiner Vitpilen ab Kauf schon montiert) kann ich aktuell auch etwas beitragen.

Vor ein paar Tagen bei der HU bin ich damit angegangen, Wortlaut "Kennzeichen Anbauanlage unzulässig".

Habe auch mal nachgemessen, die 50° wie von KaffeeDriver angegeben sind's bei mir auch. Ich nehme an da wird unbelastet gemessen/beurteilt?
Ich versuche mal am Wochenende mit Unterlegen den Winkel etwas anzupassen, und werde nach der Nachprüfung berichten.

Mag nur ungern in einen anderen investieren, alternativ schau ich mir aber auch mal den Originalen an und auch den von R&G.

Sehr schade so, der Evotech hat mir auch wegen der Nutzung der originalen Beleuchtung und Blinker gut gefallen.

Gruß
Zuletzt geändert von @373 am 01.07.21 - 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
nlcarbon
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Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701

Beitrag von nlcarbon »

30grad und original Blinker ;-)
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