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Re: Husqvarna Dino besondere Fahrgestellnummer Imroth

Verfasst: 22.03.20 - 09:12
von Assi
Ab einem gewissen gesamt Umbaugrad, noch verschärfter beim Rahmen, wird man bei TÜV angehalten, dass der, welcher die Änderungen gemacht hat, als Hersteller eingetragen wird. Durch die Änderungen ist der bisherige Hersteller nicht mehr haftbar zu machen, denn der bezieht sich dann auf die zahlreichen Veränderungen, welche die Fahrzeugeigenschaften verändert haben. Das ging mir bei meiner BMW damals auch so und nun sucht man jemanden, der ab sofort die Verantwortung der Herstellung übernimmt, im Normalfall dann der Erbauer des Fahrzeuges. Du kannst/musst dich dann selbst als Hersteller eintragen lassen. Coole Sache, solange nichts passiert. Passiert nur dir mal was mit diesem Fahrzeug, ohne Fremdbeteiligung, hast halt deine Folgen als Hersteller selbst zu tragen. Passiert jemandem was oder du verkaufst das Fahrzeug und jemand anderem und da passiert was, dann haftest du als Hersteller im vollen Umfang. So einen personalisierten Umbau, den sollte man nie verkaufen. Kauft nun irgend wann jemand diesen Rahmen und baut sich daraus ein zugelassenes Fahrzeug, dann gute Nacht, wenn was passiert. Also, solch ein Fahrzeug besser behalten bis man stirbt, bleibt die Frage nach dem vererben der Verantwortung!? Besser das Fahrzeug irgend wann mal verschrotten :Top:

Re: Husqvarna Dino besondere Fahrgestellnummer Imroth

Verfasst: 22.03.20 - 11:30
von Schmalzi
Danke @assi :Top:

Re: Husqvarna Dino besondere Fahrgestellnummer Imroth

Verfasst: 22.03.20 - 17:17
von Firebeast
Das kann auch einfach derjenige gewesen sein, der das Fahrzeug, von wo auch immer, importiert hat. Bei meiner "Moto Martin" (ehem. französischer Hersteller von Gitterrohrfahrwerken in den 80er Jahren) steht der Importeur als Hersteller im Fahrzeugbrief.

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Re: Husqvarna Dino besondere Fahrgestellnummer Imroth

Verfasst: 22.03.20 - 18:01
von Assi
Importeur kann jeder sein, bzw. ist das der, welcher das Fahrzeug eben ins Land bringt. Bei meiner holländischen Aprilia SXV, da war das dann für die Erstzulassung in Deutschland ganz einfach der Käufer, der sie damals in Holland gekauft hat. Von ihm benötigte ich eine Schreiben/Bestätigung für die Erstzulassung, dass er das Fahrzeug in Holland gekauft, dass es verzollt wurde und er musste versichern, dass es für dieses Fahrzeug noch keine Erstzulassung in einem anderen Land gab und es zum Fahrzeug außer dem COC keine weiteren Zulassungspapiere bisher gab. Deshalb war aber Aprilia weiter der Hersteller und der Importeur eben der Verkäufer. Hätte ich das Fahrzeug selbst in Holland gekauft, dann wäre eben ich der Importeur gewesen und hätte die Erklärung abgeben müssen. HPN kennt vielleicht auch der eine oder andere BMW Fahrer. Du kannst bei denen alles mögliche zu den alten 2 Ventil BMW´s machen lassen, dennoch bleibt es eine BMW. Lässt du von denen den Rahmen ändern oder verstärken, ab da ist es keine BMW mehr, sondern eine HPN. Hängt tatsächlich mit dem Umfang der Veränderungen ab bzw. ein muss ab Veränderungen am Hauptrahmen. Da jede Änderung am Hauptrahmen eine relevante Veränderung ist, ist es notwendig den Hersteller zu ändern um die Haftung zum Fahrzeug zu regeln.

Re: Husqvarna Dino besondere Fahrgestellnummer Imroth

Verfasst: 16.04.20 - 08:46
von Jockel
Der Marc Imroth war einer der ersten in den 90ziger, der auf Supermoto umgebaut und eingetragen hat. Hat diese Abnahmen selbst gemacht. Oft wurde aus einer Husqvarna eine Imroth Husqvarna. Kenne diese Masche auch bei Harleyumbauten..... Ihn gibt es nicht mehr. Ist so weit ich weiß Pleite gegangen. Er ist früher selbst Supermoto (Husqvarna) und dann auch Dukebattle gefahren. Habe dazumal auch meine 93ziger dort umbauen lassen....