Versicherungsschutz ohne Garage bei Diebstahl?
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Versicherungsschutz ohne Garage bei Diebstahl?
Hab neulich gelesen, dass es fahrlässig sei ein Motorrad mehrere Tage auf der Straße zu parken und somit die Versicherung bei einem Diebstahl nicht zahlen müsse.
Es hat doch nicht jeder Motorradfahrer eine Garage.
Habt ihr alle eine Garage?
Habt ihr schonmal sowas gehört?
Es hat doch nicht jeder Motorradfahrer eine Garage.
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- moeppie
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Fast jede Versicherung fragt im Antrag, ob das Fahrzeug in der Garage steht (Tiefgarage oder auf Grundstück). Wenn nach gewiesen werden kann, das das Fahrzeug trotz "Garagentarif" immer draußen stand, würde ich das schon als falsche Angabe beim Antrag sehen. Damit hätte die Versicherung mindestens das Recht, den Schadensersatzsumme zu kürzen wenn nicht sogar ganz ein zubehalten.
Die Beweispflicht liegt da sicher bei der Versicherung, aber dein Nachbar braucht sich blos "über die Dreckskarre am Strassenrand" zuärgern. Verärgerte Nachbarn sind schlimme Feinde.
Eine steht im Gästehaus im Bad. (nicht angemeldet), die andere mit Kette und Lenkerschloß gesichert unterm Carport.
Mein letzter Versicherungskrieg ging 2 Jahre und am Schluß wurden 500€ aus Kulanz gezahlt.

Die Beweispflicht liegt da sicher bei der Versicherung, aber dein Nachbar braucht sich blos "über die Dreckskarre am Strassenrand" zuärgern. Verärgerte Nachbarn sind schlimme Feinde.
Eine steht im Gästehaus im Bad. (nicht angemeldet), die andere mit Kette und Lenkerschloß gesichert unterm Carport.
Mein letzter Versicherungskrieg ging 2 Jahre und am Schluß wurden 500€ aus Kulanz gezahlt.





Die fünf Sinne: Unsinn, Blödsinn, Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn!
Moin!
AAlso es ist so: Die meisten Versicher fragen bei Antragsaufnahme wo das Kfz Nachts überwiegend abgestellt wird! Das ist ein Tarifmerkmal, was oft den Beitrag reduziert! Sagst du es steht in einer Garage aber das tut es nicht, dann ist das eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und kann dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird! Das ist aber eher so ein wischi waschi ding! Dich fragt nämlich keiner ob du eine garage hast, oder ob es beim kumpel in der garage steht! und inwieweit ist überwiegend definierbar! Du bist nicht gezwungen sobald du vom moped abgestiegen bist, das teil sofort in die garage zu räumen, keiner kann dir nachweisen ob du nicht doch noch schnell nachts zur freundin wolltest, weil ihr euch nur nachts treffen dürft, damit die eltern oder der freund von ihr, der grad nachtschicht hat, euch nicht erwischen darf! dein nachbar der sich übrigens immer über deine karre aufgeregt hat, kann da auch nix beeinflussen, 1. weiss er nicht wo du versichert bist und 2. hast du das moped verkauft und dir nicht klauen lassen!
lass dich nicht verrückt machen! hat dein versicherer dich nicht gefragt wegen der garage, dann kann er das abstellen in dieser nicht verlangen! ausserdem gibt es zwischen moped und auto keinen unterschied! da müsste ja auch jeder autofahrer eine garage haben! und wenn es ganz hart auf hart kommt, dann schieb es auf den vertreter der dir den vetrag gemacht! sowas hat der dich nicht gefragt, hat der einfach selber angekreutzt um den Beitrag künstlich zu drücken, damit du jaaa nicht woanders hingehst! in dem fall muss die gesellschaft für den mist des vertreters haften und bezahlen!
mfg dombo
AAlso es ist so: Die meisten Versicher fragen bei Antragsaufnahme wo das Kfz Nachts überwiegend abgestellt wird! Das ist ein Tarifmerkmal, was oft den Beitrag reduziert! Sagst du es steht in einer Garage aber das tut es nicht, dann ist das eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und kann dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird! Das ist aber eher so ein wischi waschi ding! Dich fragt nämlich keiner ob du eine garage hast, oder ob es beim kumpel in der garage steht! und inwieweit ist überwiegend definierbar! Du bist nicht gezwungen sobald du vom moped abgestiegen bist, das teil sofort in die garage zu räumen, keiner kann dir nachweisen ob du nicht doch noch schnell nachts zur freundin wolltest, weil ihr euch nur nachts treffen dürft, damit die eltern oder der freund von ihr, der grad nachtschicht hat, euch nicht erwischen darf! dein nachbar der sich übrigens immer über deine karre aufgeregt hat, kann da auch nix beeinflussen, 1. weiss er nicht wo du versichert bist und 2. hast du das moped verkauft und dir nicht klauen lassen!
lass dich nicht verrückt machen! hat dein versicherer dich nicht gefragt wegen der garage, dann kann er das abstellen in dieser nicht verlangen! ausserdem gibt es zwischen moped und auto keinen unterschied! da müsste ja auch jeder autofahrer eine garage haben! und wenn es ganz hart auf hart kommt, dann schieb es auf den vertreter der dir den vetrag gemacht! sowas hat der dich nicht gefragt, hat der einfach selber angekreutzt um den Beitrag künstlich zu drücken, damit du jaaa nicht woanders hingehst! in dem fall muss die gesellschaft für den mist des vertreters haften und bezahlen!
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Mit den Sicherungsmaßnahmen hatte der Krieg nichts zutun. Der hatte mit Papieren zutun.
Das was ich dabei gelernt habe ist:
-immer teilkasko versichern
-einen Ansprechpartner haben (Vertreter)
-den Vertrag genau erfüllen
-das Fahrzeug schnellst möglich auf sich zulassen
Meine KDX war innerhalb einer Woche weg. Und die war genauso gesichert.
Das was ich dabei gelernt habe ist:
-immer teilkasko versichern
-einen Ansprechpartner haben (Vertreter)
-den Vertrag genau erfüllen
-das Fahrzeug schnellst möglich auf sich zulassen
Meine KDX war innerhalb einer Woche weg. Und die war genauso gesichert.
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als gelernter und selbständiger versicherungskaufmann schliesse ich mich den vorrednern an. im antrag wird gefragt:
"wo wird das fahrzeug nachts r e g e l m ä s s i g abgestellt?" antwort: sonstiger abstellplatz, einzel- oder doppelgarage, tief- oder sammelgarage, carport oder umfriedeter abstellplatz.
tritt der schadenfall ein und das ding ist nicht wie angegeben geparkt gewesen beruft man sich auf bgh-urteile was die auslegung des wortes "regelmässig" genau bedeutet.
macht also wenig sinn für 10,- euro weniger jahresbeitrag eine garage anzugeben in der das moped ohnehin nicht drin steht.
"wo wird das fahrzeug nachts r e g e l m ä s s i g abgestellt?" antwort: sonstiger abstellplatz, einzel- oder doppelgarage, tief- oder sammelgarage, carport oder umfriedeter abstellplatz.
tritt der schadenfall ein und das ding ist nicht wie angegeben geparkt gewesen beruft man sich auf bgh-urteile was die auslegung des wortes "regelmässig" genau bedeutet.
macht also wenig sinn für 10,- euro weniger jahresbeitrag eine garage anzugeben in der das moped ohnehin nicht drin steht.
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hauptsächlich kommt es darauf an wers im innendienst in die hände bekommt! tatbestand ist eindeutig tk-schaden und niemand kann mich zwingen meine mopete sofort wenn ich nach hause komme in die garage zu stellen! hätte die in der g. gestanden würde sie vielleicht ne geklaut aber hätte wenn und aber gibt es nicht, da krigste vor jeden gericht recht! aus basta 
