Jetzt schlägt's 13

Hier kann im Rahmen der Netiquette nach Herzenslust geschwafelt werden! Hier kann alles eingetragen werden, was in keines der anderen Foren passt, aber irgendwie mit HVA und Zweiradsport zu tun hat.

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KingSize
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Jetzt schlägt's 13

Beitrag von KingSize »

Da ich vor kurzem einen Unfall hatte und der Gutachter nach über 3 Monaten seinen Arsch bewegt hat.

Ist nun folgendes herausgekommen : Totalschaden

Als ich das gelesen hatte "WIE BITTE?"

Weder Rahmen, Gabel, Heck noch sonstiges haben einen Kratzer.

Nun wird mir von sonem ARSCH**** 1,200 € für eine komplett fahrbereite Husky angeboten

Hier der Auszug aus seiner Mail:
REPARATURKOSTEN OHNE MWST EUR 3 212.15
MWST 19.00 % EUR 610.31
REPARATURKOSTEN MIT MWST EUR 3 822.46

BEURTEILUNG -- T O T A L S C H A D E N --

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT MIT MWST EUR 3 400.00
WIEDERBESCHAFFUNGSWERT OHNE MWST * EUR 3 318.40
(* Der Mehrwertsteueranteil wurde mit 2,4% des Wiederbeschaffungswertes
berücksichtigt.)

RESTWERTE MIT MWST EUR 1 210.00

REPARATURDAUER 3 Arbeitstage
REPARATURFREIGABE nein
WIEDERBESCHAFFUNGSDAUER 6-8 Kalendertage

WERTMINDERUNG KEINE
Was hat das zu bedeuten? Bekomme ich nun 1200 Öcken und die Sache ist für die Penner gegessen?

Ich dreh hier total am Rad. Am liebsten würde ich denen ins Gesicht springen.


Wär hilfreich, wenn mir jmd. sagen könnte was ich nun bekomme.
husky-heizer-luki
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Beitrag von husky-heizer-luki »

Ich verstehe das so, das die 3k bekommst, für die wiederbeschaffung.

Totalschaden hat er festgestellt, da die Reperatur über dem Fahrzeugpreis ist. Bin mir aber nicht sicher, obs so richtig ist !
SMR 510 '09. <3
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KingSize
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Beitrag von KingSize »

husky-heizer-luki hat geschrieben:Ich verstehe das so, das die 3k bekommst, für die wiederbeschaffung.

Totalschaden hat er festgestellt, da die Reperatur über dem Fahrzeugpreis ist. Bin mir aber nicht sicher, obs so richtig ist !
Ich denke eher dass der Restwert "RESTWERTE MIT MWST EUR 1 210.00"

von den WIEDERBESCHAFFUNGSWERT MIT MWST EUR 3 400.00

abgezogen werden.

Sprich ich würde 2190 € bekommen
husky-heizer-luki
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Beitrag von husky-heizer-luki »

Wäre auch ziemlich logisch. Aber das mit 1200 kann ich mir eig nicht vorstellen.
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KingSize
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Beitrag von KingSize »

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Ermittlung des Restwertes wurde das
Portal AUTOonline genutzt.
Ein Kaufangebot beträgt 1.210 EUR und wurde
von der Firma Marz Karosseriebau abgegeben.
Zum Verkauf kontaktieren Sie bitte einfach die
Firma unter der unten aufgeführten
Telefonnummer.
Weil keine Sau Ahnung hat....
Jockel
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Beitrag von Jockel »

KingSize hat geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Ermittlung des Restwertes wurde das
Portal AUTOonline genutzt.
Ein Kaufangebot beträgt 1.210 EUR und wurde
von der Firma Marz Karosseriebau abgegeben.
Zum Verkauf kontaktieren Sie bitte einfach die
Firma unter der unten aufgeführten
Telefonnummer.
Weil keine Sau Ahnung hat....

Hi,
jedes Fahrzeug kommt in die sogenannte Restwertbörse. Das heißt, der Restwert wird nicht vom Gutachter bestimmt sondern von dem der auf das Fahrzeug geboten hat. Das ist der zu erziehlende Betrag den Du erreicht hättest. Muß ein paar Tage eingestellt werden. Kannst natürlich dein Fahrzeug, so weit ich weiß, für den Betrag dort abgeben. Aber ich denke Du willst sie sicher behalten.



LG Jockel
Wer später bremst hat mehr vom Gas!!!
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DHX_77
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Re: Jetzt schlägt's 13

Beitrag von DHX_77 »

KingSize hat geschrieben:
REPARATURKOSTEN OHNE MWST EUR 3 212.15
Das bekommst Du ausgezahlt und die Schrottkiste kannst'de behalten, was Du damit machst ist Dir überlassen...

Wiederaufbau, verkaufen, so lassen und ins Wohnzimmer stellen ....was auch immer

So hatte ich das vor ein paar Jahren mit den Corsa von meiner Frau....Das Geld eingeschoben und den 300 Euro werten Corsa an nen Perser für 450er Euro verkloppt.....4500 Euro hab ich bekommen....!!!!!

Du wirst nie mehr als den Wiederbeschaffungswert bekommen und der liegt bei 3400 und die Reparaturkosten liegen bei ~ 3300....Also bekommst'de immer den niedrigeren Betrag....in Deinem Fall sind das die Reparaturkosten....

Ausser es hat, sich vom Gesetz her, was in den letzten Jahren geändert ;-)

Grüße....
:hva:
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KingSize
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Beitrag von KingSize »

Die geb ich nie mehr her. Soweit kommt's noch.

Ich will meine Kohle, verdammt! Kann doch nicht sein, dass mich so ein penner über den Haufen fährt und ich dann der angepisste bin.

Stimmt das nun tatsächlich mit den lausigen 2100€ ?

Mit total genervtem Gruß
Kingsize

Tante Edit:
Vielen Dank Daniel, aber stimmt das sicher?
Nerv gerade alle Versicherungsdantler die ich kenne und die meinen, dass ich die 2100 € bekomme und schaun kann wo ich bleib, ist ja dann mein Fehler wenn ich das Motorrad nicht weiter verkaufe
Zuletzt geändert von KingSize am 31.10.11 - 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
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DHX_77
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Beitrag von DHX_77 »

KingSize hat geschrieben:Die geb ich nie mehr her. Soweit kommt's noch.

Ich will meine Kohle, verdammt! Kann doch nicht sein, dass mich so ein penner über den Haufen fährt und ich dann der angepisste bin.

Stimmt das nun tatsächlich mit den lausigen 2100€ ?

Mit total genervtem Gruß
Kingsize
Lies mal in Ruhe was ich geschrieben habe..... ;-)
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Beitrag von KingSize »

Hab schon editiert, war da Dani wieder schneller als ich :-)
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DHX_77
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Beitrag von DHX_77 »

KingSize hat geschrieben:
Stimmt das nun tatsächlich mit den lausigen 2100€ ?
Wie kommst Du auf die Zahl..lese ich nirgendswo.... :-?
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Two-stroker
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Beitrag von Two-stroker »

sooooooo, das ganze hatte ich grad mit meinem auto:

mein fiesta hat vorne reschts n schaden erlitten...

Schaden von kanpp 1400€
wiederbeschaffungswert 800€

das heist totalschaden...

restwert 60€ inkl. mwst. :lol:

bekommen habe ich die 800€ wiederbeschaffungswert...

Schaden selbst repariert fürn 5er :twisted: also 795€ von oden...
(Verkauft) WRE 125 Bj. 95-97???

(Verkauft) WR 360 Bj. 95 neuaufbau und umbau auf 2005

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DHX_77
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Beitrag von DHX_77 »

Two-stroker hat geschrieben:sooooooo, das ganze hatte ich grad mit meinem auto:

mein fiesta hat vorne reschts n schaden erlitten...

Schaden von kanpp 1400€
wiederbeschaffungswert 800€

das heist totalschaden...

restwert 60€ inkl. mwst. :lol:

bekommen habe ich die 800€ wiederbeschaffungswert...

Schaden selbst repariert fürn 5er :twisted: also 795€ von oden...
Genau so läuft das...nur bei Dir King....sind die Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer) unter dem Wiederbeschaffungswert...Du bekommst immer den niedrigeren Betrag....ausser Du läßt reparieren, was in Deinem Fall untersagt ist, da Du dann die Wiederbeschaffungswert übertriffst....


Grüße....
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Beitrag von KingSize »

Puuh... Dann kann ich meinen Totschläger wieder eingraben.
Vielen Dank euch. Habt nicht nur einer Person das Leben gerettet :twisted:
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Moment !

wenn der Rest-Haufen noch einen Wert von 1210 Öcken hat, wird dieser doch noch abgezogen :idea:

weil er den doch sonst 2 mal kassieren würde :!: (einmal das Geld und einmal die Karre (der Rest))

also:
REPARATURKOSTEN OHNE MWST EUR 3 212.15 minus
die 1210€ (die du ja faktisch schon hast...(=Rest))

=~2000 Glatt :!: (so wars bei mir damals)

-

wobei ich mir in folgendem Punkt nicht sicher bin:
wenn die Karre als Totalschaden abgewickelt ist (also Fakto: wech) dann müsste doch der Preis für eine Gleichwertige Wiederbeschaffung herangezogen werden anstatt der Reperaturkosten... und von der Wiederbeschaffung, hier:

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT OHNE MWST * EUR 3 318.40

der Restwert von deinem Eigentum: 1210€ abgezogen.

macht: ~2100€ !

DENN nimmst du jetzt das I-net angebot an, kriegst du 1210€ für den Schrott, und die 2118,40 der Versicherung, dann hast du das Geld dir wieder ein vergleichbares Möp für:

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT OHNE MWST * EUR 3 318.40

zu kaufen ! so ists doch erst richtig !? oder ?
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Two-stroker
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Beitrag von Two-stroker »

ich hab jetzt noch mal meine unterlagen durchsucht...der doc hat recht!!!

bei mir wueden die 60 auch abgezogen, dann kam aber noch wieder n bissl was rauf..keine ahnung was das war, glaub irgend ne entschädigung...
(Verkauft) WRE 125 Bj. 95-97???

(Verkauft) WR 360 Bj. 95 neuaufbau und umbau auf 2005

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Beitrag von DHX_77 »

dr.-hasenbein hat geschrieben:Moment !

wenn der Rest-Haufen noch einen Wert von 1210 Öcken hat, wird dieser doch noch abgezogen :idea:

weil er den doch sonst 2 mal kassieren würde :!: (einmal das Geld und einmal die Karre (der Rest))

also:
REPARATURKOSTEN OHNE MWST EUR 3 212.15 minus
die 1210€ (die du ja faktisch schon hast...(=Rest))

=~2000 Glatt :!: (so wars bei mir damals)

-

wobei ich mir in folgendem Punkt nicht sicher bin:
wenn die Karre als Totalschaden abgewickelt ist (also Fakto: wech) dann müsste doch der Preis für eine Gleichwertige Wiederbeschaffung herangezogen werden anstatt der Reperaturkosten... und von der Wiederbeschaffung, hier:

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT OHNE MWST * EUR 3 318.40

der Restwert von deinem Eigentum: 1210€ abgezogen.

macht: ~2100€ !

DENN nimmst du jetzt das I-net angebot an, kriegst du 1210€ für den Schrott, und die 2118,40 der Versicherung, dann hast du das Geld dir wieder ein vergleichbares Möp für:

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT OHNE MWST * EUR 3 318.40

zu kaufen ! so ists doch erst richtig !? oder ?
hmmmmmmmmmmmmmmmm so könnte auch ein Schuh draus werden.... :kratz: :wie: :help: :wwwi:
:hva:
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Beitrag von DusK »

du bekommst natürlich den wiederbeschaffungswert abzüglich des restwerts.

meines wissens nach muss das fahrzeug aber in keine börse eingestellt werden. es kann allerdings. so kann es auch sein, dass der gutachter einen restwert von 300 euro angibt, man über solche börsen allerdings jemanden findet, der 500 euro zahlt. trotzdem werden vom wiederbeschaffungswert nur 300 euro abgezogen.

außerdem ist (wieder meines wissens nach) in manchen fällen eine reparatur auf wunsch des besitzers (dir) auch dann möglich, wenn die reparaturkosten den wiederbeschaffungswert übersteigen. allerdings gibt es hierfür eine prozentgrenze. wo diese liegt, weiß ich nicht.

außerdem bieten dir gegnerische versicherungen immer einen gutachter an. du musst diesen gutachter aber nicht akzeptieren! es ist dein recht, selber einen gutachter zu wählen. davon sollte man gebrauch machen, weil die von den versicherungen "gestellten" gutachter natürlich nicht günstig für dich gutachten.
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Beitrag von emti »

So meld ich mich auch mal. Das rätsel wurde ja nun gelôst...

ABER: nimm dir nen anwalt! Der drückt die wiederbeschaffungssumme bzw die rep.kosten durch. Bis 120% des wiederbeschaffungswrrtes können eingefordert werden.

Brauchst natürlich noch nen triftigen grund.
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Beitrag von KingSize »

Na dann hatten meine Kollegen doch recht.

Habe bereits eine Anwält(in) die nicht sehr kompetent ist.

Aber für 2000 geb ich den Fall nicht ab und seine 3400 sind auch ein totaler witz!!!!!!!!!!!!

Gibt es keine Möglichkeit nachzuweisen, dass ich die maschine selbst reparieren will und mit den 3k zufrieden bin ?

Grüße
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