Reifenfreigabe für TÜV
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themerlin1
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Reifenfreigabe für TÜV
Hallo,
ich muss mit meiner zum TÜV, da abgelaufen und der Vorgänger hat Reifen, die nicht TÜV-fähig sind, alleine schon wegen der Größe. Also 110/80 x 80/90 ,anstatt 140/80 x 90/90 21. Marke Dunlop.
Meine Frage, wenn ich für den TÜV umrüste, muss ich ja auch die Reifenmarke beachten, da im Brief steht, "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Was heißt das wenn im Schein nur die Größen stehen.
DREWI
ich muss mit meiner zum TÜV, da abgelaufen und der Vorgänger hat Reifen, die nicht TÜV-fähig sind, alleine schon wegen der Größe. Also 110/80 x 80/90 ,anstatt 140/80 x 90/90 21. Marke Dunlop.
Meine Frage, wenn ich für den TÜV umrüste, muss ich ja auch die Reifenmarke beachten, da im Brief steht, "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Was heißt das wenn im Schein nur die Größen stehen.
DREWI
Re: Reifenfreigabe für TÜV
Mhh, bei mir sind die Größen eingetragen. Es stehen aber keine Marken drinn. Ich denke du musst bei den Herstellern schauen ob die für die Reifen und für dein Moped freigegeben sind.
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themerlin1
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Nur, wie kann man das dann bei Kontrollen belegen?
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Huskyschrauber
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Du musst die Freigabe dabei haben.
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themerlin1
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Wo krieg ich die her? in Meinem Fall ein Dunlop
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Huskyschrauber
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Vom Reifenhersteller
- Bieler_92
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Dät ham se doch abgeschafft?
Zählt doch nich mehr... Die größe die eingetragen is drauf und fertig...
Zählt doch nich mehr... Die größe die eingetragen is drauf und fertig...
[img]http://files.homepagemodules.de/b516784/pictures_u28_113c0e.gif[/img]
Re: Reifenfreigabe für TÜV
Kenne ich auch so, das war doch so'n hirnloses EU Dingens....ohne Sinn und Verstand....Bieler_92 hat geschrieben:Dät ham se doch abgeschafft?
Zählt doch nich mehr... Die größe die eingetragen is drauf und fertig...
Die Größe muss passen und die Reifen müssen dem gleichen Typ entsprechen, sprich Radial zu Radial z.B. sonst nix....
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themerlin1
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Muchas Gracias...
hab aber immer noch das Problem, dass ich falsch Größen hab. Muss ich wohl für den TÜV neue Gummis besorgen...
Hastalavista
hab aber immer noch das Problem, dass ich falsch Größen hab. Muss ich wohl für den TÜV neue Gummis besorgen...
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- dr.-hasenbein
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
hmm... ist das tatsächlich FÜR ALLE Motorräder abgeschafft worden ?
gerade bei den ü300kmh Rennern, was inzwischen ja nichtmehr nur 4-5 Stück sind, sind doch die Reifen Teil der ABE !?
Wurde mir mal so erklärt, da Dämpfung, Gewicht, Form, Dicke etz die Fahreigenschaften gerade in so hohen Geschwindigkeiten beeinflussen, kann man da eben nicht raufschrauben was man will.
Wie gesagt: Hören-sagen ! evtl kanns mir hier einer GENAU erklären. ?
gerade bei den ü300kmh Rennern, was inzwischen ja nichtmehr nur 4-5 Stück sind, sind doch die Reifen Teil der ABE !?
Wurde mir mal so erklärt, da Dämpfung, Gewicht, Form, Dicke etz die Fahreigenschaften gerade in so hohen Geschwindigkeiten beeinflussen, kann man da eben nicht raufschrauben was man will.
Wie gesagt: Hören-sagen ! evtl kanns mir hier einer GENAU erklären. ?
- Bieler_92
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Du hast nen Tragfägikeits- und Geschw.- Index... der muss passen... die Reifen, die für die Straße erlaubt sind, müssen bestimmte Dinge erfüllen...
Wenn also Größe, Geschw. Index und tragfähigkeit passen kannste den Reifen auch fahren...
das mit radial und dingens.... ok es fällt mir nicht mehr ein ;)
das zählt nur bei Autos oder Lkws soweit ich weiß, da es heißt entweder radiale oder dingens bauart pro ACHSE...
beim motorrad haste ja pro Achse nur einen Reifen also is wurst...
Wenn also Größe, Geschw. Index und tragfähigkeit passen kannste den Reifen auch fahren...
das mit radial und dingens.... ok es fällt mir nicht mehr ein ;)
das zählt nur bei Autos oder Lkws soweit ich weiß, da es heißt entweder radiale oder dingens bauart pro ACHSE...
beim motorrad haste ja pro Achse nur einen Reifen also is wurst...
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- dr.-hasenbein
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
mir gehts speziell für die verschiedenen 1000er etz...
Re: Reifenfreigabe für TÜV
dr.-hasenbein hat geschrieben:mir gehts speziell für die verschiedenen 1000er etz...
Also ich kann vorne nen Pirelli fahren und hinten nen Bridgestone, solange Größe und Trag- und Geschwindigkeitsindex mit den Daten in der Zulassung übereinstimmen.... es wird von Hersteller eine oder mehrere Reifenmarke empfohlen..... ist genau wie mit dem Öl....
z.B. bei BMW momentan nur Castrolöle und Dunlopreifen..... kommt drauf an mit welcher Firma die'n Jointventure betreiben.... kannst auch andere Öle und Reifen benutzen.... müssen aber den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen.... das mit der Reifenfabrikatsbindung war Ding von der EU...so meine Info hier intern....alles Käse und die bei den Zulassungstellen haben das bei den neuen Briefen und Scheinen mal überall blind eingetragen....scherz....
Hab auch bei TÜV im August mit meiner 610er den Herrn mal gefragt....er sagte auch, dass des nen Schmarr'n sei.... solange die oben genannten Kriterien passen, solch Dir da kein TÜV geben weil'de vorne Pingpongreifen drauf hast und hinten Metzeler....ist doch quatsch....
Mit verwirrenden Grüßen....
- dr.-hasenbein
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Wir reden aneinander vorbei 
Dani, les dochmal... fährst du ne 1000er mit ü300kmh ?
Der Gedanke bezieht sich darauf, das es gerade bei sehr hohen Geschwindigtkeiten nicht unwichtig ist wie die spezielle Eigendämpfung vom Reifen mit der vom Fahrwerk zusammenarbeitet, und es dann eben nichtmehr egal ist das der Reifen nur die richtige Größe hat und bei 300 nicht zerfällt...
Dani, les dochmal... fährst du ne 1000er mit ü300kmh ?
Der Gedanke bezieht sich darauf, das es gerade bei sehr hohen Geschwindigtkeiten nicht unwichtig ist wie die spezielle Eigendämpfung vom Reifen mit der vom Fahrwerk zusammenarbeitet, und es dann eben nichtmehr egal ist das der Reifen nur die richtige Größe hat und bei 300 nicht zerfällt...
Re: Reifenfreigabe für TÜV
Nee Du Fischhaut reden wir nicht, da die Aussage von dem TÜV Onkel auf alle Mopeds und Motorräder bezogen war....dr.-hasenbein hat geschrieben:Wir reden aneinander vorbei
Dani, les dochmal... fährst du ne 1000er mit ü300kmh ?
Der Gedanke bezieht sich darauf, das es gerade bei sehr hohen Geschwindigtkeiten nicht unwichtig ist wie die spezielle Eigendämpfung vom Reifen mit der vom Fahrwerk zusammenarbeitet, und es dann eben nichtmehr egal ist das der Reifen nur die richtige Größe hat und bei 300 nicht zerfällt...
So what....
- Bieler_92
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
D.h. Ferrari darf nur reifen xy fahren weil der schnell is...
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- dr.-hasenbein
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Re: Reifenfreigabe für TÜV
Ferrari = bääh !
So geklärt. Das war mal so wie ich schrieb, für einige Motorräder auch noch nach Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung. Ich dachte halt das ist noch so...
So geklärt. Das war mal so wie ich schrieb, für einige Motorräder auch noch nach Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung. Ich dachte halt das ist noch so...
Roadrunner hat geschrieben: Hier mal eine offizielle Stellungnahme des TÜV NORD zu dem Thema:
Quelle: tuev-nord.deFabrikatbindungen bei Motorradreifen, Freigaben
Reifen und Motorrad: Paar excellence
Da waren wir platt: Mit seiner 2007-er Modellpalette verzichtete ein großer Motorradhersteller erstmals auf die Reifenfabrikatsbindung und sorgte damit unter den Motorradfahrern für viele offene Fragen. TÜV NORD Mobilität steht Rede und Antwort
Sicherheit fährt vor
Bei den meisten Motorrädern, insbesondere leistungsstarken und sehr schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Diese Reifen wurden zuvor ausgiebig getestet und für gut befunden. Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller die Reifenbindung aufhebt?
Entgegen landläufiger Meinung dürfen Sie sich nicht nach Herzenslust auf dem Reifenmarkt bedienen, da der Gesetzgeber weiterhin vom Halter eine ausgewiesene Freigabe verlangt. Der Fahrzeughersteller verlagert die Verantwortung einfach an die Kunden und Reifenhersteller.
Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?
Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:
Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.
Eine Freigabe-Bescheinigung für Ihr Motorrad erhalten Sie von den Sachverständigen an unseren TÜV-STATIONEN.
Der TÜV NORD ProfiTipp
Halten Sie sich im Interesse Ihrer Sicherheit auch zukünftig an die vorgegebenen Reifenfabrikate und -profile, da diese in aufwendigen Fahrversuchen auf Ihren Motorradtyp abgestimmt wurden. Speziell bei sehr schnellen Motorrädern sollten Sie kein Risiko eingehen.
So. Jetzt haste 's amtlich...![]()
ciao,
RR