Schön, dass Dir da nicht mehr passiert ist!!!!
...den Rest regeln die üblichen Verdächtigen. Zeit und Geld.
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Das kann Ich so Unterschreiben .... habe die Odyssee hintermir..... fast 2 Jahre wurde auf Zeit gespielt weil die Penner mir meine Felgem beim Reifen aufziehen Zerkratzt haben ( dazu noch Eloxierte)Firebeast hat geschrieben:Also ich kann auch nur aus Erfahrung sagen, ohne Rechtsschutzversicherung, Sachverständigen
und ´nen brauchbaren Anwalt (ist nicht selbstverständlich!!) hat man heute kaum ´ne Chance,
sein Recht einzufordern, selbst, wenn die Sache klar ist. Wenn´s sein muss, auch dann, wenn
Du im Recht bist, spielt die gegnerische Versicherung einfach auf Zeit und man lässt Dich
"am ausgestreckten Arm verhungern" !!! Traurig, aber wahr!
Firebeast hat geschrieben:Also ich kann auch nur aus Erfahrung sagen, ohne Rechtsschutzversicherung, Sachverständigen
und ´nen brauchbaren Anwalt (ist nicht selbstverständlich!!) hat man heute kaum ´ne Chance,
sein Recht einzufordern, selbst, wenn die Sache klar ist. Wenn´s sein muss, auch dann, wenn
Du im Recht bist, spielt die gegnerische Versicherung einfach auf Zeit und man lässt Dich
"am ausgestreckten Arm verhungern" !!! Traurig, aber wahr!
infectedbrain hat geschrieben: Ich warte noch auf den Kostenvoranschlag des Händlers....meinem Schaden über den Anwalt zu erledigen.
Lt. dem Anwalt wäre, selbst wenn der geblinkt und sich korrekt eingeordnet hätte, eine Teilschuld bei Abbiegen. Wegen der Verletzung des §9 Abs. 1. Er hat sich vor dem Abbiegen zu vergewissern, dass er den Rückwätigen Verkehr nicht behindert oder nicht überholt wird.Andy hat geschrieben:Ich drücke auch die Daumen dass du da noch ordentlich bei wegkommst! Ein ganz großes Problem sehe ich da allerdings mit dem Zeugen. Wenn der ausgesagt hat dass der Typ/in geblinkt hat, rechne ich dir kaum eine Chance auf eine Teilschuld aus. Wie gesagt, ich drück dir echt die Daumen!!!
Okay leuchtet mir soweit ein. Da es allerdings nicht immer alle so 100%ig mit der Ehrlichkeit haben, wird er vermutlich einfach sagen, dass er den Verkehr beachtet hat inkl. in den Rück- und Seitenspiegel schauen und auf einmal kommt das so ein Mopedfahrer daher, der dann vielleicht auch noch zu schnell war. Wenn so eine Aussage von ihm kommt + den Zeugen, wird's bestimmt eine knifflige Kiste werden. Du merkst denke ich worauf ich hinaus will. Evtl. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig verschiedene Dinge. Er brauch sich doch bloß ein bisschen was aus den Fingern ziehenLt. dem Anwalt wäre, selbst wenn der geblinkt und sich korrekt eingeordnet hätte, eine Teilschuld bei Abbiegen. Wegen der Verletzung des §9 Abs. 1. Er hat sich vor dem Abbiegen zu vergewissern, dass er den Rückwätigen Verkehr nicht behindert oder nicht überholt wird.