Klausel zur Einschränkung von "Gefährlichen Freizeitaktivitäten"

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

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MotoFan7
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Klausel zur Einschränkung von "Gefährlichen Freizeitaktivitäten"

Beitrag von MotoFan7 »

Hallo Zusammen,

Hat jemand von euch Erfahrung mit dem obigen Thema im Betreff? Falls ja, freue ich mich sehr auf eine PN oder Kommentar. :prost:
Grund ist das mein aktueller Vertrag das Thema anspricht und als SAC https://titecon.de/2022/06/01/sac-planning/Planner in der IT bin ich nun mal für die Planung Mann der nicht außer Gefecht sein sollte. :freak:

Im Internet steht einiges zum Thema, aber es ist Verallgemeinert, daher brauche ich Hinweise auf dem Web nicht. Siehe https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... s/anzeige/


Grüße!
stoppelhoppser
HVA-Driftkönig
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Re: Klausel zur Einschränkung von "Gefährlichen Freizeitaktivitäten"

Beitrag von stoppelhoppser »

Da gibt es ja nicht viele Möglichkeiten, wie das ausgehen kann:
1. Die Klausel ist unwirksam, weil deine Freizeitgestaltung deinen Arbeitgeber nichts angeht.
2. Die betreffende Freizeitaktivität ist nicht gefährlich.
3. Die Klausel ist einwandfrei

In deinem Fall mal Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
MotoFan7
HVA-Neuling
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Re: Klausel zur Einschränkung von "Gefährlichen Freizeitaktivitäten"

Beitrag von MotoFan7 »

stoppelhoppser hat geschrieben: 09.05.23 - 05:57 Da gibt es ja nicht viele Möglichkeiten, wie das ausgehen kann:
1. Die Klausel ist unwirksam, weil deine Freizeitgestaltung deinen Arbeitgeber nichts angeht.
2. Die betreffende Freizeitaktivität ist nicht gefährlich.
3. Die Klausel ist einwandfrei

In deinem Fall mal Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Danke dir.
Fakt, darauf wird es womöglich hinaus laufen.
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