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Verfasst: 19.07.08 - 15:13
von Derby99
Hallo,

eindeutig, abgedecktes Schild hat keine Gültigkeit.
Bei uns in der Gegend gab es mal eine Zeit ein paar Jugendliche die
Ortsschilder abmontiert und gesammelt haben.
Da wurde dann immer eiligst ein 50 km/h Schild am Ortsanfang platziert.
Wo kein Schild da auch keine Ortschaft, klingt blöd ist aber so.
Ich persönlich halte mich aber an diese Verbotsschilder im Wald.
Bei mir in der Gegend gibt es soviel Wald, da kann ich gerne auf
die paar Wege verzichten die man nicht befahren darf.

Gruß

Derby99

Verfasst: 12.03.09 - 21:19
von RockNRollPoser78
Jetzt muss ich leider dieses alte thema wieder auffrischen, weil noch nicht genannt wurde was die ordnungswiedrigkeit kostet wenn ma aufm feldweg rumheizt. Weiss das jemand? :roll:

Verfasst: 12.03.09 - 22:21
von baumafan
moinsen

das kann man nicht so leicht sagen

is es nur ein feldweg mit einem durchfahrt verboten schild das wären dann 20 tacken mein ich, aber

ist es ein waldweg ?

hast du schäden angerichtet?

naturschutzgebiet?

allein für die weventuelle lärmbelästigung und unnütze produzierung von abgasen können die nochmal was drauf schlagen

Allgemeines Problem!!!

Verfasst: 16.03.09 - 23:05
von TC510
Ich glaube das is ein allgemeines Problem und hat nix damit zu tun ob die Wege gekennzeichnet sind oder nich und ob man Spuren hinterlässt o.ä.!
Wenn mal ein Bike entwas lauter brummt wie es genehm is wird sowieso erstma gemeckert,ob illegal oder nich.
Bezahlt hab ich noch nie weil ich mich nich anhalten lasse!!! :hupf:

Verfasst: 17.03.09 - 12:22
von RockNRollPoser78
Bisher hat mich auch noch keiner erwischt. Aber mich hät halt mal interessiert was passiert wenn es doch mal jemand darauf abgesehen hat mir den Spaß zu verderben. Privatwege lass ich aber eh weg. Wenn dann sind es nur forstwege oder welche mit dem allgemeinen runden rot-weiss schild. Die Frage ist halt auch, kann ´mich jemand anzeigen wenn er nur mein kennzeichen hat, aber mich nicht erwischt hat? :-?

Verfasst: 19.03.09 - 23:40
von Gangbang
Natürlich, was soll daran nicht gehen?!

Verfasst: 19.03.09 - 23:42
von DHX_77
Dann steht Aussage gegen Aussage...und dann....

Verfasst: 19.03.09 - 23:45
von Gangbang
Verläuft es sich im Sand. Hat trotzdem nix damit zu tun, ob der dich jetzt anzeiegn kann oder nicht. Der kann dich au anzeigen, weil du auf der Straße auf einem Rad rumgefahren bist... kein Ding

Verfasst: 04.04.09 - 22:11
von Hirs
muss dann auch mal was wissen über die deutsche Rechtslage, also wenn ich auf einen Feldweg oder Waldweg fahre auf dem kein Schild mit der Aufschrift nur für Forst...(k.a was da immer steht) steht, dann darf ich da ganz legal fahren oder??? Und wenn ma schon dabei sind, was würde einen blühen wenn man auf militärischen Anlagen erwischt wird???

Verfasst: 04.04.09 - 22:22
von DHX_77
hehehe 20 Kugeln im Rücken.....ne Spass beiseite, solltest das Weite suchen, da Du Dich auf militärischen Grund nicht aufhalten darfst, die Verbotsschilder stehen da ja überall....

Feldwege usw. <hust> also bei uns in der Gegend wird das geduldet, solange man(n) auf den Wegen bleibt...und noch a Tip....kommen Dir Spaziergänger etc. entgegen...runter vom Gas und ganz freundlich Grüßen, dann passt das....fährst Du an denen vorbei und die müssen Deinen Staub schlucken kann' scho sein, das Du da Ärger bekommen kannst, ergo....Rücksicht....!!!!!!!! Bild

Ach ja zum Thema Kugeln im Rücken...ist scho passiert....in der Nähe von München auf der X-Wiese.....a Jager hatte sich nicht unter Kontrolle Bild .....frag mal bei Gelegenheit @PAT der weis da mehr darüber...

Verfasst: 04.04.09 - 22:27
von Hirs
ja das is klar, aber welche strafe blüht einem da, mal abgesehen vom "Schusswaffengebrauch" abgesegnet vom Standortältesten :xmas2: (ja so steht das überall auf den schönen schildern)


das mit dem Grüßen versteht sich ja von selbst, zumindest noch bei uns auf dem Land :D

und was is die X-Wiese=Übungsplatz?????? :peng: :uzi: :peng1:

Verfasst: 04.04.09 - 22:30
von Don
Wie DHX das auch macht, mache ich das: Bei Fußgängern, Anglern etc. schön langsam vorbei und einfach kurz freundlich winken. So ist mir noch nie was passiert. Auf den Wegen zu bleiben würde ich auch empfehlen.

Strafe? Nun, da viele Wege offiziell gar keine Wege, sondern Grundstücke sind, nehme ich an, Grundfriedensbruch. Dafür müsste aber der Eigentümer was gegen dich haben.

Verfasst: 04.04.09 - 22:37
von DHX_77
und was is die X-Wiese=Übungsplatz?????? MG Uzi MG
Ja.... :evil:

Verfasst: 30.05.09 - 22:06
von Assasine
Also hab ich das richtig verstanden? Auf wegen mit Verbotsschild 20€? Dann kann mans ja notfalls verkraften. Dann werd ich da in nächster Zeit öfter sein hrhr^^

Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Probezeit?

Verfasst: 05.07.09 - 18:23
von Hirs
Assasine hat geschrieben:Also hab ich das richtig verstanden? Auf wegen mit Verbotsschild 20€? Dann kann mans ja notfalls verkraften. Dann werd ich da in nächster Zeit öfter sein hrhr^^

Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Probezeit?
müsste eine Ordnungswidrigkeit sein, von dem her NEIN

Verfasst: 25.08.09 - 10:28
von strachholz93
Kann man eigentlich, wenn man auf seinem eigenen grund mit einer 250er Kawasaki vollcross fährt vom jäger oder förster ärger bekommen? es is ja eigentlich sein grund, (also vo dem mit der kawasaki) und der jäger will oder wollte ihn anzeigen. geht des? naja vielleicht wegen der lärmbelästigung. hat da schon jemand erfahrung gemacht?
danke
mfG ;-)

Verfasst: 25.08.09 - 11:07
von Molle
strachholz93 hat geschrieben:vollcross -----> :kadw:



Was hat der Jäger auf deinem Kumpels Grund und Boden zu schaffen? Und Förster sind nur für die Staatsforst zuständig (nehme ich an)?! Ich weiss es aber auch nicht, wie es mit Lärmbelästigung aussieht, ich meine auf dem eigenen Grundstück kann ich Sonntags auch nicht Krach machen, wenn ich Nachbaren damit störe.

Verfasst: 25.08.09 - 16:41
von bigsmile
wikipedia.org hat geschrieben: Nutzungsbeschränkung [Bearbeiten]

In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.

In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.

Verfasst: 25.08.09 - 16:43
von dr.-hasenbein
stellt sich jetzt die Frage ob der eigene Grund und Boden (der Wald) zur Nutzung verpachtet wurde ...

das heißt dann einem gehört immernoch der Grund und Boden, aber ein Privat-Färster hat sich den Wald z.B. als Jagtrevier gepachtet. dann kannst deine Fahraktion knicken !

Verfasst: 25.08.09 - 21:55
von Huskybrenner
bigsmile hat geschrieben:
wikipedia.org hat geschrieben: Nutzungsbeschränkung [Bearbeiten]

In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.
Da gibt es ein Problem, denn selbst die Polente konnte mir nicht erklären woran ich als Kraftfahrer EINDEUTIG einen Feld oder Waldweg erkennen kann.