Wenn man mit dem Mopped im Wald unterwegs ist ...

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Molle
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Beitrag von Molle »

Schneckensucher hat geschrieben:mit deiner Molle rumpflügen wie du möchtest
Hier pflügt niemand mit mir rum... :twisted: :lol: ;-)
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te_driver
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Beitrag von te_driver »

moin

wie siehtn das aus könte mein opa auch den jäger aus seinem wald rausschmeisen, ist ja schließlich seiner ??

schönes weihnchtsfest an alle!

mfg
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Schneckensucher
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Beitrag von Schneckensucher »

Nein, dein Opa kann den Jäger nicht aus dem Wald schmeißen, das regelt das Jagdrecht. Er kann dir das Fahren erlauben, der Jäger kann in diesem Falle nichts tun. Es ist ja auch unbestritten wichtig, daß ein gewisser Teil der Wildtiere bejagd werden. Das Problem bei unserem Hobby sind auch nur die 5 % Jäger, die meinen sie wären der liebe Gott in Person. Na ja, aber auch unter uns kannst du 5 % abhaken. :-?
Das Problem ist der Naturschutz, der selbst den Eigentümer mit gewissen Auflagen und Verboten belegt. Bedenke: :!: Brige lieber deinen Nachbarn um, als im Naturschutzgebiet zu fahren, die Strafe für Mord wird geringer sein.
Nochmal: Wenn kein Wanderweg und keine Häuser in der Nähe sind, wer soll dich dann anzeigen, wenn du nicht gerade ein 3h Enduro veranstaltest?
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husky450
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Beitrag von husky450 »

Hallo,

während ihr euch auf die Jäger konzentriert, möchte ich euch erinnern, dass auch der Herr Oberförster im Staatswald ein Wörtchen mitzureden hat.
Die Intressen der Jäger und Förster sind in der Regel ganz unterschiedlich, hat mir erst vor kurzem ein Jäger im Wirtshaus erzählt.
So will der Jäger i.d.R. möglichst viele Schweine und Rehe im Revier haben, und einen schönen Wald mit wenigen Bäumen, damit man schön durchschiessen kann und sich die armen Tiere im Unterholz nicht dauernd das Fell zerkratzen.
Der Förster hingegen will ja möglichst viele Bäume und möglichst wenig Schweine und Rehe die ihm die Jungbäume verbeissen oder die Rinde abschälen.
Unter umständen können sich beide gar nicht gut leiden.

Aber leider haben beide etwas gegen Kreissägen auf zwei Rädern.

Zwei Kumpels von mir wurden vor kurzem in einer Sackgasse im Gelände beim Wenden von einem Rentner angefallen.
Einen hat ervgleich seinen Wanderstock ins Vorderrad getrieben.
Anschließend Polizei geholt. Die beiden mussten dann vor Ort jemanden Organisieren, der die Nummernschilder zum Tatort brachte. Das war alles was die Polizei intressiert hat.
Der psycho Rentner hat jetzt eine Anzeige erstattet und bleibt hartnäckig an der Sache drann.
Die Sache ist jetzt bei den Anwälten, dank Rechtschutzversicherung.

Und das ist jetzt genau der Grund, warum die Versicherungen immer teurer werden, und warum es Jahre dauert, wenn du mal richtig in der Scheisse hockst und auf ein Gerichtsurteil hoffst, weil sich die mit so einem Dreck rumärgern müssen.

Dem psycho Rentner wünsche ich alles schlechte zu Weihnachten.
Mir wäre das übrigens nicht passiert, der hätte jetzt zwei halbe Wanderstöcke.
MFG Husky450!
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DHX_77
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Beitrag von DHX_77 »

Dem psycho Rentner wünsche ich alles schlechte zu Weihnachten.
Mir wäre das übrigens nicht passiert, der hätte jetzt zwei halbe Wanderstöcke.
MFG Husky450!
Na klasse....und nimmt seine Mahlzeit aus der Schnabeltasse ein... :sdevil:
:hva:
Immerschon
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Beitrag von Immerschon »

also, du darfst auf deinem eigenen Gelände mit deiner Molle rumpflügen wie du möchtest, da kann dir keiner was.
Nein, kannst du nicht. Land- oder forstwirtschaftliches Gelände unterliegt den Nutzungsedingungen für welche es vorgesehen ist, auch wenn es privat ist.
Sinnloses Umherfahren ist sowohl im Wald auch auf dem Acker verboten.
Entscheidend ist dabei, ob sich jemand daran stört. Wenn dich keiner anzeigt, kannst du tun und lassen was du willst, ist aber trotzdem nicht erlaubt.
Der private Waldbesitzer muß halt eben bestimmte Vorraussetzungen der Forstwirtschaft erfüllen, er kann ja auch nicht alle Bäume ummachen, weil ihm gerade danach ist.
te_driver
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Beitrag von te_driver »

aba ich könnte ja zum beispiel drine fahren um nach dem rechten zu sehen!!


mfg
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Gangbang
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Beitrag von Gangbang »

Immerschon hat geschrieben:
also, du darfst auf deinem eigenen Gelände mit deiner Molle rumpflügen wie du möchtest, da kann dir keiner was.
Sinnloses Umherfahren ist sowohl im Wald auch auf dem Acker verboten.
ist auch innerhalb der Stadt nicht erlaubt ;)
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