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Verfasst: 22.08.11 - 22:00
von kolbenfresser93
ist euch schon mal aufgefallen, dass fast jeder beitrag hier mit "meines wissens", "glaub mal was gelesen zu haben" usw anfängt
nur so ne bemerkung am rande

Verfasst: 22.08.11 - 22:48
von Roadrunner
dr.-hasenbein hat geschrieben:Was du tust und lässt ist eine Sache, aber was hier als rechtsverständniss und effektives rechtswissen verbreitet wird ist echt lachhaft...

... wie wahr, wie wahr... wobei du dich da mal an die eigene Nase fassen solltest...
dr.-hasenbein hat geschrieben:Stimmt !!! Verhältnissmäßigkeit ist aber IMMER zu beachten, somit dürfte der Festnehmende u.U. sogar angemessene (!) Gewalt anwenden und dich an Armen und Beinen Fesseln !
Mann, Mann... sei bloß endlich still, das wird ja immer finsterer hier...
@all
Um da im einzelnen Fall die letztendlich richtige jur. Auflösung zu erhalten, sollte das wirklich von einem ausgewiesenem Fachmann beantwortet werden - und selbst der wird immer Eventualitäten zu berücksichtigen haben, nicht umsonst werden wegen so etwas Verfahren durch mehrere Instanzen geführt.
Nur - bezogen auf unseren Fall hier: Wenn jemand mit dem Motorrad durchs Gelände/Wald fährt, dürfte - und das ist jetzt mal nur meine Rechtsauffassung - dieses für sich noch längst keine Straftat darstellen, bestenfalls vllt. eine Ordnungswidrigkeit. Bevor da die Rechtslage im einzelnen Fall nicht vollends geklärt ist, verbietet sich wohl jedwede Anwendung irgend einer Gewalt gegen den Moppedfahrer.
Folglich hat niemand außer den Organen der Exekutive das Recht, die Offenlegung jemandes Identität zu erzwingen, noch diesen in irgend einer Weise festzuhalten - sollte dies dennoch und möglicherweise unter Schusswaffenandrohung (des Jagdpächters o.a.) dazu kommen, wobei hier wohl auch im Zweifel dem Notwehrparagraphen keine geringe Rolle zukommen wird, hat derjenige hinterher ziemlich sicher ein gewaltiges jur. Problem.
Der Jagdpächter kann bestenfalls die Verfolgung des Wemsers aufnehmen, um sich das Nummernschild zu merken oder bei nicht vorhandensein des selbigen evtl. den Wohnort ausfindig zu machen und dann ggf. Anzeige wegen was weiß ich gegen diesen zu erstatten und damit war's das dann im Rahmen der Legalität.
Und damit ist der Fall hier für mich abgehakt - von mir aus kann hier einer sonst wieviel Jahre in Gerichtssäälen verbracht haben (*ich lach mich weg*... das als Grundlage zur Gültigkeit seiner Aussagen heranzuziehen - fragt sich nur, in welcher Position er da wohl seine Zeit verbracht hat

) und noch seitenlang seine am Stammtisch einschlägiger Kleinbürgerspelunken belauschte Rechtsauslegung verbreiten - wahrscheinlich glaubt er den Stuss, den er verbreitet auch selbst noch... das würde zumindest den missionarischen Eifer erklären, mit dem dieses Pamphlet hier scheuklappenartig durchgedroschen werden soll.
So denn... ich überlasse die weitere Diskussion hier jetzt den 'erfahrenen Experten' der Rechtswissenschaften.

Verfasst: 22.08.11 - 23:09
von Martin0202
Roadrunner hat geschrieben:Nur - bezogen auf unseren Fall hier: Wenn jemand mit dem Motorrad durchs Gelände/Wald fährt, dürfte - und das ist jetzt mal nur meine Rechtsauffassung - dieses für sich noch längst keine Straftat darstellen, bestenfalls vllt. eine Ordnungswidrigkeit. Bevor da die Rechtslage im einzelnen Fall nicht vollends geklärt ist, verbietet sich wohl jedwede Anwendung irgend einer Gewalt gegen den Moppedfahrer.
Das denke ich auch.
Nichtsdestoweniger finde ich das sollte hier in aller Ausführlichkeit ausdiskutiert werden. Der Thread sollte nicht eher zur Ruhe kommen, ehe nicht mindestens das halbe Forum seine Meinung zur vorliegenden Rechtslage kundgetan hat.
Ich werde meine Ansicht am Besten morgen detailliert erläutern. Ich bin sicher wir kommen auf diese Weise zu einem Konsens!
Zu Bedenken wäre außerdem: Haben Menschen die nicht Moped fahren überhaupt die geistige Reife, geschweige denn das Recht über die Nutzung von Wald und Flur mit der Husqvarna zu urteilen?
Meines Erachtens sind Husqvarnas gewissermaßen der Natur entsprungen. So ist es doch deren natürlicher Lebensraum. Was für ein Mensch kann den lieben Husqvarnas dies streitig machen. Was für ein A-Loch!
Verfasst: 23.08.11 - 06:18
von Huskvarna
zum thema was passiert wenn man auf waldwegen faehrt bzw was ist die strafe...ich wurde auch schon von der polizei im wald erwischt, noch dazu im naturschutzgebiet. zu mir meinte die polizei dass alle wege unter 2 meter verboten sind. im endeffekt musste ich dann 35 euro zahlen.
Verfasst: 23.08.11 - 06:40
von hqv610
Martin0202 hat geschrieben:Das denke ich auch.
Nichtsdestoweniger finde ich das sollte hier in aller Ausführlichkeit ausdiskutiert werden. Der Thread sollte nicht eher zur Ruhe kommen, ehe nicht mindestens das halbe Forum seine Meinung zur vorliegenden Rechtslage kundgetan hat.
Ich werde meine Ansicht am Besten morgen detailliert erläutern. Ich bin sicher wir kommen auf diese Weise zu einem Konsens!
Zu Bedenken wäre außerdem: Haben Menschen die nicht Moped fahren überhaupt die geistige Reife, geschweige denn das Recht über die Nutzung von Wald und Flur mit der Husqvarna zu urteilen?
Meines Erachtens sind Husqvarnas gewissermaßen der Natur entsprungen. So ist es doch deren natürlicher Lebensraum. Was für ein Mensch kann den lieben Husqvarnas dies streitig machen. Was für ein A-Loch!

Verfasst: 23.08.11 - 06:42
von ZeroAs
Verfasst: 23.08.11 - 06:59
von FR4GGL3
Die Theorie hier liest sich ja soweit gut. Nur ganz Ehrlich: lieber lass ich mich von einem Förster oder Jäger erwischen, als von einem Bauern.
Förster und Jäger schimpfen zwar und zeigen mich u.U. an, aber das wars dann normalerweise (wenns soweit kommt, zahl ich halt ne Strafe). Ekliger werden Franz und Sepp auf dem großen Fendt, die dir nachfahren, beim Entgegenkommen auf dem Weg bewusst nicht ausweichen oder fürs nachste mal Fallen stellen.
Ich persönlich fahre auf den Strecken, auf denen ich war erstmal für mindestens 4 Wochen nimmer. Auch wenn ich meine nicht gesehen worden zu sein. Merke: im Wald bist du nie allein, da gibts immer irgendwo einen der dich sieht.
Verfasst: 23.08.11 - 07:53
von dr.-hasenbein
Ok wenns jemand wiklich genau wissen WILL kann er sich ja selber auf
entsprechenden Seiten zum thema Jedermannfestnahme belesen.
Ansonsten einfach den Roadrunner fragen. Der bube sieht durch !

Verfasst: 23.08.11 - 08:25
von Bieler_92
-,-
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Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“)
Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).
ist das gesetz...
aber wie roadrunner sagte, ises hier in diesem fall recht schwer zu sagen, da das befahren eines land- und forstwirtschaftlichen weges nur eine ordnungswidrigkeit darstellt... und dadurch vom täter keine "Straftat" begangen wird!
Verfasst: 23.08.11 - 10:56
von dr.-hasenbein
Hmm... um das mal klarzurücken...
mir ging es ja auch Hauptsächlich um die rechtliche Geschichte der Jedermann Festnahme, da einige hier meinen das das absolut Unrechtens ist...
zum hiesiegen Falle: das ein Jagtpächter einen Moppedfahrer nicht einfach vom Moppet ziehen darf, verhauen, zusammenschnüren und zu den Cops bringen is auch klar !!! (verhältnismäßigkeit wurde ja auch genannt)
andererseits wundert mich nur immer das das "rumpflügen" durch´s Gemüse auf Privateigentum (denn rechtlich ist es ja nichts anderes...) als totale Lapalie angesehen wird, AUSSER es ist das eigene Privatgrundstück, dann wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen...
Verfasst: 23.08.11 - 12:32
von Bieler_92
wenn man sich auf weldwegen bewegt ises doch kein problem oder??
wenn ich nen wlad hätt oder n Feld und da wäre eine Flurgasse oder n feldweg dann isses mir doch wurst ob die da rumeiern oda net... solang se net über meine salatköpfe fahren...
Verfasst: 23.08.11 - 13:54
von -BenZi-
Man darf einen Straftäter festhalten.... allerdings nicht bei einer Ordnungswidrigkeit

und diese liegt hier vor..
Also keine Gedanken machen, wenn was kommt halt die 20€ bezahlen.
Selbst anzeigen würde ich nicht ist nur Stress und lohnt nicht.
höchstens Widerspruch einlegen.
Und villt. das für die Ausfahrt kaufen
http://www.powerparts24.de/shop/pd-2025 ... tegoryId=0
Aber hier darf man sich nicht von der Polizei erwischen lassen

Ist sonst Kennzeichenmissbrauch, der allerdings auch nicht sooo hart bestraft wird 1 Punkt und 40€ sowas in der Größenordnung wenn ich mich nicht irre.
Verfasst: 23.08.11 - 14:56
von DusK
deeskalierendes verhalten wäre mal angebracht. einfach den leuten ausm weg gehen/fahren und fertig.
"gewalt erzeugt gegengewalt" - und da wäre ich verdammt vorsichtig bei leuten mit jagdschein und gewehr im auto.
oder man fusioniert von "wald-und-wiese-crosser" zum wirklichen endurist: hänger ans auto hängen, ganz in ruhe zu ner strecke oder ner location fahren, wo man geduldet wird, entspannt trainieren und alles drumrum genießen.
fahrerlageratmosphäre ist doch unersetzbar und gehört doch absolut dazu.
Verfasst: 23.08.11 - 16:28
von SonnigesNaabeck
Ich bin früher auch immer durchn Wald und über Wiesen gezogen. Hatte nie Probleme, genauso wie keinen Führerschein.
1. Bin ich nicht durch Felder durch, bzw Wiesen wo das Gras etwas höher war.
2. Immer wenn ich die Bauern getroffen habe stehen geblieben und bissl geratscht (man kennt sich ja, und schafft Sympathie
3. Nie übertreiben.
Ansonsten hat das immer gut hingehauen.
Verfasst: 23.08.11 - 17:02
von Sector
Hm wie willst du dich denn mit jemanden unterhalten der sofort rumschreit wie ein Wahnsiniger.
Es gibt nun mal Gegenen hier in Deutschland wo der Grossteil der Leute so drauf sind

Verfasst: 23.08.11 - 20:00
von Bieler_92
jojo... ganz schlecht find ich das nicht... ABER google mal TENX bei tenax24.de ...
meiner meinung nach das beste fürs kennzeichen... sehr zuverlässig!!!
Verfasst: 23.08.11 - 20:29
von andreas241288
also wo wir noch klein waren so 11jahre alt und mit der 125ccm im wald rum sind war das nie ein problem. aber ich weiß von den aufprausenden jägern gibts jede menge...