Hallo Stefan
Das dir die Legalität wichtig ist, möchte ich die Antwort vom @mco wie folgt interpretieren:
Mit voller Leistung im Brief, lieferte Husqvarna nur die Modelle bis 2005 aus.
Ab 2006 wurden die Modelle mit Leistungsbeschränkung ausgeliefert, als so um die 13KW.
Sehe ich auch so, bzw. ist mir nichts anderes bekannt...
Es ist nicht leicht z.B bei einer SMR/TE510 die volle Leistung einzutragen.
Ist aber bis 2009 noch möglich gewesen, war aber ein Riesenakt und 100% legal.
Im Gegenteil, es ist ganz leicht, wenn man was rummurkst. Eine andere Erklärung kann es gar nicht geben. Es müsste im Verkaufsinteresse des Herstellers sein, die Kiste mit Leistung ausliefern zu können, dass es nur so kracht. Wenn er sich jedoch an die Gesetzesvorlagen halten will, muss er notgedrungen in den sauren Apfel beissen.
Der Riesenakt wird die Tatsache sein, dass man die Papiere so aufwendig manipulieren muss um jegliche Rückverfolgbarkeit auszuschliessen. Legal im eigentlichen Wortsinn kann so eine Aktion gar nicht sein. Das beweist doch mMn. schon die Tatsache, dass nie genau gesagt wird,
WAS gemacht wird. Was man noch sagen muss ist, dass es sich um einen Eingriff in die Geräusch/Abgasnorm geht, nicht um eine zusätzliche Gefährdung des Strassenverkehrs. Es ist ja nicht das Gleiche, wie wenn Du einen Fahrradrahmen mit einem V8 ausstattest und damit über die Autobahn bretterst - dort ist die konkrete Gefährdung gegeben. Hier nicht, die Maschine ist ja für die grössere Leistung ausgelegt. Aber ich weiss, in Deutschland erlöscht die Betriebserlaubnis für Eingriffe, die zuweilen geradezu lächerlich sind und die Versicherung kann sich fein raus halten.
Egal - wenn es Dich nicht stört, du musst damit klar kommen. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass - wenn die Papiere "in Ordnung" sind, du auch vor Gericht gute Chancen hast davonzukommen. Schliesslich handelst du nach Treu und Glauben - was auch so in Ordnung ist, sonst kannst du bald jeden Schuhkauf juristisch abklären...
Sespri