Also zum x-ten Mal:
Wir brauchen für die Nuda keinerlei Reifenfreigaben von irgendwelchen Reifenherstellern!!
Denn es gibt in den CoC-Zulassungsunterlagen keine fest vorgeschriebene Fahrzeug/Reifen-Komination - nur die Reifendimensionen sind vorgegeben...
Die Freigeben von den Reifenherstellern sind Erweiterungen, des von dem Fahrzeughersteller freigegebenen und festgeschriebenen Kombinationen von Fahrzeug/Reifen. (Grade neuere Reifen, welche erst nach der Freigabe des Fahrzeuges entwickelt wurden, werden dadurch auf diesen Fahrzeugen nutzbar)
Bei unseren Nuda's gibt es so keine festen Vorgaben/Bindungen des Herstellers - deshalb dürfen wir Alles darauf fahren, was der Vorgabe der Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindexes entspricht - nur bei M+S-Reifen ist die kleinere Geschwindigkeitsfestigkeit zulässig, wenn dieses "im Sichtfeld des Fahrzeugführers (durch einen Aufkleber) angezeigt wird. (Woran man sich natürlich dann auch zu halten hat!)
Zum Thema M+S-Reifen:
Laut Wikipedia:
"In Deutschland besteht eine situative Winterreifen-Pflicht (auch Ganzjahresreifen sind erlaubt): Seit dem 4. Dezember 2010 darf laut § 2 Abs. 3a StVO – unabhängig von der Jahreszeit – bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche jene Eigenschaften erfüllen, die im Anhang II Nr. 2.2 (M+S-Reifen) der Richtlinie 92/23/EWG genannt sind. Eine Kennzeichnung mit M + S oder dem Schneeflockensymbol ist dort nicht genannt, jedoch für M+S-Reifen an anderer Stelle dieser EWG-Richtlinie gefordert. Anders als in Österreich und anderen Ländern ist eine erhöhte Mindestprofiltiefe nicht vorgeschrieben."
Hinweis lt. Wikipedia zum Thema M+S-Reifen:
"Winterreifen sind mit dem M+S-Symbol (englisch Mud and Snow, deutsch Matsch und Schnee) gekennzeichnet. Die EU-Verordnung Nr. 661/2009 vom 13. Juli 2009 bezeichnet als „M+S-Reifen“ einen Reifen, dessen Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau in erster Linie darauf ausgelegt ist, gegenüber einem Normalreifen bessere Fahr- und Traktionseigenschaften auf Schnee zu erzielen.
Die StVO (§ 2 Abs. 3a StVO) bezieht sich (Stand 20xx) noch auf die EU-Verordnung von 1992, nach der „M+S-Reifen“ Reifen sind, „bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume als bei normalen Reifen getrennt sind."
Andere Quelle - Reifenhersteller:
"Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
M+S Reifen SymbolIm Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenwand gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.
Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.
Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen.
Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?
Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf der Seitenwand). Die Bezeichnung gibt an , dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.
Für wen trifft die Neuregelung zu?
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.
Kontrolliert die Polizei die Bereifung?
Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.
Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?
Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind."
So - "Oberlehrermodus: Aus"
Gruß,
Lars
