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Not for Highway use!
Verfasst: 20.02.08 - 12:55
von VRRULEZ
Tach Leutz,
alle 2 Jahre wieder ist großes tarnen und täuschen bei dem örtlichen Technischen Überwachungs- Verein angesagt.
Die meisten Dinge an meinem Moppet befinden sich wohl im großen und ganzen in abnahmefähigem Zustand.
Allerdings gibt es eine Sache, die mir noch ein bisschen Bauchschmerzen bereitet.
Der Hersteller meiner Reifen hat leider in ganz großen Buchstaben (und somit für den dümmsten erkennbar) auf meinen Reifen geschrieben: „Not for Highway use“.
Der Reifen hat allerdings eine(n) für mein Fahrzeug erlaubte Größenangabe, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex.
So nun meine Frage:
Ist der o.g. Schriftzug eine bindende Aussage oder eine Empfehlung?
Über die Forensuche habe ich schon eine Aussage gefunden, dass das wohl nur eine Empfehlung wäre...ich würde mich aber gerne doch noch mal rückversichern.
Bevor ich mit dem Prüfer das streiten anfange, müsste ich mir meiner Sache schon sicher sein.
Verfasst: 20.02.08 - 14:16
von emti
bei mir hat der tüv gemeckert wegen meinem vorderreifen.
allerdings hat mein händler schon einen reifen daneben gestellt und gesagt er zieht den noch auf. der kunde holt das bike morgen erst.
und schon war ich ausm schneider

Verfasst: 20.02.08 - 16:10
von altmaerker
Mir ist auch nur bekannt, das der Reifen einen "load-/speed-Index" haben muss, wenn der dann noch mit den Papieren hinhaut ist alles gut, die reifengröße muss genau passen, aber der load-speed-index darf auch größer sein (für mehr traglast und höhere Geschwindigkeit ausgelegt) jedoch nicht kleiner wie angegeben. Not for Highway-use... da bin ich mir auch unsicher, hat vielleicht rechtliche Gründe, das der Hersteller quasi nicht zur rechenschaft gezogen werden kann, bei Unfällen onroad. Bin mal mit Moped ins Auto gekracht (mit einem Hinterreifen "not for highwayuse") und nicht Schuld gewesen, die Polizei meinte nur "ouhh noch gutes Profil", der gutachter der den Schadensumfang (wirtschaftlicher Totalschaden) feststelle sagte auch nix zum Hintrreifen. Einen Monat später stand die Maschine mit besagten Reifen wieder zum verkauf

.
Re: Not for Highway use!
Verfasst: 20.02.08 - 17:44
von mco
VRRULEZ hat geschrieben:
Der Hersteller meiner Reifen hat leider in ganz großen Buchstaben (und somit für den dümmsten erkennbar) auf meinen Reifen geschrieben: „Not for Highway use“.
Wenn „Not for Highway use“ auf dem Reifen steht, ist das ein reiner Wettbewerbsreifen und darf nicht auf öffendlichen Straßen gefahren werden. Das ist eine bindende Aussage.
Auch wenn die Größenangabe, Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex stimmt. Tüv mit solchen Reifen kannste total vergessen.
„Not for Highway use“ steht z.B auf jedem Slick !!
Gruß mco
Verfasst: 20.02.08 - 18:04
von sinisalo
... außerdem du findest einen normalen tüv-menschen dem du glaubhaft machen kannst das du dein gerät ja eh nur wettkampffertig im gelände fährst. das hat bei mir jedenfalls immer funktioniert( was soll ich einen konformen reifen aufziehen, den ich eh gleich wieder runter schmeiss)
sieht aber bei deinem mopped nicht so aus. wenn strassefahren-dann reifen die dafür da sind.

Verfasst: 21.02.08 - 09:08
von VRRULEZ
@ sinisalo
Auf der Straße fahre ich nur, um von meiner Garage ins Gelände zu kommen. Und das sind max. 5km.
Wenn ich mehr Straße fahren würde, würde ich einen TKC80 o.ä. fahren.. dann hätt ich das Prob eh nicht.
@ mco
Hmm... ja das habe ich befürchtet.. naja mal schaun.. ich hab noch "Enduro Reifen" liegen... evtl. montier ich die fürn TÜV.
Oder ich fahr einfach mal auf gut Glück hin.... mehr als wieder Heim schicken können Sie mich ja nicht.
(Sofort stillegen werden sie die Karre desswegen wohl doch nicht)
Verfasst: 21.02.08 - 09:32
von sinisalo
hatte halt gedacht wegen der monströsen spiegelanlage an deinem möp.
am besten du fährst zu einem händler oder eine werkstatt die auch ein enduroteam haben oder unterstützen, bei denen kommt auch der prüfer ins haus. die wissen dann meist schon worum es geht

Verfasst: 21.02.08 - 13:08
von VRRULEZ
Jaja...die monströse Spiegelanlage ...
1. Den Durchmesser schreibt ja auch mal wieder der Gesetzgeber vor und
2. Da ich auf der Straße eher langsam unterwegs bin (80-100km/h) will ich schon wissen was hinter mir passiert. Wäre nicht das erste mal, dass einer von hinten geschossen kommt und mich dabei fast runter fährt.
Wenn ich im Wald angekommen bin, werde beide einfach weg geklappt (sind Klappspiegel mit Gelenk) und fertig ist das.
Verfasst: 23.02.08 - 20:35
von Gumby
Uiui, ein Thema, so alt wie der TÜV...
In Deutschland ist einzig und allein Geschwindigkeit und Tragfähigkeit des Reifens rechtlich bindend, der Satz "Not for Highway use" ist unerheblich, er wurde seinerzeit für die USA auf die Pneus geschrieben.
Ich hab in den letzten 17 Jahren nur solche Reifen gehabt und nie hat irgendein TÜV was dagegen gesagt...
Verfasst: 24.02.08 - 11:42
von VRRULEZ
@ Gumby
Danke für den Tip. Ich werde einfach mal zum TÜV fahren, und dann wirds sichs ja zeigen.
Verfasst: 26.02.08 - 20:27
von Gumby
Zur Not kannst du immer noch den Text mit 80er Schleifpapier abschmirgeln...

Verfasst: 27.02.08 - 09:27
von matze82
Der Tip mit dem Schmirgelpapier ist nicht schlecht.
Haben ein paar Ami Jungs beim "Bikers Built Off" auf DMAX auch gemacht

Verfasst: 27.02.08 - 20:22
von benji-n
hab auch gleich an das dämliche trike denken müssen.
