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fahren auf wald und feldwegen

Verfasst: 12.04.08 - 21:21
von Sista
hi

habt ihr schon einmal, wenn ihr mit dem moped auf feldwegen gefahren seit , die aber nicht durch verbots- schilder gekennzeichnet waren ärger bekommen ( strafe bezahlt ) :?:
:shock:

Verfasst: 13.04.08 - 09:15
von wase
kommt ganz drauf an, im wald sind es oft privatwege.

ärger hatte ich eigentlich noch nicht :D


mfg


wase

Verfasst: 13.04.08 - 16:39
von kamikazeracer
ich auch noch nicht...

... einfach auf andere wegenutzer (spaziergänger, hundegassiegänger usw.) rücksicht nehmen
und keine verwüstungen, spurrillen o.ä. hinterlassen..
a leisa esd ist auch von vorteil...
dann wird keiner einen grund haben sich zu beschwähren
=> kein ärger ;-)

wenn so paar sachen von mehr leuten besser beachtet werden würde,
hätte unser sport ein viel besseres image ;-)

Verfasst: 13.04.08 - 17:07
von Sista
Rücksicht auf andere nehmen wir schon, sind aber eben die jäger und oberförster die sich hier aufregen.....
ich finde wo ein landwirt mit seinem schlepper durchfährt mach er mehr kaputt als wir mit dem moped......

Verfasst: 13.04.08 - 19:59
von Molle
Erzähl das mal dem Lexion, er kommt mit seinem Trecker nicht mehr durch, wo ne Enduro vorher den Weg "verwüstete"... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ;-)

Verfasst: 13.04.08 - 20:24
von rednaxela
Solange ihr nicht wie geistesgestörte ,also so wie immer ;-), fahrt und sagt das ihr gerade n wald sucht wär ciool wen ihr noch ne axt dabei habt dürfen die euch nischts

Verfasst: 13.04.08 - 20:37
von rumpie
Also mit Motorfahrzeugen gibts ohne Genehmigung nichts in den Wald. Nur Betreten - das geht überall - und fahren mit Fahrrädern und motorgetriebenen Krankenfahrstühlen auf Wegen. Hinzu kommen z.B. Einschränkungen nach den Naturschutzgesetzen. Das ist alles Landesrecht. Bei uns heißt das "Waldgesetz". Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die zum Teil auch der Förster ahnden kann. Auf Feldwegen, die Privatgrund sind, kann dich der Eigentümer vom Platz weisen, der dann auch Selbsthilferechte hat, solltest du dem nicht nachkommen. Einer unserer Nachbarn war in solchen Fällen immer recht schnell mit der Heugabel zur Hand, was auch nicht ganz korrekt war.

Verfasst: 13.04.08 - 20:43
von big-savage
wir haben so ein zwei wiesen wo ich fahr
wenn einer was sacht bin ich aufm weg zu unsere wiese^^

Verfasst: 21.05.08 - 18:42
von Don
Ich fahre auch öfters mal über Wald- und Feldwege (bei denen kein Verbotsschild ist). Dennoch macht man sich sehr oft nicht gerade beliebt bei den Förstern, besonders Jäger manteln sich gerne auf... :roll:

Verfasst: 22.05.08 - 22:08
von Husky_510_TE
Hi,

is glaub ich überall das gleiche!!
Man könnte fast meinen das da Neid im Spiel ist, so wie die sich aufpumben.

Aber bis jetzt ist zum glück noch nichts schlimmers passiert.

Gruß

Verfasst: 18.06.08 - 19:32
von Huskybrenner
rumpie hat geschrieben:Also mit Motorfahrzeugen gibts ohne Genehmigung nichts in den Wald. Nur Betreten - das geht überall - und fahren mit Fahrrädern und motorgetriebenen Krankenfahrstühlen auf Wegen. Hinzu kommen z.B. Einschränkungen nach den Naturschutzgesetzen. Das ist alles Landesrecht. Bei uns heißt das "Waldgesetz". Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die zum Teil auch der Förster ahnden kann. Auf Feldwegen, die Privatgrund sind, kann dich der Eigentümer vom Platz weisen, der dann auch Selbsthilferechte hat, solltest du dem nicht nachkommen. Einer unserer Nachbarn war in solchen Fällen immer recht schnell mit der Heugabel zur Hand, was auch nicht ganz korrekt war.
Der Anfang ist so nicht richtig.

Das Schild "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" gilt auch für Fahrräder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Also das runde weiße Schild mit dem roten Rand verbietet eindeutig Radfahren. Somit ist Fahrrad fahren im Wald durch dieses Schild verboten.

Wäre es erlaubt, müßte dort das runde Schild mit dem Auto und dem Motorrad in der Mitte stehen, das verbietet nur Kraftfahrzeuge !

Daher ist es immer lustig, wenn sich Radfahrer über Moppeds aufregen, obwohl sie selbst dort nicht fahren dürfen.

Verfasst: 18.06.08 - 22:42
von palelu
welchen strafen drohen (nur mal so, würde ich (bzw wir) nie machen) wenn man auf gesperrten waldwegen angehalten wird? spielt es eine rolle ob das motorrad angemeldet ist und ob man den passenden führerschein hat?
nur mal so... fahre selbstverständlich nur auf meinem privatgrundstück mit angemeldeten motorrad zu dem ich natürlich den passenden führerschein habe...motorrad hat selbstverständlich tüv inkl straßenbereifung ;-)

Verfasst: 19.06.08 - 18:16
von Huskybrenner
palelu hat geschrieben:welchen strafen drohen (nur mal so, würde ich (bzw wir) nie machen) wenn man auf gesperrten waldwegen angehalten wird? spielt es eine rolle ob das motorrad angemeldet ist und ob man den passenden führerschein hat?
nur mal so... fahre selbstverständlich nur auf meinem privatgrundstück mit angemeldeten motorrad zu dem ich natürlich den passenden führerschein habe...motorrad hat selbstverständlich tüv inkl straßenbereifung ;-)
Es spielt eine sehr große Rolle ob angemeldet oder nicht.

Ohne Anmeldung haste die Kacke voll am dampfen. Ohne Führerschein noch mehr.
Waldwege gelten als öffentlicher Verkehrsraum.

Verfasst: 27.06.08 - 09:01
von rumpie
Huskybrenner hat geschrieben:
Das Schild "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" gilt auch für Fahrräder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn das Schild steht im Prinzip ja! Dann müssen Fahrräder geschoben werden. Aber auch wenn kein Schild steht, greifen Verbote aus oben genannten Vorschriften. In unserem Landeswaldgesetz ist das Fahren mit dem Fahrrad im Wald erlaubt.

Zur Verkehrszeichenproblematik: Feld und Waldwege sind aber häufig kein öffentlicher Grund und oft auch nicht mal öffentlicher Verkehrsraum. Ein Verkehrszeichen, dass nicht von der Straßenverkehrsbehörde, sondern von privater Seite aufgestellt wurde, ist keine verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügung und entfaltet demnach auch die entsprechende Rechtswirkung nicht. Gegner bleiben so meist Förster oder privater Waldbesitzer.

Verfasst: 28.06.08 - 22:27
von Huskybrenner
Stimmt, nur wie erkennt man, wem der Wald gehört, oder wer das Schild aufgestellt hat ?

Verfasst: 30.06.08 - 10:23
von rumpie
Das kannst du nicht, wenn du es nicht weißt. Im Zweifel sollte man das Schild aber so nehmen, wie es ist.

Verfasst: 08.07.08 - 19:09
von Don
Verliert das Schild eigentlich seine Gültigkeit, wenn ich es einfach rumdrehe oder verdecke (natürlich rein theoretisch)?

Verfasst: 09.07.08 - 06:01
von ShishaJunkie
rein theoretisch ja... im Winter wenns die (z. B. Tempolimit)Schilder zuschneit, kannst es ja au nich erkennen... verlassen würd ich mich da aber definitiv nicht drauf... Fällt ja nich von allein um, so'n Schild und ne blaue Mülltüte wandert da au nich von allein drauf :lol:

ich will nich wissen was los is wenn dir jemand nachweisen kann dass du das warst...also würd ich das lassen

Verfasst: 18.07.08 - 18:05
von Huskybrenner
Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt, ein unkenntliches Schild verliert die Gültigkeit.
Stand mal in der Moppedzeitung.

Verfasst: 19.07.08 - 15:03
von Basher_01
Ich hab auch mal im TV sehen dürfen wie jemand mit nem blauen Sack ein Parkverbot aufgehoben hat und die Politesse im kein Knöllchen geben konnte.

Also wenn sowas unbemerkt klappt hat man wohl in den meisten Fällen einen Freibrief! :twisted:

Aber wenn man sich dabei erwischen lässt wirds denk ich mal umso schmerzhafter! .. wie ShishaJunkie schon sagt ..