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Übersetzung

Verfasst: 23.06.10 - 09:50
von th1mx
Wie hoch ist die Strafe falls sich doch mal ein Cop die Arbeit macht die Übersetzung nach zu zählen...

Und er merkt die ist kürzer? Abgebrochen als Argument is bestimmt schlecht. Und kann man sich mehrere Übersetzung eintragen lassen wenn man das original Tacho entfernt und stattdessen einen Fahrrad Computer anbaut.

Verfasst: 23.06.10 - 10:49
von DHX_77
keine Ahnung....hat bei mir noch keiner gemacht, net einmal der TÜV-Onkel macht sich die Mühe.... gibt wahrscheinlich solche und solche....

Habe Dir jetz nicht 100% helfen können aber so ist meine Erfahrung.... ;-)

Verfasst: 23.06.10 - 11:29
von hqv610
Mahlzeit :-P !

Also ... als erstes gilt:

Das Ändern der (in deinem Falle Sekundär-) Übersetzung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Zu deiner Frage:
-das Übersetzungsverhältnis (z.B. 15:45) steht nicht in deinen Fahrzeugpapieren, entweder die Rennleitung weiß haargenau welche Übersetzung serienmäßig verbaut ist, oder sie wird diesen Punkt nicht kontrollieren (können).

-um auf der sicheren Seite zu sein fahr zum TÜV, Gerüchten zufolge toleriert der TÜV Abweichungen von bis zu 10% -> es gibt im Netz viele Tools wo du diese Abweichung ausrechnen kannst.

Hier zum Beispiel

Die Änderung der Endübersetzung hat jedoch keinen Einfluß auf den Tacho, das Tachosignal wird in der Regel vom Vorderrad abgenommen.
Du musst den Tacho aber umstellen wenn sich deine Radgröße ändert, z.B. beim Umstieg von 21" Enduro-Vorderrad auf 16" Supermoto-Rad.

MfG
Chris

Verfasst: 24.06.10 - 18:18
von clausde
einfach machen und gut ist ;-)

wenn du die Übersetzung änderst beim Motorrad das juckt keinen !!!


;-)

Verfasst: 24.06.10 - 21:42
von th1mx
Ja leider steht bei mir 15/48 drin :( bei mir is irgendwie alles eingetragen... ich weis nicht warum den in meinen Fahrzeug schein steht sowas nicht eingetragen...

Verfasst: 24.06.10 - 22:09
von Bieler_92
komisch... normal ises nur eingetragen wenn se mit nem ritzel gedrosselt is... ;)

Verfasst: 24.06.10 - 23:15
von Huskyschrauber
Bei mir ist auch alles eingetragen. Von Übersetzung über Vergaser bis zu den Krümmern und Endtöpfe.

Verfasst: 24.06.10 - 23:23
von th1mx
:D der Krümmer nich... wenn ich jetzt zur zulassungsstelle gehe und behaupte ich habe mein Schein Teil 1 verloren...

Und gebe den Teil 2 da steht nichts von alle dem drin haben die das irgendwo gespeichert?

Der einzigste nachteil wäre wohl nur das meine 17Zöller nich mehr eingetragen währen... ganz schön verzwickt :shock:

Ansonsten muss ich wohl mal den Tüv Mac fragen wie ich die Übersetzung gelöscht bekomme... weil momentan weis ich nicht für was ich nen 6. Gang hab sobald ich den nutze werd ich langsamer...

Verfasst: 25.06.10 - 06:20
von DHX_77
Die Eintragung der Sekundärübersetzung hat was mit Abgasverhalten und Geräuschentwicklung zu tun....
Das bekommst'de nicht so schnell geändert....wollte ich bei mir auch machen... :roll:

Zudem habe ich noch das Problem, dass im Brief 17:48 steht und im Fahrzeugschein 15:48...da hat sich die Suse von der Zulassungsstelle schön vertippt.
Original soll 17:48 rein aber im Schein steht ja das besagte Übersetzungverhältnis (15:48) welches ich minus einen Zahn am Ritzel fahre...

Tja was ist wenn...bei einer Kontrolle, wie oben geschrieben. kann ich keine Aussage zu treffen, da ich noch nicht in der Situation war.... 8-)

Sonst ist bei mir, wie der Huskyschrauber schrieb, auch jeder Scheiß eingetragen....Guten Tag Einzelabnahme.... :roll:

Verfasst: 25.06.10 - 11:47
von Huskyschrauber
Klar ist das alles gespeichert. Oder meinste, das die da sbei jedem Haltwechsel alles neu abtippen? Wenn du den Scheoin verloren hast, dann gibts nen neuen.

@ DHX: Geh zu der Zulassungstante...die sollen das korrigieren.
Bei mir haben sie die Hausnummer verkehrt abgetippt. Gab bei ner Kontrolle mal ein ziemliches Durcheinander.

Verfasst: 25.06.10 - 18:05
von clausde
clausde hat geschrieben:einfach machen und gut ist ;-)

;-)
:zust:


das wird nicht kontrolliert .

Verfasst: 25.06.10 - 21:54
von th1mx
@ Clausde

Es geht halt immer noch irgendwo darum was ist wenn was passiert. Meine Moto zu ersetzen geht noch ne Autoreparatur zu zahlen da wird es schon eng. Und bei Personen schaden kann ich mir schon ne Schlaufe parat legen.

Kontrolle is das eine Versicherungsschutz das andere...

Ich muss eh diesen Monat noch zum TÜV mal sehen was der spricht...

Verfasst: 25.06.10 - 22:00
von Bieler_92
alsooo soooooo eng wie du das etz wieder siehst isses auch nicht... meist zahlt trotzdem die versicherung...
n bekannter hat mim roller nen unfall gebaut ging laut unfallfreak von da versicherung 80 oder 85 iwi so... und da hat die Versicherung trotzdem bezahlt und er hat sogar schmerzensgeld bekommen

Verfasst: 25.06.10 - 22:33
von Huskyschrauber
Sie kann, muss baer nicht. Meist legt die Versicherung das Geld aus, um es dann von dir weider zu holen....