Seite 1 von 1
Fahren ohne Beleuchtungsanlage
Verfasst: 29.09.10 - 22:22
von Jockel
Hi,
habe mal eine Frage.
Weiß einer von euch, wenn mann mit einem zugelassenen Moped erwischt wird, wenn die Beleuchtungsanlage fehlt. Möchte gerne wissen wenn ich mit meiner Husky und crossmäßiger Ausstattung angehalten wird ???
Gruß Jockel
Verfasst: 30.09.10 - 15:39
von dr.-hasenbein
soweit ich weiß erlischt dadurch deine ABE und dadurch dein Versicherungsschutz, und somit kannst du an ort und stelle am weiterfahren gehindert werden !
finanziell weiß ich jetzt nicht...
das gilt aber nur wenn du die anhalten lässt

Verfasst: 30.09.10 - 16:16
von Tovi
naja schlimmer is wenn was passiert udn man nicht davon kommt oder wer anders zu schaden gekommen ist.
Dann zahlt die versicherung nicht was schnell sehr teuer werden kann.
Verfasst: 30.09.10 - 16:44
von roadman
Hi Jockel,
wenn SIE Dich kriegen:
Bei Erlöschen der Betriebserlaubnis kostet´s das:
Fahrer:
803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 Bkat
A-Verstoß, 3 Punkte, 50,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren

Verfasst: 30.09.10 - 16:54
von Gangbang
Tovi hat geschrieben:naja schlimmer is wenn was passiert udn man nicht davon kommt oder wer anders zu schaden gekommen ist.
Dann zahlt die versicherung nicht was schnell sehr teuer werden kann.
falsch
Verfasst: 30.09.10 - 17:23
von malub3
Soweit ich weiß muss die Versicherung immer Zahlen und kann
anschließend einen bestimmten Betrag einklagen.
Hierbei dreht es sich um so ca. 5000€ je nach Versicherung.
Bin da gerade am nachforschen wg offener Leistung rumfahren u.s.w
Vielleicht is aber das auch Käse was ich im Netz bisher gefunden hab

Verfasst: 30.09.10 - 17:26
von Gangbang
ne, dürfte soweit stimmen.Natürlich ohne gewähr xD
Verfasst: 30.09.10 - 17:45
von Two-stroker
Fahrer:
803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 Bkat
A-Verstoß, 3 Punkte, 50,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren
Schön, ich hol am sonntag meine wr 360. Ich werde bis nächstes jahr auch ohne das sie angemeldet ist, zu den kieskulen fahren (feldwege und dörfer). Wenn weiter nichts auf mich zu kommt gehts ja.......
aber wie siehts mit meinem Führerschein aus??
mfg
Verfasst: 30.09.10 - 18:02
von dr.-hasenbein
3 Punkte ! und du sagst wenns weiter nix ist ?????

Wow !!! Ick bin froh das ich jetzt im Sep. meine 9 wech hab nach 2 Jahren ...
Verfasst: 30.09.10 - 18:08
von Two-stroker
dr.-hasenbein hat geschrieben:3 Punkte ! und du sagst wenns weiter nix ist ?????

Wow !!! Ick bin froh das ich jetzt im Sep. meine 9 wech hab nach 2 Jahren ...
ich hab noch keine punke....also 3 sind da wohl nicht so wild. 17 glaub ich darf man ja
mfg
Verfasst: 30.09.10 - 18:18
von kamikazeracer
Two-stroker hat geschrieben:ohne das sie angemeldet ist, zu den kieskulen fahren (feldwege und dörfer). Wenn weiter nichts auf mich zu kommt gehts ja.......
vs.
Jockel hat geschrieben:wenn mann mit einem zugelassenen Moped
ich glaub das macht schon was aus

Verfasst: 30.09.10 - 18:28
von Two-stroker
naja, ich sag mal, hier kommen auf 10 enduros nur 1 die auch angemeldet ist. Die fahren halt von dorf zu dorf zu den strecken und kieskulen. Einige fahren auch mit der cross direkt durch die stadt tanken und so weiter. Der Polizei schein das hier wenig zu stören. Selbst mir kamm die schon zweimal endgegen ohne das ich eine angemeldete kiste unterm arsch hatte. Die sind ohne anzeichen weiter gefahren...
Verfasst: 30.09.10 - 18:34
von roadman
Daß kommt bestimmt stark auf die Sheriff`s an....
Einige brauchen noch ein paar "Pickel" mehr,
andere halten Dich an um zu fragen ob se mal ne Runde drehen dürfen!

Verfasst: 30.09.10 - 19:40
von te_driver
hallo
ich geb dir einen rat lass dein nummernschild am besten auch ab und fahr einfach weiter wenn die grünen was von dir wollen. is zwar nich sin und zweck aber wenn du schon ohne licht und so rumfährst kannste auch das schild weg lassen
mfg
Verfasst: 01.10.10 - 09:27
von Jockel
Hi,
mein Hintergedanke ist, dass ich eine 350ziger habe. Werde ansonsten wenn es geht diese mit in den Vertrag reinnehmen, wenn auch das Wechselkennzeichen auch für das Moped kommt. Vorteil ist halt das ich dann, wenn ich eine Probefahrt oder mal ein Abstecher übers Feld mache. Wenigstens mein Lappen nicht verliere, dadurch dass diese ZULASSUNGSFÄHIG ist. Ansonsten handelt es sich um ein NICHT ZULASSUNGSFÄHIG SPORTGERÄT/ SPIELZEUG. Da kann mann den Lappen nicht verlieren. Bin aber auf meinen Führerschein beruflich angewiesen. Dass das Fahren ohne Beleuchtungsanlage nicht zuläßig ist weiß ja jeder. werde natürlich nicht Nacht oder bei schlechter Sicht fahren. Denn dann wird ein weiter Tatbestand fällig. Nur welche Strafe das gibt ????? Soviel Info aus dem Netz. Steht nur Seitenweise was vom Fahrrad.
@roadmann
Ist Dir das schon passiert ???? Da Du dich so gut auskennst ???
@malub3
Fahren ohne Drossel ist nicht sooo schlimm. Schlimm wird es nur wenn Du kein Führerschein für die Leistung hast. Denn dann gibst Du den ab.
Besten Dank für eure Antworten.
Gruß Jockel
Verfasst: 02.10.10 - 06:22
von roadman
Hi,
NÖ, bis auf ohne Führerschein fahren und erwischt zu werden hatte ich mit denen noch nix zutun!
Steht so in der StVO
http://www.neelix.de/stvo.html
Grüsse
Verfasst: 02.10.10 - 10:28
von felro
Evtl. könnte dir auch Vorsatz unterstellt werden, dann verdoppeln sich die Strafen schnell!
Verfasst: 02.10.10 - 10:46
von Roadrunner
Worauf du einen lassen kannst !
