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Gebrauchte SMR 2006 von Händler mit Garantie?
Verfasst: 24.02.11 - 22:30
von chrisontour
Hallo,
bei Autos ist üblich, dass ein Händler bis zu 2 Jahren Garantie / Gewährleistung auf Gebrauchtfahrzeuge gibt.
Bei Motorrädern auch?
Für eine bestimmte SM450R die über einen Händler verkauft wird gibt es keine Garantie, weil das ja - Zitat: "Eine Wettbewerbsmaschine ist!"
Klar, dass in der Beschreibung steht: "Wurde nie im Wettkampf oder auf der Kartbahn eingesetzt"
Wie seht ihr das?
Verfasst: 24.02.11 - 22:38
von prophet
Für Wettbewerbsmodelle gibt's keine Garantie!
Verfasst: 24.02.11 - 23:35
von mx-rider05
prophet hat geschrieben:Für Wettbewerbsmodelle gibt's keine Garantie!
So ist das nicht ganz richtig. hatte den Fall erst. habe meine verkauft und kurz danach (ca. 2h) hat ein Teil im Motor einen Defekt gehabt. Es war zwar ein Materialfehler, aber trotzdem hat das ganze fast 1000€ gekostet.
es muss im kaufvertrag stehen nicht nur gekauft wie gesehen, sondern das jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Dann hat der jenige Pech gehabt wenn es passiert. wenn das nicht drin steht kannst du Glück haben. Ich würde das Moped gründlich durchschecken.
Und ne 410 meinst du?? Nicht eine 450er??
Verfasst: 24.02.11 - 23:59
von Huskyschrauber
Grundsätzlich muss der Händler Gewährleistung geben, egal ob Wettbewerbsmschine oder nicht. Meines Wissens nach sind 1 Jahr gewährleistung drauf. Nach nem halben Jahr gilt aber Beweislastumkehr.
Garantie und Gewährleistung sind 2 paar Stiefel.
Verfasst: 25.02.11 - 00:08
von chrisontour
Ja klar, 450 mein ich... hab ich geändert.
habe meine verkauft und kurz danach (ca. 2h) hat ein Teil im Motor einen Defekt gehabt
Und so eine Situation wie du sie hattest würde ich möglichst vermeiden wollen
Die aussenliegende Teile kann man ja ganz gut beurteilen und eine Probefahrt hilft auch schon.
Bei Bjhr 2006 und 7000km kann halt schon was am Motor sein...
Ich kann da ja schlecht den Motor auseinander bauen um zB Kolben und Zylinder, etc. zu beurteilen.
Problem ist, dass wirklich fast alle gebrauchten ungefähr so beschrieben werden:
Schönwettermotorrad, immer warm gefahren, keine Rennen, keine Kartbahn, die letzten 2 Jahre nur in der Garage gestanden, etc...
Man muß wohl einfach drauf vertrauen, dass alles ok ist und nix kaputt geht...
Verfasst: 25.02.11 - 02:35
von ROL4ND
Verkauft die der Händler selbst, oder nur in Komission ?
Ich bin der Meinung, daß ein Gewerblicher Händler Gewährleistung geben muß , was aber lediglich bedeutet, daß das Mopped zum Verkaufszeitpunkt in Ordnung war !
Falls es aber in Komission verkauft wird, kaufst Du es ja vom Vorbesitzer "privat", je nach Vertrag wird da jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Verfasst: 25.02.11 - 07:08
von Roadrunner
Das is der Punkt: Oft tritt der Händler nur als Vermittler auf, um sich der "Garantieleistungen" zu entledigen - in so einem Fall hast du von privat gekauft und bist letztlich der Angeschmierte.
Die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) gilt grundsätzlich zwei Jahre, sie kann bei gebrauchten Gegenständen per Vertrag oder AGB auf ein Jahr verkürzt werden.
Egal ob neu oder alt: im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, d.h. dass der Händler nachweisen muss, das das Fahrzeug bei Übergabe an dich in Ordnung war, nach Ablauf des halben Jahres musst du beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe schon kaputt gewesen ist.

Verfasst: 25.02.11 - 18:27
von Jockel
Roadrunner hat geschrieben:Das is der Punkt: Oft tritt der Händler nur als Vermittler auf, um sich der "Garantieleistungen" zu entledigen - in so einem Fall hast du von privat gekauft und bist letztlich der Angeschmierte.
Die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung)
Heißt heute immer noch so, nur der Begriff Gewährleistung/ Garantie ist nicht gleich zu beurteilen.
Garantie ist eine vertragliche Vereinbarung. Bei dem dem Käufer z.B. bei einem Schaden gewisse Dinge garantiert werden. Abschleppen des Auto bei stillstand ab der Schadensstelle, kostenlose Reparatur des Fahrzeuges u.s.w. - da können x beliebige Dinge vereinbart werden. Natürlich keine unsittlichen Dinge (Mann darf 1h mit der Geschäftführerin des Autohauses schlaffen) oder in naruralien bezahlen (Mann darf in 1h so viele Äpfel vom Baum des Gesellen pfücken wie mann tragen kann). Oder mann verstößt gegen die gesetzlichen Mindestvorraussetzungen.
Und dann sind wir nemlich bei der Gewährleistung. Gewährleistung ist der gesetzliche Rechtsanbspruch.
Kulanz ist eine freiwillige Schadensregulierung. Deshalb wird ein Kulanzantrag nach ablauf der Garantie und Gewährleistung an den Hersteller gestellt. Und dann kommt es darauf an wie kulant dieser dann ist und wie viel er dann noch bezahlt.
Mann sollte auch nicht vergessen das die Gewährleistung IMMER der Händler geben muß. Also der Verkäufer NICHT DAS WERK ODER HERSTELLER. Denn ein Anspruch zwischen zwei Gewerbetreibenden ist nicht zu stellen. Natürlich übernimmt der Hersteller die Kosten wenn an einem Neufahrzeug was drann ist. Könnte sich keine Werkstatt erlauben die Kosten für alle verkauften Fahrzeuge zu übernehmen. Auch ein Händlerwechsel ist eigenlich zur Gewährleistung nicht möglich. Bei Neufahrzeugen machen die Hersteller das aber. Gab da mal ein Zeitraum, ich glaube bei VW, da war nichts mir Garantie/ Gewährleistung bei einem anderen Händler. Haben sie zur Kundenzufriedenheit ganz schnell wieder aufgehoben. Deshalb ist das bei Gebrauchten recht streng mit Gewährleistungsansprüchen. Nur dort wo mann gekauft hat. Und nur mit NEUTEILEN aufbauen. Das heißt Motor komplett platt, gibt es kein gebrauchten sondern nur neuen. Ausser der Kunde ist kulant.
Deshalb will sich fast kein Händler wegen einem Bock bis 1000-2000eur. noch für 5000eur. einen Motor drauf legen. Deshalb gibt es auch so wenig günstige Fahrzeuge mehr. Lieber ins Ausland, oder Händler, somit keine Gewährleistung.
gilt grundsätzlich zwei Jahre, sie kann bei gebrauchten Gegenständen per Vertrag oder AGB auf ein Jahr verkürzt werden.
Egal ob neu oder alt: im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, d.h. dass der Händler nachweisen muss, das das Fahrzeug bei Übergabe an dich in Ordnung war, nach Ablauf des halben Jahres musst du beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe schon kaputt gewesen ist.

Ansonsten ist das so absolut korrekt.
Gruß Jockel
Verfasst: 25.02.11 - 22:29
von Roadrunner
Gewöhn dir doch mal an, nur das zu zitieren, was auch wirklich von anderen Schreibern kommt... sonst wird das zu konfus hier - ich weiß zwar, dass die fetten Lettern deinen Einwurf darstellen sollen, aber für manch anderen könnte es den Eindruck erwecken, dass mein post im nachhinein editiert wurde...

Verfasst: 25.02.11 - 22:40
von mx-rider05
chrisontour hat geschrieben:Ja klar, 450 mein ich... hab ich geändert.
habe meine verkauft und kurz danach (ca. 2h) hat ein Teil im Motor einen Defekt gehabt
Und so eine Situation wie du sie hattest würde ich möglichst vermeiden wollen
Die aussenliegende Teile kann man ja ganz gut beurteilen und eine Probefahrt hilft auch schon.
Bei Bjhr 2006 und 7000km kann halt schon was am Motor sein...
Ich kann da ja schlecht den Motor auseinander bauen um zB Kolben und Zylinder, etc. zu beurteilen.
Problem ist, dass wirklich fast alle gebrauchten ungefähr so beschrieben werden:
Schönwettermotorrad, immer warm gefahren, keine Rennen, keine Kartbahn, die letzten 2 Jahre nur in der Garage gestanden, etc...
Man muß wohl einfach drauf vertrauen, dass alles ok ist und nix kaputt geht...
Mag sein. Aber der Materialfehler hat sich nicht angekündigt. War das Schwungrad von der Kurbelwelle. Da ist einfach einStück abgebrochen. Und das kann man nicht sehen. wenn denn muss man es röntgen wenn man das sehen will