Hopla da ham sie mich doch gekriegt :) (Kennzeichen zusteil)

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

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ZiD!
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Hopla da ham sie mich doch gekriegt :) (Kennzeichen zusteil)

Beitrag von ZiD! »

Hey,
also von vorn herein....mir is bewusst das es nich legal war und nun hab ich den Salat :)
Deswegen blöde oder unqualifizierte commis kann man zurückhalten ^^
...sofort rechts ran,ihr Rücklicht geht nich und ihr Kennzeichen is viel zu steil....
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich liebe die Form der Husky, vor allem den knackigen Arsch (ohne stvo krempel)
Also hab ich mir den Zupin KZH bestellt,angebaut und alles war gut! Kennzeichen konnte man noch gut lesen (is nich so das man es nur von einer US Spionagedrohne erkennen konnte) aber dann....REGEN,KALT,Dunkel....

Und so kam es dann:
Ich fahre schön abends um 21.30Uhr nach Hause (Berlin,schön beleuchtet) auf einmal quatscht mich son Scootertyp an..."Hey dein Rücklicht geht nich,Bremslicht ja aber bist schwer zu erkennen in dunklen Gegenden"....
Ok dacht ich mir,fährst nach Hause und schaust es dir morgen im hellen an sin ja nur noch 3km.
Is ja jetzt kalt und es regnet und neeee ich will ins Bett.
Ich Fahr also schön gemütlich im Verkehr mit,schön langsam, weil ich langsam müde war und auf einmal steh ich an der Ampel (jetzt nur noch 1,5km von zuhause entfernt) als mich ein grüner ulkig aussehender fröschli anquakte...mhm!

Ich also sofort rechts ran, Maschine aus, Helm ab und gefragt was es denn gibt....
Er läuft um mein Bike,schaut es sich an und sagt das mein Rücklicht defekt sei und mein Kennzeichen zu Steil!
Es darf max ein Winkel von 45 Grad vom Boden haben. Außerdem geht ihr Rücklicht nicht.
Ich also schau mir den Stecker an, die Verbindungen,das Rücklicht und wackel dran rum. Mach Zündung an und wieder aus und siehe da PLÖTZLICH GING ES WIEDER. Cool dacht ich, schwafelst n bissl und kommst vielleicht mit nem blauen Auge davon.
Pustekuchen,er sagte dann ja das licht is ne Ordnungswiedrigkeit und das Kennzeichen ne Straftat das geht zum Richter!
Ich dachte nur....nein du Vogel, das licht geht und du fängst mit sonem käse an und ziehst dich daran hoch.
Er will also die Papiere und vergleicht alles. Und is auch alles IO außer das Kennzeichen.

Ich also ein wenig rumdiskutiert und dargelegt das ich nich wusste das es ne Straftat is (was ich wirklich nich wusste)
Mir war zwar bewusst das es evtl zu steil sein könnte (wir reden hier von ungefähr 50-60grad) aber ich bin von sowas ausgegangen wie vorführen.

Ja er also zu mir "Schrauben lösen und runter biegen" ---> ???
Ich ihm versucht zu erklären das es keine Schrauben gibt,das der KZH komplett aus Plastik besteht und ich den nich Vorort biegen kann da der sonst abbricht. Ich bin auch Nichtraucher und hatte also auch kein Feuerzeug dabei.
Er machte also Fotos von meinem Bike mit seinem iPhone (war bestimmt für die Privatsammlung) wurde immer zickiger und sagte zu mir das ich in etwa 6-9 Wochen Post vom Staatsanwalt bekomme und jetzt nach hause schieben darf.

TOLLE WOLLE dacht ich....so ein Homofürst, es regnet,es ist kalt und spät und du gehst mir mit soner Kinderkacke auf die Eier....hast du keine Hobbys? In Berlin kannst du jemand vor ein Auto hetzen und bekommst 2 Jahre auf Bewährung und du machst wegen einem Kennzeichen was nich adäquat angebracht ist son aufriss! Wo sind wir hier.....
Ich hab mich also innerlich so aufgeregt,bin wütend schnaufend mein bock nach Hause schieben gegangen.

Schön, erste Amtshandlung mich bei FaceBook auskotzen und all meinen freunden von meinem tollen Abend erzählen *haha*
Am nächsten Tag bin ich mit Feuerzeug an meinen Bock und hab den KZH so gebogen das er stvo konform is! Das Resultat nach einer Fahrt sind die beiden Stege links und rechts gebrochen (da wo man zum schmelzen ansetzt und biegt) Egal...er ist jetzt "lesbar" (was er vorher auch war) aber ok...Die wollen das,die kriegen das!

Jetzt nach so langer Zeit dacht ich der Bulle war cool drauf und hat das Ding weggeworfen-->http://www.youtube.com/watch?v=TZBgDzQ8aNg

Heute Post vom "Polizeipräsident Berlin"
Beschuldigung: Kennzeichenmissbrauch
"Das amtliche Kennzeichen an Ihrem Krad B-XY 123 war in einem Winkel von ca 20 Grad angebracht weshalb seine Erkennbarkeit beeinträchtigt war."

Tatzeit: bla bla
Tatort: blupp blupp
Zuwiderhandlung nach: §22 Abs 1 ziffer 3 STVG


ICH DARF JETZT STELLUNG NEHMEN!
............


Ich habe meinen Führerschein seit 8 Jahren und seitdem einmal für 5€ falsch geparkt und 20€ gezahlt weil ich außerorts mit 115kmh unterwegs war.....und jetzt sowas?! Die wollen mich doch verarschen oder?

Hat jemand von euch das auch schon durch?!

....Achja was noch zu erwähnen ist! Ich bin 25 und das Motorrad ist ne 125er...also nix womit man "soooo Böse" :evil1: sein kann!^^
Zuletzt geändert von ZiD! am 13.08.12 - 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Timon
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Timon »

also das Problem mit dem Rücklicht hatte ich auch mal. :keks: Da meinte der freundliche Herr von der Rennleitung, ich darf so nicht fahren, was ich aber mache, wenn er um die Ecke ist, wäre ihm egal! :Top:

Zum Kennzeichen würd ich am besten mal den Anwalt befragen, weil wenn du da selbst was reindichtest, kriegen sie dich bestimmt irgendwie dran. Dein Anwalt kann dir da bestimmt sagen, wie du es am Geschicktesten formulierst ;)

Viel Glück damit und bemüh mal die Forensuche, da kann nämlich mit Pech was dickes auf dich zukommen. Erinner mich an einen Thread wo dann einer ne Geldstrafe zahlen musste ausm Forum!
Gruß
Du siehst so aus, als könnte ich noch ein Bier vertragen!
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ZiD!
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

mach mir bloß keine angst!
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Capitain_T_Papier
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Capitain_T_Papier »

Ich hab genau das gleiche wie du hinter mir, Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch (wegen zu steilem KZH, war der von Polisport). Das bedeutet 6 Punkte in Flensburg und min 900 Euro Geldstrafe. Beruhig dich aber erstmal.

Fülle das Formular für die Stellungnahme aus und schildere die Sachlage aus deiner Sicht, ob du das jetzt mit oder ohne Anwalt machen willst, musst du selber wissen. Ist ja ne Frage der Anwaltskosten. Und warte dann erstmal ab was passiert. Bei mir wurde das Verfahren dann eingestellt.

Ach so, ich durfte nach der Kontrolle einfach weiter fahren.

Gruß
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von DHX_77 »

Capitain_T_Papier hat geschrieben:..... bedeutet 6 Punkte in Flensburg und min 900 Euro Geldstrafe....
:shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

tolles Rechtssystem haben wir hier in Deutschland....... :kadw:
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Capitain_T_Papier
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Capitain_T_Papier »

Was mich an der ganzen Sache damals am meisten gestört hat, sind halt die entstandenen Kosten. Hätte ich einfach ein Verwarnungsgeld von blabla Euro gezahlt, währe die Sache erledigt gewesen und unser schöner Staat hätte noch etwas Geld mehr in der Kasse. Aber nein, gleich ne Anzeige, was das alles wieder gekostet hat, Gericht, Polizei usw. und wer darfs im Endeffekt wieder zahlen, die braven Steuerzahler.

Gruß
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von sespri »

Ich staune immer wieder über die Rechtssprechung in unserem grossen Nachbarsland.....

Einerseits nur 20 Euros wegen 15km/h zuviel - bei uns würdest Du dafür bald einmal auf dem Scheiterhaufen landen - gleichzeitig ein
(zu) schräges Kennzeichen 900 Euros... :shock:

Auch wie sich die amtlichen Texte lesen, da könnte man meinen, du hast einen umgebracht...

Bei uns gilt ein max. Winkel von 30° (oder 15° nach innen - was aber logischerweise niemand macht). Ein fehlender oder nicht geprüfter Rückstrahler kostet bei uns aber auch gleich mal gut und gerne 300 Euro...

Verhältnisblödsinn lässt grüssen....
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ZiD!
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

yo! seh ich auch so! Die Verhältnismäßigkeit ist absolut nicht gegeben...
Ich mein ich bau das kennzeichen ab und sag ich habs verloren,dann zahl ich 10 euro....hab ichs zu schräg kommt das bei raus?!
Wie mein Vorredner schon sagte, ein bußgeld,vorführen und gut is....aber nee! stress pur :)
Ich schreib den erstma ne stellungnahme und mach 2 fotos vom jetzigen zustand und dann schau ich was passiert....
Sollte es dann doch ernst werden geb ichs den Anwalt, denn 900€,6punkte oder 1 jahr knast seh ich für sone lapalie nich ein!
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Dual-Sport »

Das Problem ist ja, dass du es bewusst so montiert hast.
Was wäre denn, wenn dir an dem Abend die Kuppung aus der Hand gerutscht ist und du hinten rüber geflogen bist?
Dabei ist dann der KZH verbogen und das Kennzeichen stand plötzlich zu schräg?
Daher auch das kaputte Rücklicht.
Ich täte es so versuchen.
Verschiedene Schaltpläne in meiner Galerie: KLICK
Werkstatthandbücher, Ersatzteilkataloge und div. Anleitungen: KLICK
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ZiD!
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

ich versuche mich nich rauszureden, dafür is mir das ne spur zu scharf!
ich lege dar das ich den kzh gekauft und verbaut hab,aber eben nur auf die enummer geachtet hab weil ich von dem winkel nix wusste! und es war ja für mich als leihe lesbar...

sollte ich hier wirklich gefickt werden (sorry für den ausdruck) dann zweifle ich ganz stark an unserem rechtssystem...
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Capitain_T_Papier
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Capitain_T_Papier »

Mir ging es damals auch um die Optik des Rücklichtes. Habe mir um den Winkel keine großen Gedanken gemacht.

Ich wollte halt was mit LED, weil die LED- Rücklichter heller als die "normalen" Rücklichter sind. Mir ging es eher darum, dass man durch das hellere LED-Rücklicht im Straßenverkehr besser wahrgenommen/erkannt wird ( Stichwort Verkehrssicherheit). Der Winkel war mir eigentlich total Latte. Ich finde, dass es jetzt mit dem heruntergebogenen KZH fast noch besser ausschaut.

Ich hab das auch so in den Anhörungsbogen geschrieben.

Gruß
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ZiD!
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von ZiD! »

der punkt mit den helleren led licht werd ich noch mit reinnehmen! der is super^^
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Bieler_92 »

unwissenheit schützt vor strafe nicht...

du musst denen auf alle fälle noch erklären, dass der unfähig schnittlauchbruder die fotos gemacht hat als das motorrad auf dem seitenständer stand und da is das heck um ein vielfaches höher, bauart bedingt ist dein motorr eine enduro /supermoto ud sackt daher sehr weit ein wenn du drauf sitzt!

versuch den KZH so hinzubekommen wie er war und dann setz dich aufs moped und zwar recht weit nach hinten... paar wasserflaschen in die jacke oder was.... dann lass n foto machen udn legs bei!

würd ich so machen... wenn die mir blöd kommen kann ich das auch...

und ganz ehrlich? es is wirklich so das das heck weit runter geht bei den 125ern ;) im notfall noch federspannugn ganz runter drehen... dann machste eben ein foto aufm seitenständer und dann eins wenn du drauf sitzt....
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von emti »

Gar nicht so blöd die Idee!
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Bieler_92
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Bieler_92 »

is ja auch von mir

:sabber:
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von emti »

Deswegen war ich ja so erstaunt! :kiff:

Aber ein blindes Huhn usw. ne? :fdh:
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Bieler_92 »

:klopp: :klopp: :klopp: :klopp: :klopp: :gigs: :gigs:




:keks:
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von dr.-hasenbein »

Doll find ich, dass sie dir 20° vorwerfen ? :gruebel:
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visiting
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von visiting »

dr.-hasenbein hat geschrieben:Doll find ich, dass sie dir 20° vorwerfen ? :gruebel:
Ich blick zwar auch nicht ganz durch in unserem Paragraphendschungel, aber wenn ich das richtig verstehe, sind 20° bereits 5° zu viel.

Also: §60 der StVZO wurde durch §10 der FZV ersetzt. In §10 (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen) Absatz 6 der FZV wird auf die Richtlinie Richtlinie 93/94/EWG verwiesen ...und dort steht:

"3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."

Die 45° und die "Falschmessung bei unbeladener Husky auf dem Seitenständer" wären damit hinfällig ...ich würde mal einen Anwalt fragen.
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Bieler_92
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Re: Hopla da ham sie mich doch gekriegt :)

Beitrag von Bieler_92 »

eha... unbeladen steht da... dnan muss man meine ausrede noch bisl modifizieren ;)
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