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Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 13.07.13 - 22:32
von Rene83
Mahlzeit.
Mal eine kleine Frage da Ich im Netz nicht wirklich was finden kann zu meinem anliegen.
Heute auf dem Heimweg über eine Bundesstraße gefahren die in eine weitere B-Straße mündet.
Habe rechts vom dicken gestrichelten schnell noch 2 Autos überholt und mich dann links eingeordnet.
Alles noch halb so wild. Ca 600m weiter auf der linken Spur 3 Autos und die rechts Spur war auf einer Länge von ca 200-250m frei.
Rüber auf die rechte Spur gefahren und langsam neben den ersten von 3 Autos gefahren.
Dann kam noch eine Auffahrt wo ein Auto kam.Also kurz den Hahn aufgezogen und die 2 weiteren Autos überholt und wieder links eingeschert. Gefährdet wurde niemand da jede Menge Platz war.
Dann mal kurz durchbeschleunigt auf Tacho ca 140 als Ich in den vibrierenden Spiegeln einen BMW E46 mit Festtagsbeleuchtung in blau erkannt habe. War ein Providafahrzeug die mich dann auch raus gezogen haben.
Vorwurf ist nun rechts überholen und wegen Geschwindigkeit konnte er nichts sagen aber viel wäre es nicht gewesen.
Nun gibt es ja 3 Punkte + 100€ für das Vergehen (rechts überholen).
Wie sieht das jetzt aber aus wenn man schon Punkte hat (1Punkt überholt im Überholverbot,1Punkt wegen Geschwindigkeit und nochmal 3 wegen Geschwindigkeit über 5 Jahre gesammelt)
Können die den Lappen einziehen oder nicht?

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 13.07.13 - 23:18
von prophet
nicht solange es keine wiederholungstat innerhalb von 6monaten war oder du nicht insgesamt auf 18pkt kommst

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 14.07.13 - 09:16
von Timon
prophet hat geschrieben:...oder du nicht insgesamt auf 18pkt kommst
Diese Regelung wurde ja grade geändert.
Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.
Quelle: http://www.mz-web.de/service/-reform-ve ... 09874.html

Wenn du jetzt also 8 Punkte hast, sieht es böse aus!

Re: AW: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 14.07.13 - 10:03
von Nudist
Moin,
du hast die Punkte doch nach der alten Regelung gesammelt. Ich denke nicht das der Schein eingezogen wird, es sei denn du hast schon eine kostenpflichtige Auflistung deiner bisherigen Vergehen/Punktekonto erhalten.

Re: AW: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 14.07.13 - 10:16
von prophet
Nudist hat geschrieben:Moin,
du hast die Punkte doch nach der alten Regelung gesammelt. Ich denke nicht das der Schein eingezogen wird, es sei denn du hast schon eine kostenpflichtige Auflistung deiner bisherigen Vergehen/Punktekonto erhalten.
so schauts nämlich aus!

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 14.07.13 - 11:13
von Bieler_92
Timon hat geschrieben:
prophet hat geschrieben:...oder du nicht insgesamt auf 18pkt kommst
Diese Regelung wurde ja grade geändert.
Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.
Quelle: http://www.mz-web.de/service/-reform-ve ... 09874.html

Wenn du jetzt also 8 Punkte hast, sieht es böse aus!

?? dachte erst ab mai 2014??

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 14.07.13 - 12:33
von sespri
Flensburg?? Punkteskala??...ist mir alles ein Begriff, nur auch beim Rechtsüberholen... :shock:

Wenn du dich bei uns mitten in der Nacht, ohne irgendwie vorher auszuscheren, als weit und breit einziges Fahrzeug auf deiner Spur bleibend auf ein einziges Fahrzeug aufläufst, welches links die Spur blockiert und du dich mit 1 km/h Überschuss rechts an diesem Fahrzeug vorbeischiebst, kannst du den Brief locker mal min. 3 Monate deponieren...

Bei dem hier beschriebenen Szenario würdest du auf Pannenstreifen standrechtlich erschossen.

Und ihr diskutiert über Punkte...

Glückliches Deutschland, kann ich da nur sagen...

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 14.07.13 - 16:27
von Timon
Bieler_92 hat geschrieben: ?? dachte erst ab mai 2014??
Oha! Du hast recht! :shock:

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 17.07.13 - 06:06
von emti
Bzgl der Wiederholungstat...das sind 12 Monate gewesen. Zumindest war es das vor 4 Jahren noch.

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 17.07.13 - 14:22
von dr.-hasenbein
emti hat geschrieben:Bzgl der Wiederholungstat...das sind 12 Monate gewesen. Zumindest war es das vor 4 Jahren noch.
dann gilt das auch noch, das rechtlich (noch) nichts neu umgesetzt wurde. Die Veränderung ging nicht durch den Bundesrat !

Re: Rechts überholt. Welche Folgen bei Vorbelastung

Verfasst: 02.08.13 - 14:47
von Rene83
Habe nun auch Post bekommen. :-(
Zum Glück kein Fahrverbot aber lockere 183€ +3 Punkte weil noch ein bissl Geschwindigkeit mit rein gerechnet wurde und wegen Vorbelastung auch noch erhöht wurde :klopp:
Da gibt es nur eins.
Ich werde Mich bessern! :massa: