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16er Ritzel
Verfasst: 21.09.13 - 19:58
von Fatman
Moin zusammen,
Mal ne Frage zum kleinen Ritzel;
Hat da jemand Erfahrungen ob es das bringt, ner nicht R das kleine Teil aufzuziehen?
Wenn man das macht... Müsste/muss/ kann man das eintragen lassen oder ist das egal. Weil die R es ja auch hat?
Die Antwort würde auch klären, ob ich das Öhlins bei der nicht R eintragen lassen müsste...
Gehe davon aus, dass sowohl Federbein als auch Ritzel Legal sind, weil die R es ja eh ab Werk hat.....
Ist dem wohl so?
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 22.09.13 - 05:28
von bandit333
das wird in allen möglichen foren immerwieder diskutiert...
auch hier schon hin und wieder!
ich persönlich seh das nach dem motto: "wo kein richter, da kein henker."
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 22.09.13 - 06:41
von James
Servus Fatman,
ich versuche es dir verständlich zu erklären!
Das 16er Ritzel bringt dir echt was, unter folgenden Voraussetzungen!
1.Wenn du in einem Gebiet wohnst, wo jetzt Berge und Steigungen
keine Mangelware sind!
Gilt natürlich auch für Urlaub in den Bergen!
2.Dein Hinterreifen nicht wegen Altersschwäche gewechselt werden muß,
sondern in einem Bereich von 3 und großzügigen 5 Mille heruntergerubbelt wurde!
Ansonsten kostet es dich nur etwas mehr Sprit, wobei du aber den Mehrwert nicht auskosten kannst!
Die normale Nuda und die Nuda R werden laut Betriebserlaubnis keine identischen Motorräder sein,
also im Zweifelsfall gegen den Angeklagten!
Dein

sollte das aber besser wissen, wird mir aber vermutlich Recht geben!
Gruß James
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 23.09.13 - 08:18
von Faritan
...mir bringt es mehr Spaß, was für mich das Wichtigste ist und kein Mensch merkt, ob das Ding nun 16 oder 17 Zähne hat, weswegen mir persönlich es ziemlich schnurz ist, ob nun legal oder nicht. Viel wichtiger ist die Frage, ob man die kurze Übersetzung mag oder nicht und das sollte man am Besten selbst herausfinden...für meinen Geschmack passt die kürzere Übersetzung einfach besser zum Charakter der Nuda...
Re: 16er/17er Ritzel
Verfasst: 24.09.13 - 22:00
von F0117375
Ob nun 16er oder 17er ist wie so vieles Geschmackssache.
Ich hatte beide kurz nacheinander Probe gefahren und die R war mir mit dem 16er einfach zu zappelig am Hahn.
Mein

hat mir nach der letzten Inst erzählt, das er auch das Motorsteuergerät auf das andere Ritzel (17er an der R) 'angelernt' hat.

...ist neu, gab es 'damals' noch nicht.
...weil die Inst-Intervalle nicht über den Tacho sondern über das MSG geregelt werden.
Dabei wird die Strecke aber nicht per Sensor gemessen, sondern über die vorhandene Übersetzung gerechnet.
Die Differenz zwischen 16er - 17er ist immerhin ~6%
Also wer das Ritzel ändert, am Besten auch gleich die Einstellung im MSG.

Re: 16er/17er Ritzel
Verfasst: 26.09.13 - 18:53
von JoJo_Berlin
F0117375 hat geschrieben:...
Mein

hat mir nach der letzten Inst erzählt, das er auch das Motorsteuergerät auf das andere Ritzel (17er an der R) 'angelernt' hat.

..
Moin moin,
hmm, bei meiner gibt es hierfür einen festen Sensor am Hinterrad und egal welche Übersetzung ich gerade fahre ist die Abweichung Tacho <-> GPS immer konstant.
Der Sensor befindet sich am Hinterrad in der Bremsankerplatte, daher hat die 900 und 900R ohne ABS auch einen "ABS" Sensorkranz in der Hinterradfelge.
Nicht das die dein

einen Bären aufgebunden hat......
Tschau
Jojo
Re: 16er/17er Ritzel
Verfasst: 01.10.13 - 21:47
von F0117375
JoJo_Berlin hat geschrieben:Nicht das die dein

einen Bären aufgebunden hat......
Es geht dabei ja nicht um die Tachoanzeige oder dessen Abweichung, sondern um die Informationen,
die das MSG verarbeiten soll und daraus den Besuch beim

ankündigen soll.
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 02.10.13 - 08:01
von dr.-hasenbein
sollte es tatsächlich Polizisten in diesem Land geben die bis 16 zählen können ?

Re: 16er Ritzel
Verfasst: 02.10.13 - 11:03
von Faritan
...und diese Polizisten schrauben dann vorher natürlich auch die Ritzelabdeckung runter und
haben eine umfassende Übersicht dabei mit allen modellspezifischen Sekundärübersetzungen?
Habe ich persönlich jedenfalls weder erlebt noch von irgend jemanden gehört...theoretisch sicher möglich, aber
die Praxis sieht doch anders aus!
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 02.10.13 - 11:59
von Dehnus
dr.-hasenbein hat geschrieben:sollte es tatsächlich Polizisten in diesem Land geben die bis 16 zählen können ?

Polizisten nicht, aber evtl. Gutachter nach einem Unfall.

Re: 16er Ritzel
Verfasst: 02.10.13 - 12:10
von Hoffi512
Also da das kleinere Ritzel sogar bei den Special Parts für die normale Nuda angeboten wird und ich auch in den Papieren keine vorgeschriebene Übersetzung gefunden habe, verstehe ich gar nicht warum man sich darüber so den Kopf zerbrechen muss.
Ich fahre selbst auch das kleinere und hab an sowas ehrlich gesagt nicht einen Gedanken verschwendet.
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 13.10.13 - 15:51
von saaleflieger
Mal ganz abgesehen von dem Nutzen erlischt eure Betriebserlaubnis mit einer Änderung an der Übersetzung. Punkt. Die Polizei macht sich kaum die Mühe und zählt da Zahnräder nach, jedoch bei einem Unfall mit Personenschäden könnt ihr sicher sein daß das Moto auf jeden Fall eingezogen wird um eventuelle Änderungen zu prüfen weil die Versicherungen sich nur zu gern von Assekuranzen freimachen wollen. Überlegt genau was ihr da macht. Nix für ungut. LG. Michael
Re: AW: 16er Ritzel
Verfasst: 13.10.13 - 19:15
von Nudist
Michael...dann darfst du aber auch keine anderen Teile ändern. z.b Auspuffhalter oder Sturzpads usw.
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 13.10.13 - 19:34
von Kleiner Hobbit
Das geänderte Teil muss dann aber für den Unfall verantwortlich sein und für einen Unfall wird ein Zahn weniger wohl kaum verantwortlich zu machen sein.
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 15.10.13 - 16:46
von The Thomsraider
saaleflieger hat geschrieben:.........jedoch bei einem Unfall mit Personenschäden könnt ihr sicher sein daß das Moto auf jeden Fall eingezogen
Glaub ich nicht
Zu Mofa Zeiten war das so, da war es aber auch sehr wahrscheinlich, daß was Passendes gefunden wird
Heute müsste schon ein Verdacht bestehen

Re: 16er/17er Ritzel
Verfasst: 15.10.13 - 17:24
von sespri
F0117375 hat geschrieben:Die Differenz zwischen 16er - 17er ist immerhin ~6%
Laut Schweizer Gesetzgebung ist eine Änderung im Bereich von +/- 8% im Toleranzbereich und ist weder Melde- noch Prüfpflichtig!
Diese Regelung ist bei uns aber schon steinalt - deshalb gehe ich schwer davon aus, dass es sich nicht um eine Anpassung an eine der vielen EU-Gesetze ist, welche wir als Nicht-EU-Insel zwecks "Erleichterung" übernommen haben bzw. fortlaufend übernehmen.
Es lohnt sich aber nachzusehen, ob bei euch auch ein Toleranzbereich zulässig ist oder nicht, vielleicht ist es genau so wie bei uns - alles andere ist Spekulation...
Sespri
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 20.10.13 - 15:33
von saaleflieger
Nun ich denke mit Anbauteilen ist das so wie mit Dachgepäckträgern am Auto. Die sind nicht eintragungspflichtig. Aber eine Veränderung der Übersetzung wohl. Aber wenn nix in den Papieren steht... Ich hab nen Kumpel beim Tüv. Da frag ich mal nach.
Ich wollt an meiner xmoto eine andere Reifengrösse eingetragen haben, ging aber nicht ohne -freigabe des Motorradherstellers. Hab ich dann sein lassen weil BMW mir da nen Strich durch macht. Du brauchst auch eine Freigabe für einen anderen Reifen als in der Betriebsanleitung angegeben. Jedoch bieten die meisten Reifenhersteller eine solche für die meisten Motorradtypen an. Lg. Michael
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 24.10.13 - 13:51
von Metalkupf
Kann man denn mit dem 16er Ritzel die Nuda auch noch im 3. Gang in den wheely ziehen?

Re: 16er Ritzel
Verfasst: 24.10.13 - 18:16
von x-crosser
Ja, geht.... nicht das ich es tun würde, aber die Nuda kannst (ich nädd)
Re: 16er Ritzel
Verfasst: 24.10.13 - 19:22
von moerchen
Wie sehr provoziert ihr es eigentlich, dass sie das Bein hebt?^^
Selbst beim beherzten Angasen steigt da nix bei mir - dafür müsst ich schon für derbsten Materialverschleiß durch massives Gasaufreißen sorgen
