Seite 1 von 2

Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 14:01
von Ebi TE 449
Hallo Leutz,
heute mal mit einer besonderen Frage:

Wie sieht euer Kennzeichenhalter aus um noch gesetzeskonform zu sein?

Ich spreche jetzt hier die Leute an die ihr Stollenbike auch auf der Straße ( hoffentlich legal😜) bewegen....

Habe mir da was aus Alu gezimmert da das original Plastikteil a) gebrochen war/ist, und b) grottenhässlich ausschaut. In der Hoffnung daß der TÜV damit gütlich einverstanden ist.....
Was meint ihr?
20210831_144747.jpg
20210831_144747.jpg (3.66 MiB) 5123 mal betrachtet
20210831_144709.jpg
20210831_144709.jpg (4 MiB) 5123 mal betrachtet
20210831_144813.jpg
20210831_144813.jpg (3.93 MiB) 5123 mal betrachtet

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 15:02
von IWO
Sieht doch gut (TÜV konform) aus, wobei man den Winkel, auf den Bildern, nicht wirklich erkennt.

Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden: Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden.

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 18:52
von stoppelhoppser
KZH interessiert den TÜV nicht, solange der Winkel nicht zu extrem ist. Die 30° sind übrigens seit mehreren Jahren schon nicht mehr vorgeschrieben. Hält sich aber hartnäckig.

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 19:51
von silberruecken
Moin,
in der Seitenansicht sieht es so aus, als ob deine Kennzeichnenleuchte dein Rücklicht verdeckt,
wenn dem so ist, wird dass bestmmt angesprochen.

greetz
silberruecken

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 19:58
von Gumby
stoppelhoppser hat geschrieben: 31.08.21 - 18:52 ... Die 30° sind übrigens seit mehreren Jahren schon nicht mehr vorgeschrieben. Hält sich aber hartnäckig.
Natürlich gelten die 30° Grad immer noch...nachzulesen in der "Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Abschnitt 2, § 10.6.2:
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung.

Und in der genannten Richtlinie stehen die 30 Grad nun mal drin.
Da ist es auch egal, ob diese RiLi jetzt offiziell EU-weit gilt oder nicht.

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 20:01
von stoppelhoppser
Und wenn du der EWG Richtlinie mal hinterher googlest, stellst du fest, dass die ausgelaufen ist. Es gibt eine Nachfolgeregelung, die ihre Nachfolge selbst regelt, was eigentlich schon fragwürdig ist, aber mit keinem Wort einen Kennzeichenwinkel erwähnt. Das war hier schonmal in einem anderen Thread Thema.

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 20:20
von Gumby
Das "auslaufen" einer Richtlinie heißt nicht, dass sie ungültig wird, sondern dass sie bis zum Datum des Auslaufens in nationales Recht umgewandelt sein muss. Sie bleibt weiterhin eine gültige Richtlinie!
Wird sie als Grundlage für nationales Recht "zitiert" (wie oben in der Zulassungsordnung) dann wird sie damit angewendet und fertig ist das Gesetz.

Vielleicht mal nicht nur googeln, sondern auch mal 'nen Rechtsexperten dazu befragen... :Top:

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 20:55
von Ebi TE 449
Hallole nochmals,
ich wollte hier jetzt keine Grundsatzdebatte lostreten, sondern viel mehr erreichen dass vlt. der ein' oder andere seine Konstruktion auch zeigt und man sich vlt. dadurch noch eine andere Idee einholt.
Nachdem ich schon mal von einer Streife darauf angesprochen wurde daß mein Blech ursprünglich zu 'flach' montiert war, habe ich mit einem ortsansässigen DEKRA-Prüfer, der übrigens selber mit einer BETA 300 sportlich unterwegs ist ( :evil1: ), darüber gesprochen, und der hat es mir bestätigt daß es tatsächlich (damals) zu flach war. Daraufhin hab ich mir das hier einfallen lassen.

Tatsächlich wird im unbelasteten Zustand durch das Gehäuse der Beleuchtung das Rücklicht leicht verdeckt, was sich aber im Fahrbetrieb wieder relativiert da eingefedert......

Bin mal gespannt was dann die Herren/Frauen Ingeneure dazu im Juno sagen werden :D

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 21:12
von Gumby
Ich finde den Halter sehr gut gemacht! :Top:

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 31.08.21 - 21:27
von stoppelhoppser
Gumby hat geschrieben: 31.08.21 - 20:20 Vielleicht mal nicht nur googeln, sondern auch mal 'nen Rechtsexperten dazu befragen...
lmgtfy....


ratter

ratter

rauch


bing

FZV §10 Abs. 6 Nr. 2:
bei Fahrzeugen (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) nach Maßgabe der Richtlinie 2002/24/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 198 vom 30.7.2009, S. 20) in der jeweils geltenden Fassung und
Merkste selber oder?

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 01.09.21 - 20:05
von Gumby
Hmm, dann nochmal von Vorne:

Es gilt FZV §10 Abs. 6/2..., da sind wir uns einig?
bei Fahrzeugen (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) nach Maßgabe der Richtlinie 2002/24/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 198 vom 30.7.2009, S. 20) in der jeweils geltenden Fassung und
Dann steht in der Richtlinie 2009/62/EG:(Anhang II)
Ab dem 1. Januar 2000 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs beziehen,

weder die EG-Typgenehmigung für einen Typ eines zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs verweigern, noch
die Zulassung, den Verkauf oder das Inverkehrbringen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen verbieten,

wenn die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs die Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG, in der Fassung dieser Richtlinie, erfüllt.
Ab dem 1. Juli 2000 verweigern die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs beziehen, die EG-Typgenehmigung für Typen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen, wenn die Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG nicht erfüllt sind..
Womit wir wieder bei der schon oben genannten RiLi 93/94/EWG angekommen sind, in der explizit die 30° drin stehen... :2w:

Sorry ebi, dass wir den Thread so zerhacken, aber die Aussage, die 30 Grad stimmen nicht mehr ist einfach falsch und sollte so nicht weiter verbreitet werden...

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 01.09.21 - 20:27
von rätsch
Gehört die Kennzeichenbeleuchtung nicht noch weiter runter?

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 01.09.21 - 21:01
von Firebeast
Ebi TE 449 hat geschrieben: 31.08.21 - 14:01 Hallo Leutz,
heute mal mit einer besonderen Frage:

Wie sieht euer Kennzeichenhalter aus um noch gesetzeskonform zu sein? [...]
Hi Ebi

Bei mir sieht es so aus --> CLICK
Heute nähme ich allerdings gleich das Rücklicht mit integrierter Kennzeichenbeleuchtung... :kadw: :lol:

:prost:
Gruß Paul

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 01.09.21 - 21:06
von stoppelhoppser
Gumby hat geschrieben: 01.09.21 - 20:05 Es gilt FZV §10 Abs. 6/2..., da sind wir uns einig?
Solange du Fassungen aus der Kaiserzeit zitierst, werden wir uns da nicht einig.

Gültig ist Verordnung 169/2013. Man beachte dortigen Art. 81. Und nun bin ich gespannt, wie du von dort auf 93/94/EWG oder irgendwas anderes kommst, was den Kennzeichenwinkel beschränkt. MIr ist bisher nix bekannt.

Bevor die Kurvendiskussion ausartet und die Kennzeichen aerodynamisch günstig im Wind stehen. Übertreiben sollte man es trotzdem nicht, es gibt noch den Paragraphen zum Kennzeichenmissbrauch und für den reicht es, wenn das Kennzeichen schlecht ablesbar ist.

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 01.09.21 - 21:40
von Gumby
stoppelhoppser hat geschrieben: 01.09.21 - 21:06
Solange du Fassungen aus der Kaiserzeit zitierst, werden wir uns da nicht einig.

...
Hmm, aktuelle Gesetze sind für dich Kaiserzeit? http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 01.09.21 - 22:10
von stoppelhoppser
Gumby hat geschrieben: 01.09.21 - 21:40
stoppelhoppser hat geschrieben: 01.09.21 - 21:06
Solange du Fassungen aus der Kaiserzeit zitierst, werden wir uns da nicht einig.

...
Hmm, aktuelle Gesetze sind für dich Kaiserzeit? http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html
In https://husqvarna-forum.de/forum/viewto ... 01#p543601 hast du aber nicht von dort zitiert.

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 02.09.21 - 20:27
von Gumby
Ja, oben hatte ich eine alte Version zitiert, das stimmt, die hatte ich noch als .pdf auf dem Rechner. Hätte ich besser aufpassen sollen. :gigs:

Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass die 30° noch im Gesetz verankert sind...

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 02.09.21 - 20:40
von stoppelhoppser
Gumby hat geschrieben: 02.09.21 - 20:27 Ja, oben hatte ich eine alte Version zitiert, das stimmt, die hatte ich noch als .pdf auf dem Rechner. Hätte ich besser aufpassen sollen. :gigs:

Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass die 30° noch im Gesetz verankert sind...
Wo denn?

Es gibt keine gültige Fassung von 2002/24(EG oder 2009/62/EG. Beide ersetzt durch 168/2013 und die regelt oder referenziert diesbezüglich gar nichts. Folglich kann die FZV nicht durch Referenz auf ungültige Richtlinien oder deren Nachfolge irgendwas dazu verordnen. Insebsondere nicht, wenn sie auf eine "gültige Fassung" abzielt.

Das ist doch jetzt nicht so schwer, diese Argumentation durch Textbeweis statt Behauptung zu widerlegen.

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 02.09.21 - 21:38
von Gumby
Ich behaupte nichts, ich zitiere nur gültige deutsche Gesetze...Wenn du das nicht verstehst, kann ich dir auch nicht weiter helfen. :ka:

Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform

Verfasst: 03.09.21 - 06:21
von stoppelhoppser
Gumby hat geschrieben: 02.09.21 - 21:38 Ich behaupte nichts, ich zitiere nur gültige deutsche Gesetze...Wenn du das nicht verstehst, kann ich dir auch nicht weiter helfen. :ka:
Ich hab dir doch gerade erklärt, dass die Inhalte eben nicht mehr gültig sind. Da kannst du dich doch jetzt nicht hinstellen und was von gültig faseln. Bringe einen gültigen Gesetztestext und nicht so ein haltloses Gesülze.

So oder so ähnlich endet die Diskussion immer. Es wird bis auf's Messer gestritten, aber keiner kann's belegen. Da scheint ja echt viel Liebe und Wohlbefinden an einem präzisen deutschen Kennzeichenwinkel von 30° zu hängen.