Die Rote Ampel und der Fussweg ;).
Moderator: Moderatoren
Die Rote Ampel und der Fussweg ;).
Grüsse, hatte heute mal eine nette Bekanntschaft mit der Rennleitung gemacht , mir wird vorgeworfen eine rote Ampel überfahren zu haben. Kostenpunkt 100 Euro Bußgeld sowie 3 Punkte, kein Fahrverbot da sie keine Zeitangaben zur Dauer der roten Ampel haben/gemacht haben. So , und ich soll die Ampel überfahren haben wie auf dem Bild gekennzeichnet, vor mir 3 Autos , ich bin dann auf dem Fussweg weiter gefahren , auf dem Fussweg dann rechts abgebogen und nach ca. 20 Metern wieder auf die Strasse gefahren.
MUSS ich das Bußgeld zahlen , oder muss ich nur Verwarngeld zahlen wegen befahren des Fussweges? Weil auf dem Fussweg bin ich gefahren, ich bin mir aber keiner Schuld bewusst das die Ampel rot gezeigt haben soll.
In ca. 3 Wochen müsste ein Brief kommen wo ich mich zu dem Vorfall äussern kann, habe vor Ort erstmal nichts dazu gesagt.
Kennt jemand so einen Fall.
Ich hoffe ihr könnt was mit meiner kleinen Skizze da anfangen.
MUSS ich das Bußgeld zahlen , oder muss ich nur Verwarngeld zahlen wegen befahren des Fussweges? Weil auf dem Fussweg bin ich gefahren, ich bin mir aber keiner Schuld bewusst das die Ampel rot gezeigt haben soll.
In ca. 3 Wochen müsste ein Brief kommen wo ich mich zu dem Vorfall äussern kann, habe vor Ort erstmal nichts dazu gesagt.
Kennt jemand so einen Fall.
Ich hoffe ihr könnt was mit meiner kleinen Skizze da anfangen.
[url=http://www.myspace.com/lefiletandparadice][img]http://jaki.bplaced.net/legif/lemyspace.gif[/img][/url]
Habe ich auch schon (öffters) so gemacht allerdings bei einem Kreisverkehr (auf radweg umfahren) wurde einmal von unserem Dorf Sheriff aber nur verwarnt und war mir 15,-EUR Verwarngeld einverstanden
bei der roten Ampel könntest du Pech haben
.
[size=75]Lampenmaske ? - anpassen können sich die Anderen ich möchte individuell bleiben [/size] ;-)
- [b][url=http://www.husqvarna-forum.de/phpbb/album.php?user_id=447]mein Album[/url][/b]
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Die Cops meinten wohl wenn grün gewesen wäre aus ihrer Sicht wären es wohl nur 5 Euro Verwarngeld gewesen. Und ich bin mir sicher es war grün . Weiss jemand wie weit so ne Kreuzung zählt , weil vielleicht habe ich ja auch die Kreuzung umfahren , wenn ihr wisst wie ich es meine =)
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- WilderWatz
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Naja , jugendlicher Leichtsinn war das hehe.
Im Grunde können die mir das nicht beweisen das ich bei Rot gefahren bin, sie können nur sagen ich sei bei Rot über den Fussweg gefahren. Beweisen mit Bildern oder ähnlichem können sie es nicht. Lediglich ihre Aussagen können verwendet werden. Und meine halt. Na mal gucken was das wird.
Im Grunde können die mir das nicht beweisen das ich bei Rot gefahren bin, sie können nur sagen ich sei bei Rot über den Fussweg gefahren. Beweisen mit Bildern oder ähnlichem können sie es nicht. Lediglich ihre Aussagen können verwendet werden. Und meine halt. Na mal gucken was das wird.
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- nixwie
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Don: Stimmt so nicht, die Polizei wirft ihm das vor, somit ist er in der Beweispflicht !!Don hat geschrieben:Regel Nummer 1: Einfach GAR NICHTS dazu sagen. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die deine Schuld.
Nebenbei bemerkt: Was war denn das auch für eine stumpfsinnige Idee?
Filet: Die Story mit der grünen Ampel glaubt dir kein Mensch und schon gleich gar nicht ein Richter !!
Oder warum sollten 3 Autos vor ner Grünen Ampel stehen bleiben ??
Und selbst wenn, warum bist du als Moppedfahrer nicht an denen vorbei gefahren und bist dann abgebogen, wenn doch die Ampel GRÜN war ????
Und davon abgesehen brauchen die keine Fotos oder Videos die Aussage eines Polizisten hat mehr Gewicht als das einer Zivilperson noch dazu wenn 2 von denen das selbe Labern !!
Du könntest es höchstens damit versuchen, das du sagst:
Du hättest die Autos an der ROTEN Ampel übersehen, und vor lauter Schreck um einen Unfall zu vermeiden bist du auf den Gehweg ausgewichen !!
Und dann um nicht abzusteigen zu müssen um zu schieben hald dummer weise weiter gefahren !!
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- Don
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Sicher nicht. Ich habe einen ähnlichen Fall aus erster Hand erfahren. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die deine Schuld! Und wenn sie unser Fischfilet unmittelbar danach angehalten haben, ist die Beweislage doch sowieso klar...nixwie hat geschrieben:Don: Stimmt so nicht, die Polizei wirft ihm das vor, somit ist er in der Beweispflicht !!Don hat geschrieben:Regel Nummer 1: Einfach GAR NICHTS dazu sagen. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die deine Schuld.
Nebenbei bemerkt: Was war denn das auch für eine stumpfsinnige Idee?
Solange die dir das nicht 100%ig anhängen können gilt nach wie vor
in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)
Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)
Sieht schlecht für Dich aus, da gibts wohl schon einige Urteile zu (Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht18.php) :
OLG Hamm v. 25.04.2002: Zum Umfahren einer roten Ampel auf seitlichen Gehwegflächen und zum Umfang des geschützten Kreuzungsbereichs
Zum Umfahren einer roten Ampel auf seitlichen Gehwegflächen hat das OLG Hamm (Urt. v. 25.04.2002 - 2 Ss OWi 222/02) entschieden:
1. Umfährt ein Verkehrsteilnehmer eine an einer Kreuzung stehende Lichtzeichenanlage unter Benutzung des Gehwegs, begeht er zumindest dann einen Rotlichtverstoß, wenn er noch im unmittelbaren Kreuzungsbereich wieder in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt.
2. ...
Zum Sachverhalt: Der Betroffene hat sich mit seinem Fahrrad mit Hilfsmotor, an dem der Motor eingeschaltet war, der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung V.Straße/H.Straße auf der V.Straße genähert, um von dieser nach rechts in die H.Straße einzubiegen. Die Lichtzeichenanlage zeigte Rotlicht. Der Betroffene hielt vor der Lichtzeichenanlage nicht an, sondern fuhr über den abgesenkten Bordstein auf den Gehweg und fuhr auf diesem rechts an der weiterhin Rotlicht zeigenden Ampelanlage vorbei, um dann nach rechts in die H.Straße abzubiegen. Auf dieser fuhr er zunächst noch auf dem Gehweg weiter , um dann wieder auf die H.Straße aufzufahren.
Aus den Entscheidungsgründen:
"... Bei dem vom Amtsgericht damit festgestellten Verkehrsverhalten des Betroffenen handelt es sich um das typische "Umfahren einer Lichtzeichenanlage unter Benutzung eines Gehwegs". Dies ist aber in der Rechtsprechung der Obergerichte weitgehend übereinstimmend als sog. Rotlichtverstoß angesehen worden (vgl. OLG Düsseldorf VRS 63, 75; OLG Hamm VRS 65, 158; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 37 StVO, § 37 Rn. 61). Lediglich das Umfahren außerhalb des durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereichs stellt keinen Rotlichtverstoß, sondern ggf. nur einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 StVO dar. Zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich gehört aber nicht nur die eigentliche Fahrbahn, sondern auch der Gehweg, wenn der Fahrzeugführer nach Umfahren der Lichtzeichenanlage auf die Fahrbahn zurückkehrt (vgl. die o.a. Nachweise und Hentschel, a.a.O., § 37 Rn. 50 mit weiteren Nachweisen), was der Betroffene vorliegend nach den getroffenen Feststellungen getan hat.
...
Damit steht der Rechtsauffassung des Amtsgerichts und der Senats auch nicht die vom Betroffenen zur Begründung der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf (DAR 1994, 247) entgegen. Dahinstehen kann, ob diese hinsichtlich des Umfahrens einer Lichtzeichenanlage eine grundsätzlich andere Auffassung vertritt als die übrige obergerichtliche Rechtsprechung. Denn jedenfalls ist auch nach dieser Entscheidung beim Umfahren ein Rotlichtverstoß dann anzunehmen, wenn "der Betroffene in den geschützten Kreuzungsbereich hineingefahren ist". Das ist vorliegend aber der Fall gewesen, da bei der Entfernung von 10 - 15 m hinter der Lichtzeichenanlage, nach der der Betroffene auf die H.Straße aufgefahren ist, noch vom von § 37 StVO geschützten Kreuzungsbereich auszugehen ist. Zumindest in diesem Bereich müssen Verkehrsteilnehmer auf der H.Straße nicht mit von der V.Straße unter Umgehung der Lichtzeichenanlage auffahrenden Verkehrsteilnehmern zu rechnen. ..."
Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stoeren, der es gerade tut !
zu meinen Supermoto Fotos...
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Das stimmt glaub ich nicht.. Wäre ja unfair. Dann könnte ja jeder Polizist behaupten und behaupten was gar nicht stimmt und für die Aufklärung so vieler "Straftaten" bissle gestreichelt werden..nixwie hat geschrieben: Und davon abgesehen brauchen die keine Fotos oder Videos die Aussage eines Polizisten hat mehr Gewicht als das einer Zivilperson noch dazu wenn 2 von denen das selbe Labern !!
Einem Bekannten ist das auch schon mal passiert.. Er ist bei Rot mit dem Auto über die Ampel. Wer hats gesehn? 1 Grüner.. Was ist passiert? Anzeige wegen überfahrens einer roten Ampel ..blabla..
Die Anzeige ist fallen gelassen worden weil nur ein Polizist ihn gesehen hat und es Anzeige gegen Anzeige stand. Der Grüne is dann auch mal zu ihm aber als Zivil und hat meinen Bekannten aufgefordert zu gestehn..
Das ist auch ein Grund warum sie immer (meistens) allein unterwegs sind;)
Wer andere in der Kurve brät,
der fährt ein Supermotoheizgerät!!
ExEx: Hercules Prima 5s
Ex: Kawasaki KMX 125 Sm
Jetzt: Husqvarna 610 ie
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