habt ihr schon einmal, wenn ihr mit dem moped auf feldwegen gefahren seit , die aber nicht durch verbots- schilder gekennzeichnet waren ärger bekommen ( strafe bezahlt )
fahren auf wald und feldwegen
Moderator: Moderatoren
fahren auf wald und feldwegen
hi
habt ihr schon einmal, wenn ihr mit dem moped auf feldwegen gefahren seit , die aber nicht durch verbots- schilder gekennzeichnet waren ärger bekommen ( strafe bezahlt )

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- kamikazeracer
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ich auch noch nicht...
... einfach auf andere wegenutzer (spaziergänger, hundegassiegänger usw.) rücksicht nehmen
und keine verwüstungen, spurrillen o.ä. hinterlassen..
a leisa esd ist auch von vorteil...
dann wird keiner einen grund haben sich zu beschwähren
=> kein ärger
wenn so paar sachen von mehr leuten besser beachtet werden würde,
hätte unser sport ein viel besseres image
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Also mit Motorfahrzeugen gibts ohne Genehmigung nichts in den Wald. Nur Betreten - das geht überall - und fahren mit Fahrrädern und motorgetriebenen Krankenfahrstühlen auf Wegen. Hinzu kommen z.B. Einschränkungen nach den Naturschutzgesetzen. Das ist alles Landesrecht. Bei uns heißt das "Waldgesetz". Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die zum Teil auch der Förster ahnden kann. Auf Feldwegen, die Privatgrund sind, kann dich der Eigentümer vom Platz weisen, der dann auch Selbsthilferechte hat, solltest du dem nicht nachkommen. Einer unserer Nachbarn war in solchen Fällen immer recht schnell mit der Heugabel zur Hand, was auch nicht ganz korrekt war.
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big-savage
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Husky_510_TE
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Der Anfang ist so nicht richtig.rumpie hat geschrieben:Also mit Motorfahrzeugen gibts ohne Genehmigung nichts in den Wald. Nur Betreten - das geht überall - und fahren mit Fahrrädern und motorgetriebenen Krankenfahrstühlen auf Wegen. Hinzu kommen z.B. Einschränkungen nach den Naturschutzgesetzen. Das ist alles Landesrecht. Bei uns heißt das "Waldgesetz". Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die zum Teil auch der Förster ahnden kann. Auf Feldwegen, die Privatgrund sind, kann dich der Eigentümer vom Platz weisen, der dann auch Selbsthilferechte hat, solltest du dem nicht nachkommen. Einer unserer Nachbarn war in solchen Fällen immer recht schnell mit der Heugabel zur Hand, was auch nicht ganz korrekt war.
Das Schild "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" gilt auch für Fahrräder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also das runde weiße Schild mit dem roten Rand verbietet eindeutig Radfahren. Somit ist Fahrrad fahren im Wald durch dieses Schild verboten.
Wäre es erlaubt, müßte dort das runde Schild mit dem Auto und dem Motorrad in der Mitte stehen, das verbietet nur Kraftfahrzeuge !
Daher ist es immer lustig, wenn sich Radfahrer über Moppeds aufregen, obwohl sie selbst dort nicht fahren dürfen.
Ihr lacht über mich, weil ich anders bin,
ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid.
Asphalt ist ein Gefängnis für fehlkonstruierte Fahrzeuge !
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welchen strafen drohen (nur mal so, würde ich (bzw wir) nie machen) wenn man auf gesperrten waldwegen angehalten wird? spielt es eine rolle ob das motorrad angemeldet ist und ob man den passenden führerschein hat?
nur mal so... fahre selbstverständlich nur auf meinem privatgrundstück mit angemeldeten motorrad zu dem ich natürlich den passenden führerschein habe...motorrad hat selbstverständlich tüv inkl straßenbereifung
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- Huskybrenner
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Es spielt eine sehr große Rolle ob angemeldet oder nicht.palelu hat geschrieben:welchen strafen drohen (nur mal so, würde ich (bzw wir) nie machen) wenn man auf gesperrten waldwegen angehalten wird? spielt es eine rolle ob das motorrad angemeldet ist und ob man den passenden führerschein hat?
nur mal so... fahre selbstverständlich nur auf meinem privatgrundstück mit angemeldeten motorrad zu dem ich natürlich den passenden führerschein habe...motorrad hat selbstverständlich tüv inkl straßenbereifung
Ohne Anmeldung haste die Kacke voll am dampfen. Ohne Führerschein noch mehr.
Waldwege gelten als öffentlicher Verkehrsraum.
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Wenn das Schild steht im Prinzip ja! Dann müssen Fahrräder geschoben werden. Aber auch wenn kein Schild steht, greifen Verbote aus oben genannten Vorschriften. In unserem Landeswaldgesetz ist das Fahren mit dem Fahrrad im Wald erlaubt.Huskybrenner hat geschrieben:
Das Schild "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" gilt auch für Fahrräder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zur Verkehrszeichenproblematik: Feld und Waldwege sind aber häufig kein öffentlicher Grund und oft auch nicht mal öffentlicher Verkehrsraum. Ein Verkehrszeichen, dass nicht von der Straßenverkehrsbehörde, sondern von privater Seite aufgestellt wurde, ist keine verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügung und entfaltet demnach auch die entsprechende Rechtswirkung nicht. Gegner bleiben so meist Förster oder privater Waldbesitzer.
- Huskybrenner
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ShishaJunkie
rein theoretisch ja... im Winter wenns die (z. B. Tempolimit)Schilder zuschneit, kannst es ja au nich erkennen... verlassen würd ich mich da aber definitiv nicht drauf... Fällt ja nich von allein um, so'n Schild und ne blaue Mülltüte wandert da au nich von allein drauf 
ich will nich wissen was los is wenn dir jemand nachweisen kann dass du das warst...also würd ich das lassen
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- Huskybrenner
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Ich hab auch mal im TV sehen dürfen wie jemand mit nem blauen Sack ein Parkverbot aufgehoben hat und die Politesse im kein Knöllchen geben konnte.
Also wenn sowas unbemerkt klappt hat man wohl in den meisten Fällen einen Freibrief!
Aber wenn man sich dabei erwischen lässt wirds denk ich mal umso schmerzhafter! .. wie ShishaJunkie schon sagt ..
Also wenn sowas unbemerkt klappt hat man wohl in den meisten Fällen einen Freibrief!
Aber wenn man sich dabei erwischen lässt wirds denk ich mal umso schmerzhafter! .. wie ShishaJunkie schon sagt ..