tuningauspuff, welche folgen?
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tuningauspuff, welche folgen?
hallo
ich wollt hier jetz noch ma fragen was es für folgen hat wenn mich die polizei mit nem tuningauspuff ohne abe anhält?!
mfg kevüüün
ich wollt hier jetz noch ma fragen was es für folgen hat wenn mich die polizei mit nem tuningauspuff ohne abe anhält?!
mfg kevüüün
Im schlimmsten Fall kann er dein Mopped vor Ort beschlagnahmen und dir die Weiterfahrt verbieten.
Dann kannst du mit einem zulassungsfähigem Topf zur Dienststelle und vor den Augen des Beamten den Pott umbauen um das Mopped wieder in den Verkehr zu bekommen. Ansonsten wirds stillgelegt.
Aber wie gesagt, daß ist der worst case!
Gruß Dean
Dann kannst du mit einem zulassungsfähigem Topf zur Dienststelle und vor den Augen des Beamten den Pott umbauen um das Mopped wieder in den Verkehr zu bekommen. Ansonsten wirds stillgelegt.
Aber wie gesagt, daß ist der worst case!
Gruß Dean
701 Enduro Rallye in spe!
Honda CB750 '92 - wartet auf Reinkarnation
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kevüüün,
der Auspuff ist ein Sicherheitsrelevantes Teil, das heißt wenn sie dich damit erwischen zählt es somit als erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn du in der Probezeit bist wird das 3-Punkte in Flensburg geben, zudem erfolgt die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Wegen einem Billigen Tuningauspuff so viel zu riskieren ist es nicht wert.!
der Auspuff ist ein Sicherheitsrelevantes Teil, das heißt wenn sie dich damit erwischen zählt es somit als erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn du in der Probezeit bist wird das 3-Punkte in Flensburg geben, zudem erfolgt die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Wegen einem Billigen Tuningauspuff so viel zu riskieren ist es nicht wert.!
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In der Regel kein Fahren ohne FE. Das wäre es nur, wenn sich mit dem Auspuff die Fahrzeugparameter so verändern würden, dass du das Motorrad mit deiner FE-Klasse nicht mehr fahren dürftest. Das ist normalerweise nicht zu erwarten, auch wenn sich das manche wünschen würden. Es sei denn, du hast mit dem geänderten Auspuff eine Drossel entfernt. Dann würde dies zum Fahren ohne FE und zu den unten genannten Folgen führen, z.B. wenn du nur A1 hast, was ich annehme.
Aufgrund von einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit müssen fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen seitens der Behörde ergriffen werden. Faustregel: Mit Punkten und aufwärts wirds eng. Darunter keine Folgen. Die genaue Einordnung findet man in der Anlage 12 zur FeV:
http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_12_116.html
Ein Verstoß gegen die Zulassungsverordnung wäre zwar ein schwerwiegender Verstoß. Leider ist mittlerweile die Betriebserlaubnis, die bei einem nichtgenehmigten Auspuff erlöschen kann, nicht mehr Bestandtteil der Zulassung. Deshalb kein Verstoß gegen diese Vorschrift. In der Regel erwartet dich nur ein Verwarngeld ohne Folgen auf die Fahrerlaubnis.
Folgen bei einem "A" oder zwei "B" Verstößen:
- zunächst: Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- bei weiteren Verstößen: schriftlich Verwarnung, innerhalb von zwei Monaten
verkehrspsychologische Beratung
- bei weiteren Verstößen: Fahrerlaubnisentzug, dann gibts so leicht auch keine Neue, mindestens 3 Monate Sperre und Aufbauseminar
Aufgrund von einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit müssen fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen seitens der Behörde ergriffen werden. Faustregel: Mit Punkten und aufwärts wirds eng. Darunter keine Folgen. Die genaue Einordnung findet man in der Anlage 12 zur FeV:
http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_12_116.html
Ein Verstoß gegen die Zulassungsverordnung wäre zwar ein schwerwiegender Verstoß. Leider ist mittlerweile die Betriebserlaubnis, die bei einem nichtgenehmigten Auspuff erlöschen kann, nicht mehr Bestandtteil der Zulassung. Deshalb kein Verstoß gegen diese Vorschrift. In der Regel erwartet dich nur ein Verwarngeld ohne Folgen auf die Fahrerlaubnis.
Folgen bei einem "A" oder zwei "B" Verstößen:
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- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
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Schonmal eine 125er Husqvarna mit offener Auspuffanlage gefahren? Das SIND mehr als 15PS. Und da hört nun mal die Fahrerlaubnis auf.rumpie hat geschrieben:In der Regel kein Fahren ohne FE. Das wäre es nur, wenn sich mit dem Auspuff die Fahrzeugparameter so verändern würden, dass du das Motorrad mit deiner FE-Klasse nicht mehr fahren dürftest. Das ist normalerweise nicht zu erwarten, auch wenn sich das manche wünschen würden.
Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)
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kleine frage an dieser stelle.
Wie sieht es aus mit dem motorrad führerschein ab 18 sind ja maximal 34 ps bla blub die man fahrn darf.Jetzt bin ich aber wegen der 125 iger shcon aus der probezeit raus was würde mich erwarten wenn sie mich anhalten würeden ,und würden festellen das ding hat mehr als 17 kw (smr510)
gruß
Wie sieht es aus mit dem motorrad führerschein ab 18 sind ja maximal 34 ps bla blub die man fahrn darf.Jetzt bin ich aber wegen der 125 iger shcon aus der probezeit raus was würde mich erwarten wenn sie mich anhalten würeden ,und würden festellen das ding hat mehr als 17 kw (smr510)
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Kurze Zwischenfrage:
E-Nummern in Tuningauspüffen eintragen (einätzen etc.) ist ja bekanntlich Dokumentenfälschung, weil das E-Zeichen gefälscht wird.
Was ist nun, wenn ich in einen Racingkrümmer die im Brief eingetragene Nummer 44xxx einstanze? Ich meine, es handelt sich ja um keine E-Nummer, sondern um eine Husqvarna Ersatzteilnummer. Nur ist sie eben im Brief eingetragen.
Fragend,
Don
E-Nummern in Tuningauspüffen eintragen (einätzen etc.) ist ja bekanntlich Dokumentenfälschung, weil das E-Zeichen gefälscht wird.
Was ist nun, wenn ich in einen Racingkrümmer die im Brief eingetragene Nummer 44xxx einstanze? Ich meine, es handelt sich ja um keine E-Nummer, sondern um eine Husqvarna Ersatzteilnummer. Nur ist sie eben im Brief eingetragen.

Fragend,

Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)