tuningauspuff, welche folgen?

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

Moderator: Moderatoren

Antworten
Kevüüün
HVA-Mitglied
Beiträge: 114
Registriert: 15.10.07 - 22:11

tuningauspuff, welche folgen?

Beitrag von Kevüüün »

hallo

ich wollt hier jetz noch ma fragen was es für folgen hat wenn mich die polizei mit nem tuningauspuff ohne abe anhält?!


mfg kevüüün
Benutzeravatar
DeanSMR
Wiki Supporter
Wiki Supporter
Beiträge: 904
Registriert: 21.07.05 - 16:05
Wohnort: 74078 Heilbronn

Beitrag von DeanSMR »

Im schlimmsten Fall kann er dein Mopped vor Ort beschlagnahmen und dir die Weiterfahrt verbieten.
Dann kannst du mit einem zulassungsfähigem Topf zur Dienststelle und vor den Augen des Beamten den Pott umbauen um das Mopped wieder in den Verkehr zu bekommen. Ansonsten wirds stillgelegt.

Aber wie gesagt, daß ist der worst case!

Gruß Dean
701 Enduro Rallye in spe!
Honda CB750 '92 - wartet auf Reinkarnation
Benutzeravatar
emti
Foren-Hooligan
Beiträge: 7084
Registriert: 16.12.04 - 19:32
Wohnort: 38889 Blankenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von emti »

ich weiß ja net wie alt du bist aber du bist öfter in der 125er ecke oder?

also wäre das fahren ohne führerschein, sofern du A1 hast.
oder meinst du nur den esd?
Desmoquattro 4 ever

Mein Beitrag zur globalen Erwärmung...
n1ko
HVA-Neuling
Beiträge: 25
Registriert: 20.02.08 - 18:23

Beitrag von n1ko »

kevüüün,

der Auspuff ist ein Sicherheitsrelevantes Teil, das heißt wenn sie dich damit erwischen zählt es somit als erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn du in der Probezeit bist wird das 3-Punkte in Flensburg geben, zudem erfolgt die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Wegen einem Billigen Tuningauspuff so viel zu riskieren ist es nicht wert.!
Benutzeravatar
Vetta
HVA-Ersttäter
Beiträge: 84
Registriert: 02.07.07 - 06:13
Wohnort: Nähe Stuggi
Kontaktdaten:

Beitrag von Vetta »

und was is, wenn man nichtmehr in der probezeit is? dann mängelbericht oder? ...ohne punkte
Benutzeravatar
vote4morten
HVA-Brenner
Beiträge: 304
Registriert: 12.01.08 - 22:10

Beitrag von vote4morten »

und was is an nem Auspuff sicherheitsrelevant? Das hört sich jetzt ersmal komisch an. ich finde nicht das der unbedingt was mit sicherheit zu tun hat. ne andere Bremsanlage ok...aber auspuff?
Benutzeravatar
Frieda
HVA-Brenner
Beiträge: 353
Registriert: 08.03.07 - 17:11
Wohnort: Schwäbisch Hall
Kontaktdaten:

Beitrag von Frieda »

Gruß Frieda
SMR 510 2010 :arrow: voll geil :hva:
Benutzeravatar
Knallkörper
HVA-Mitglied
Beiträge: 225
Registriert: 25.01.08 - 18:21
Kontaktdaten:

Beitrag von Knallkörper »

Nochmal zum Tuningauspuff. Kann man verwährt kriegen seinen Autoführerschein mit 18 zu machen falls man erwischt wird? Also das man ihn erst mit 21 machen darf oder so?

Gruß Knallkörper
Benutzeravatar
Don
...playin' different!
Beiträge: 8524
Registriert: 02.12.06 - 23:02
Motorrad: WRE125 '05
Wohnort: Franken

Beitrag von Don »

Natürlich. Fahren ohne Fahrerlaubnis?!
Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)
Benutzeravatar
Knallkörper
HVA-Mitglied
Beiträge: 225
Registriert: 25.01.08 - 18:21
Kontaktdaten:

Beitrag von Knallkörper »

Verdammt....
Benutzeravatar
rumpie
HVA-Brenner
Beiträge: 384
Registriert: 22.05.05 - 00:54
Wohnort: Hohenstein-E.

Beitrag von rumpie »

In der Regel kein Fahren ohne FE. Das wäre es nur, wenn sich mit dem Auspuff die Fahrzeugparameter so verändern würden, dass du das Motorrad mit deiner FE-Klasse nicht mehr fahren dürftest. Das ist normalerweise nicht zu erwarten, auch wenn sich das manche wünschen würden. Es sei denn, du hast mit dem geänderten Auspuff eine Drossel entfernt. Dann würde dies zum Fahren ohne FE und zu den unten genannten Folgen führen, z.B. wenn du nur A1 hast, was ich annehme.

Aufgrund von einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit müssen fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen seitens der Behörde ergriffen werden. Faustregel: Mit Punkten und aufwärts wirds eng. Darunter keine Folgen. Die genaue Einordnung findet man in der Anlage 12 zur FeV:

http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_12_116.html

Ein Verstoß gegen die Zulassungsverordnung wäre zwar ein schwerwiegender Verstoß. Leider ist mittlerweile die Betriebserlaubnis, die bei einem nichtgenehmigten Auspuff erlöschen kann, nicht mehr Bestandtteil der Zulassung. Deshalb kein Verstoß gegen diese Vorschrift. In der Regel erwartet dich nur ein Verwarngeld ohne Folgen auf die Fahrerlaubnis.

Folgen bei einem "A" oder zwei "B" Verstößen:
- zunächst: Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- bei weiteren Verstößen: schriftlich Verwarnung, innerhalb von zwei Monaten
verkehrspsychologische Beratung
- bei weiteren Verstößen: Fahrerlaubnisentzug, dann gibts so leicht auch keine Neue, mindestens 3 Monate Sperre und Aufbauseminar
Benutzeravatar
Knallkörper
HVA-Mitglied
Beiträge: 225
Registriert: 25.01.08 - 18:21
Kontaktdaten:

Beitrag von Knallkörper »

Also das heißt ich dürfte den Autoführerschein in der Regel noch machen wenn sie mich einmal drankriegen würden....?
Benutzeravatar
rumpie
HVA-Brenner
Beiträge: 384
Registriert: 22.05.05 - 00:54
Wohnort: Hohenstein-E.

Beitrag von rumpie »

Sofern keine Bußgelder verhängt werden oder du nicht wegen einer Straftat verurteilt wirst.
Benutzeravatar
Don
...playin' different!
Beiträge: 8524
Registriert: 02.12.06 - 23:02
Motorrad: WRE125 '05
Wohnort: Franken

Beitrag von Don »

rumpie hat geschrieben:In der Regel kein Fahren ohne FE. Das wäre es nur, wenn sich mit dem Auspuff die Fahrzeugparameter so verändern würden, dass du das Motorrad mit deiner FE-Klasse nicht mehr fahren dürftest. Das ist normalerweise nicht zu erwarten, auch wenn sich das manche wünschen würden.
Schonmal eine 125er Husqvarna mit offener Auspuffanlage gefahren? Das SIND mehr als 15PS. Und da hört nun mal die Fahrerlaubnis auf.
Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)
Benutzeravatar
rumpie
HVA-Brenner
Beiträge: 384
Registriert: 22.05.05 - 00:54
Wohnort: Hohenstein-E.

Beitrag von rumpie »

@don

Wenn die Leistungssteigerung in der Größenordnung tatsächlich da ist, hast du recht. Das muss aber der Betreffende selbst einschätzen.
Benutzeravatar
hussi_4_ever
HVA-Gott
Beiträge: 1045
Registriert: 10.04.07 - 22:41
Wohnort: münster-sarmsheim
Kontaktdaten:

Beitrag von hussi_4_ever »

kleine frage an dieser stelle.

Wie sieht es aus mit dem motorrad führerschein ab 18 sind ja maximal 34 ps bla blub die man fahrn darf.Jetzt bin ich aber wegen der 125 iger shcon aus der probezeit raus was würde mich erwarten wenn sie mich anhalten würeden ,und würden festellen das ding hat mehr als 17 kw (smr510)

gruß
°°°°°Never,NEVER FUCK WITH THE KING°°°°
Benutzeravatar
Knallkörper
HVA-Mitglied
Beiträge: 225
Registriert: 25.01.08 - 18:21
Kontaktdaten:

Beitrag von Knallkörper »

Tut mir leid wenn ich nochmal dazwischen rede aber ich hab da kaum was verstanden von der Behördensprache. Is schonmal jemand mit A1 offen erwischt worden? Mir gehts hauptsächlich darum das ich meinen Auto- und Motorradführerschein mit 18 machen kann falls sie mich erwischen.
Gruß Knallkörper
Benutzeravatar
Knallkörper
HVA-Mitglied
Beiträge: 225
Registriert: 25.01.08 - 18:21
Kontaktdaten:

Beitrag von Knallkörper »

Hat den keiner schonmal Erfahrungen gemacht oder weiß bescheid?
Benutzeravatar
Husqvarna125
HVA-Mitglied
Beiträge: 156
Registriert: 03.06.06 - 01:33
Wohnort: Glauchau

Beitrag von Husqvarna125 »

also es ist fahren ohne Führerschein! was dich da erwartet kann ich dir nciht sagen nur wenn mal was passieren sollte und irgenwer bekommt das mit..hast du ein sehr ernstes problem...weil deine Versicherung dann nix zahlen wird!
ex Husqvarna TE 570
Member der QUASI-MOTO-GANG
Benutzeravatar
Don
...playin' different!
Beiträge: 8524
Registriert: 02.12.06 - 23:02
Motorrad: WRE125 '05
Wohnort: Franken

Beitrag von Don »

Kurze Zwischenfrage:
E-Nummern in Tuningauspüffen eintragen (einätzen etc.) ist ja bekanntlich Dokumentenfälschung, weil das E-Zeichen gefälscht wird.

Was ist nun, wenn ich in einen Racingkrümmer die im Brief eingetragene Nummer 44xxx einstanze? Ich meine, es handelt sich ja um keine E-Nummer, sondern um eine Husqvarna Ersatzteilnummer. Nur ist sie eben im Brief eingetragen. ;-)

Fragend,
:king: Don
Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)
Antworten