Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

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doOgie
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Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

Beitrag von doOgie »

Moin,

mein Kumpel hat diese Woche eine Vorladung zur Polizei aus obigen Grund bekommen. Nun hat er mit den Herren telefoniert: er wird beschuldigt, jemanden bei X auf der Autobahn ausgebremst zu haben (mit dem Auto). Wie es der Zufall so will, bin ich an diesem Tag mit seinem Auto dort unterwegs gewesen.
Die Anhörung ist nächste Woche.
1.) Wenn ich bei der Anhörung mitkomme und mich als Fahrer oute- ist das bereits ein Fehler?
2.) Soll ich mir gleich einen Anwalt zulegen oder erst nach der Anhörung?
3.) Die Sache ist die: ich kann mich an kein gefährliches Manöver erinnern, aber ich hatte es verdammt scheisse eilig - soll ich gar nichts dazu sagen? Alles abstreiten oder sagen, dass ich mich nicht mehr erinnern kann?

Hat jemand Erfahrung mit sowas?

gruß,
d.

edit: da mein kumpel (und fahrzeughalter) beweisen kann, dass er an dem Tag nicht mit seinem Auto unterwegs war- ist es möglich, dass alles komplett abzustreiten?
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Molle
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Beitrag von Molle »

Ich glaube er kann das Alibi vortragen und sagen, daß er zum Fahrer keine Angaben machen möchte. Er müßte dann wahrscheinlich die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt bekommen. Selbst hatte ich das noch nicht, aber mal sowas gelesen. Dein Kumpel freut sich auch sicher über diese Unannehmlichkeiten... ;-)
Zuletzt geändert von Molle am 06.05.10 - 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Eberhard
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Beitrag von Eberhard »

dass er an dem Tag nicht mit seinem Auto unterwegs war- ist es möglich, dass alles komplett abzustreiten?
Solange der Fahrer nicht ausfindig gemacht wird, hält man sich erstmal an ihn als Halter - mit möglichen Konsequenzen (Fahrtenbuch etc...).

Stirb wie ein Mann, allein schon um ihm Unannehmlichkeiten zu ersparen. Rede mit den Grünen und schildere wie du es siehst. Wenn keine weiteren Zeugen auf der anderen Seite angeführt werden können, kommt da sowieso nix bei raus.......ansonsten: einbuchten werden sie dich deswegen nicht ;-) :lol: Ich hoffe allerdings für dich, dass du in der Vergangenheit nicht schon wg. ähnlicher Delikte aufgefallen bist.

Gruß,
Eberhard
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nixwie
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Beitrag von nixwie »

Am besten ist es, wenn dein Kumpel die Wahrheit sagt, das du gefahren bist
Wenn er sagt er könne sich nicht mehr erinnern usw. kann dumm führ ihn raus gehen (je nach dem was er aufn Kerbholz hat bzw. noch haben wird)
Mit dem Fahrtenbuch ist nur eine Möglichkeit für dein Kumpel
Und ich kann mir gut vorstellen, das dein Kumpel nicht begeistert sein wird die nächsten 1-5 Jahre jede fahrt zum Bäcker oder Zigaretten Automat sorgfältig aufzuschreiben !!??
Nun zu dir:
Nach der Anhörung deines Kumpels wirst du (natürlich) Post bekommen.....
Auch zu einer Anhörung entweder zur schriftlichen oder mündlichen bei der Polizei...
Und bis dahin weist du ja schon (von deinem Kumpel) um was es genau geht ob es unabhängige Zeugen gibt oder sich nur n Opi aufn Schlips getreten fühlt..............
Aber am wichtigsten ist dann für dich:
Du kannst dich an diesen "Vorfall" nicht erinnern bist dir keiner Schuld bewusst !!
Du warst an diesem Tag nicht in Eile oder sonstiges !!
Solltest du unbewusst einen Fehler begangen haben tus dir Leid !!
Keine Ausreden oder Lügen !!!
Nur: du kannst dich an einem "Vorfall" nicht erinnern bist dir keiner Schuld bewusst mehr nicht !!
Damit bin ich durchgekommen übrigens mein Chef auch !!
Natürlich wenns Zeugen gibt kannste nur nen Diener machen und Mega Reue zeigen !!
Aber sage niemals das du in Eile warst !! Weil dann bist du schon als Raser abgestempelt !!
Nach deiner Aussage ( Anhörung ) geht das dann zum Staatsanwalt und der entscheidet dann weiter ob nur ne Strafe draus wird oder ob der Richter da ran muss.....
Kannst ja dann mal Posten was dir vorgeworfen wird !!
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doOgie
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Beitrag von doOgie »

danke für eure antworten.
Ich habe eben (indirekt über meinen Chef) mit einem Anwalt gesprochen, der dazu geraten hat: mein Kumpel soll den Termin bei der Polizei absagen unter dem Vorwand, dass sein Anwalt ihm geraten hat, zu der ganzen Geschichte keine Aussage zu machen. In vielen Fällen erledigt sich das dadurch; im anderen Fall hat die Verweigerung der Aussage keinen negativen Einfluss auf weitere Geschehnisse - ich gebe hier aber auch nur den Wortlaut des Anwalts wieder.
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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

dein Kumpel ist BESCHULDIGTER einer Tat... ergo muss er sich doch äussern soweit ich das weiß !?

allerdings ist das mit dem Fahrtenbuch ne coole Sache, wenn er das nicht führt gibts n Ticket über x Euro... kann empfindlich günstiger sein als alles andere :-)
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E-Treiber
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Beitrag von E-Treiber »

dr.-hasenbein hat geschrieben:dein Kumpel ist BESCHULDIGTER einer Tat... ergo muss er sich doch äussern soweit ich das weiß !?

allerdings ist das mit dem Fahrtenbuch ne coole Sache, wenn er das nicht führt gibts n Ticket über x Euro... kann empfindlich günstiger sein als alles andere :-)
Ein Beschuldigter muß sich NIE zur Sache äußern !!! Wir sind ja nicht (mehr) in einem Nazistaat, wo man sich selber in die Grütze reiten muß.

Das Einzige was er machen muss sind Angaben zu seiner Person !

(Schau mal Mittags die Tante Salesch - dann weisst Du Bescheid)


Und Fahrtenbuch wird auch nicht ganz so schnell auferlegt, wie mancher hier meint ! - Da muss schon was Größeres vorgefallen sein.
Gruß

Martin

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