Jetzt schlägt's 13

Hier kann im Rahmen der Netiquette nach Herzenslust geschwafelt werden! Hier kann alles eingetragen werden, was in keines der anderen Foren passt, aber irgendwie mit HVA und Zweiradsport zu tun hat.

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Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

Frage: Wer hat den Gutachter gestellt - du oder die gegnerische Versicherung ? :-?
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ROL4ND
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Beitrag von ROL4ND »

Ich hatte vor ein paar Jahren auch mal nen ähnlichen Fall, da hat mein (von mir ausgesuchter) Gutachter betont, daß es besser ist keinen Wirtschaftlichen Totalschaden zu erzielen, da die Gegnerische Versicherung dann auch noch das Vorkaufsrecht eingeräumt bekäme. k.A. ob man gezwungen werden kann, die Karre zu verkaufen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Der Restwert wird aber nach seiner Aussage wirklich an einer "Börse" ermittelt, sprich das Gebot wäre bindend.

Wenn man nach Gutachten (nicht nach Reparatur) abrechnet wird einem ja die MWSt abgezogen, damit läge er ja schon unter dem Wiederbeschaffungswert. Ich würde auf jeden Fall nen Anwalt nehmen, evtl. Schmerzensgeld und Klamotten nicht vergessen, Helm kann man laut irgendeinem Urteil auch immer erneuern, da der ja bei einem Sturz schaden genommen haben könnte, auch wenn nichts sichtbar ist !

Viel Erfolg !
Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stoeren, der es gerade tut !
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Jockel
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Beitrag von Jockel »

Hi,
wenn Du sie nicht in der Werkstatt reparieren läßt, zieht mann dir die Mwst. vom Gesammtbetrag ab.


LG Jockel
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emti
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Beitrag von emti »

Für alle neuen teile und leistungen auf rechnung (und wenn es bloß reifen aufziehen ist) kannst du dir die mwst später zurück zahlen lassen.
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Bieler_92
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Beitrag von Bieler_92 »

hab jetz nich alles gelesen... aber ich weiß leider... das von dem wiederbeschaffungswert die selbstbeteiligung und der restwert agezogen wird!

Traurig aber war... war vor kurzem bei meinem auto leider dasselbe...

restwet wird mit börse und auch anderen internet plattformen verglichen! und dann anch nem käufer gesucht...

wenn du deine kiste für den preis verkaufen willst darfste nix verändern also ausbauen oder so... wenn nciiht kannst se dir behalten und entweder herrichtne oder selber verkaufen! egal ob totalschaden oder nciht du kannst das auto immer reparieren lassen, aber die versicherung zhlat nur wiederbeschaffungswert- restwert!
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KingSize
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Beitrag von KingSize »

ich lass das meine anwältin regeln.
Kann nicht angehen, dass die das so runtersetzen.

unter 3000 verlass ich den gerichtssaal nicht!

außerdem soll er mir eine vergleichbare kiste für 3400 zeigen.
Witzlos!!!!
Huskyschrauber
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Beitrag von Huskyschrauber »

Schreib mal Baujar und KM-Stand, extras usw.

Meine Frau hate nenähnlichen Fall. Sie hat sich nen neuen Gutachter gesucht der das ganze dann anders gesehen hat. Das alte Gutachten wurde für nichtig erklärt. Der erste Gutachter wollte dann auch kein Geld dafür (bzw. nur nen kleinen Betrag)
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Bieler_92
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Beitrag von Bieler_92 »

die gutachter gugen auhc in mobile udn so und wenn se da was ähnliches vom km stand her finden nehmen se das... aber das hat leider ncihts damit zu tun was du dran änderst und auch ne motorrevision oder ähnliches bringt leider nichts...
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peruzzo
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Beitrag von peruzzo »

:idea:

Ich bin diese Woche nicht daheim und kann daher nicht nachsehen, ABER:

Vor 2 Jahren hat mich jemand von meiner Honda runtergeschossen...

Die Reparaturkosten lagen über dem Wiederbeschaffungswert und die gegnerische Versicherung musste die Reparatur bezahlen...!

Hatte damals einen Anwalt genommen und der sagte, dass die Reparaturkosten bis zu "XY-%" ÜBER dem Wiederbeschaffungswert liegen dürfen...

Den genauen %-Satz müsste ich nächste Woche nachlesen...

Mach Dich da nochmal über einen Anwalt schlau!
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KingSize
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Beitrag von KingSize »

120%
Aber ich darf meine Kiste nicht reparieren lassen. hat der Gutachter extra dazugeschrieben.

würde ich auch nicht machen lassen, da wie gesagt nichts verzogen oder sonst was ist.

Mir gehts nur über die Frechheit, dass sie sagen "nimm die 2100, verkauf deine Kiste und such dir etwas gleichwertiges"

Es werden mir bestimmt einige Leute hier rechtgeben, wenn ich sage:
"Die Kiste bedeutet mir verdammt viel und für kein Geld der Welt würde ich sie hergeben"

Da schießt mich jmd. vom Bock - hat schuld
und ich soll mir einfach eine andere holen- wennst nix findest dann bleib auf deinen Kosten sitzen

Anbei auch noch die Frechheit "deine kiste ist nur noch 3400 wert"

sm 610
bj. 2005 (neues Modell)
neuen Motor (2007)

Abgesehen von den ganzen Veränderungen die gemacht wurden
Absolute Frechheit in meinen Augen.

Morgen werden zwei Tage purer Hass auf diesen bescheuerten Gutachter, Versicherung und Anwalt abgeladen.

Das wird ein Fest. Mir schei**** egal ob die nun was dafür können oder nicht. DAS MUSS RAUS!!

Ein Glück hab ich frei.

Grüße und vielen Dank für die ganzen Antworten
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SonnigesNaabeck
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Beitrag von SonnigesNaabeck »

Dann drück ich dir mal die Daumen, bedenke das man mit einem RUHIGEN Ton oft weiter kommt , als wenn man ausfallend wird.

PS: ich persönlich warte auch schon seit 4 wochen auf das geld meiner Versicherung. Arbeitskollege ist an mein parkendes Auto gefahren. Werd da morgen auch mal nachtelefonieren.
:transit: Am Straßenrand onaniert, das ist ziehmlich ungeniert! :transit:

Sm 610 i.E. 2009
Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

KingSize hat geschrieben:120%
Aber ich darf meine Kiste nicht reparieren lassen. hat der Gutachter extra dazugeschrieben.

würde ich auch nicht machen lassen, da wie gesagt nichts verzogen oder sonst was ist.

Mir gehts nur über die Frechheit, dass sie sagen "nimm die 2100, verkauf deine Kiste und such dir etwas gleichwertiges"

Es werden mir bestimmt einige Leute hier rechtgeben, wenn ich sage:
"Die Kiste bedeutet mir verdammt viel und für kein Geld der Welt würde ich sie hergeben"

Da schießt mich jmd. vom Bock - hat schuld
und ich soll mir einfach eine andere holen- wennst nix findest dann bleib auf deinen Kosten sitzen

Anbei auch noch die Frechheit "deine kiste ist nur noch 3400 wert"

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bj. 2005 (neues Modell)
neuen Motor (2007)

Abgesehen von den ganzen Veränderungen die gemacht wurden
Absolute Frechheit in meinen Augen.

Morgen werden zwei Tage purer Hass auf diesen bescheuerten Gutachter, Versicherung und Anwalt abgeladen.

Das wird ein Fest. Mir schei**** egal ob die nun was dafür können oder nicht. DAS MUSS RAUS!!

Ein Glück hab ich frei.

Grüße und vielen Dank für die ganzen Antworten
Da ich hier anscheinend keine Antwort auf meine Frage kriege, gehe ich mal davon aus, daß du einen Gutachter der Gegenseite hast draufgucken lassen - das war schonmal ein dicker Fehler der nicht hätte sein müssen und dich im Nachhinein mindestens viel Zeit und Nerven kosten wird - denn auch wenn du dir jetzt nen Anwalt nimmst (was am Anfang der Geschichte mehr Sinn gemacht hätte), liegt nun schon erstmal ein Gutachten vor, gegen das jetzt angegangen werden muß, wobei auch der Richter wegen des schon vorliegenden Gutachtens von deiner Sichtweise überzeugt werden will.
Ich geb dir nur den Tipp, jeglichen Schriftverkehr mit der Gegenseite durch einen Fachmann (guten Anwalt) erledigen zu lassen. Übrigens steht dir evtl. auch noch ein Nutzungsausfall zu. Ebenso würde ich als Motorradfahrer immer auch prüfen lassen, in wie weit evtl. Schmerzensgeldansprüche erhoben werden können -> dazu ist meist ein uverzüglicher und mehrfacher Arztbesuch (mind. alle 14 Tage nach Unfall) zur Durchsetzung nötig.
Morgen werden zwei Tage purer Hass auf diesen bescheuerten Gutachter, Versicherung und Anwalt abgeladen.
Das wird dich nicht weiterbringen und kann dir darüber hinaus sogar noch schaden, solltest du dich etwa im Tonfall oder der Argumentation verfransen - vor Gericht zählen ausschließlich kühle Fakten und mehr nicht. Spar dir die Energie für was Besseres auf und laß das deine Anwältin erledigen, wenn die dazu taugt. Andernfalls kannste ja nen ausgewiesenen Fachanwalt für Schadensersatz und Verkehrsrecht engagieren.

Grundsätzlich und für alle Verkehrsunfälle mit durch andere entstandenen Sach- und/oder Personenschaden gilt: Sofort die Polizei verständigen und den Unfall möglichst von denen aufnehmen lassen und mit den Versicherungsdaten des Unfallgegners möglichst unverzüglich den eigenen Anwalt aufsuchen, der dann seinerseits einen unabhängigen Gutachter bestellen und eigene Ansprüche an die Gegenseite durchsetzen wird. Meist ist dem Anwalt auch schon ein fähiger Gutachter bekannt, bei dem Überraschungen ausgeschlossen sind.
Niemals der Gegenseite die Initiative überlassen, noch deren Gutachter zulassen - daß der natürlich zu Gunsten und im Interesse des Unfallgegners bzw. dessen Versicherungsträgers aussagen wird, sollte klar sein. ;-)
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emti
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Beitrag von emti »

Roadrunner sagte es bereits: unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht holen!!! So'n Allroundarsch kannste vergessen. Du gehst ja auch zum Italiener, wenn du italienisch essen willst ;-)

Zu deinem Gutachten! Die Passage mit "darf nicht aufgebaut werden" ist SCHEI*E ! Klar darfst du das!!! Selbst wenn rahmen etc. im Arsch ist...das ist auch nur ein Ersatzteil. Beim Auto könnte ich es ja verstehen, wenn der Rahmen verzogen ist etc. Da könnte die Steifigkeit mal drunter leiden. Aber beim Mopped?

Wie gesagt, 120% darfst du drüber. Mit den veranschlagten Kosten liegst du drunter.

Das heißt, du darfst nach Gutachten abrechnen und selbst reparieren.
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KingSize
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Beitrag von KingSize »

Habe die Anwältin bereits sofort nach dem Unfall eingeschalten.

sie meinte, dass sie sich darum kümmert.
scheißdreck hat sie. bis jetzt habe ich weder schmerzensgeld noch die lausigen 2100 von der Versicherung gesehen.

Nachdem ich heute tausend mal in der Welt herum telefoniert habe ist folgendes rausgekommen:

Anwältin ausgeflogen(mal wieder). Hat von mir nun ein letztes schreiben mit deutlicher Betonung auf "beweg deinen Arsch oder ich nehm mir jmd. anderen"(natürlich höflicher formuliert)
Das traurige daran ist, dass diese zu den besten & teuersten im ganzen Landkreis(bei uns) zählt. Hälts sich anscheinend für etwas besseres einen solchen Fall zu bearbeiten.

Gutachter: Blablablbalbalbalaaaaaaaaaaaaa und blaaaaa
Aber mit seiner Argumentation "Was kaputt ist, ist kaputt"
hat er leider vollkommen recht. Da hilft kein "das war schon" oder "das auch noch kaputt"
Er hat eben Tatsachen aufgeschrieben und genau diese sind eben über dem "wiederbeschaffungswert"
Er sagt auch, dass er kein Fachmann von husqvarna ist (war seine erste) und er nur aufgrund von Tatsachen und vorschriften gehandelt hat.
Ein anderer Gutachter würde mir zu 90% ein ähnliches Gutachten erstellen. Da es nunmal nicht zu leugnen ist, dass die Teile kaputt sind.

Versicherung: Wir zahlen nicht aus, da ihre Unschuld nciht bewiesen ist.
"WIE BITTE?"
Ich habe sechs Zeugen die alle bestätigen, dass ich unschuldig bin.

Daraufhin hat sie mir angeboten vorerst 1000 Euro auszuzahlen und die restlichen 1100 nach dem Gerichtsverfahren.

So bin ich immernoch bei 2100

ABER:
Laut Versicherung ist es möglich meine Kiste zu reparieren und diese dem Gutachter erneut vorzustellen.
Sind alle genannten Teile repariert worden erhalte ich den Restbetrag von 1200 Euro zu den 2100 Euro dazu.

Hab das einmal so hingenommen, wollte da gar nicht näher eingehen.
Wisst ihr da mehr?

LG und nochmals Danke für die Antworten
@Roadrunner Enstchuldige, war ein gutachter der gegnerischen Versicherung, aber ein freier. Sprich Leute im Umkreis die beauftragt werden sich das Teil anzusehen. War übrigens verdammt nett und hat sich eher auf meine Seite gestellt (so mein Eindruck)
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emti
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Beitrag von emti »

als geschädigter hast du das recht einen gutachter DEINER wahl zu nehmen. du wärst ziemlich blöd einen gutachter der gegnerischen versicherung zu nehmen. die guckt nämlich auch nicht in die gelben seiten! die haben feste partner und das sind nicht umsonst feste partner. du verstehen?

das angebot der gegnerischen versicherung mit wiederaufbau und dann die 1200€ dazu kenne ich nicht. klingt aber sehr gut und ich würde es an deiner stelle annehmen, WENN das wirklich so geht!

du musst bedenken, dass wenn du jetzt einen ewigen streit führst (das kann mehrere jahre dauern (bei mir waren es 6!)), dann darfst du theoretisch auch nichts am mopped ändern. sprich du hast über die dauer der zeit irgendwo einen schrotthaufen stehen. praktisch macht das natürlich keiner und das fällt dir dann irgendwann mal auf die füße im sinne von "ja...dann müssten wir ein unfallgutachten erstellen! wie bitte? sie haben ihr motorrad bereits repariert? nee...dann geht das nicht! dann geht das 50-50 aus!"

hab ich alles schon durch...polizei hat den unfall falsch aufgenommen, meine aussage verdreht, der gegnerische anwalt hat sowieso alles verdreht ( da gabs plötzlich gar keinen unfall), die richterin war ne dumme zicke, mein anwalt ein penner...und letztendlich stand ich dumm da mit ein paar kröten. bei mir gings bloß leider nicht um 2000-3000 € für nen mopped, sondern um meine gesundheit... :-?
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Bieler_92
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Beitrag von Bieler_92 »

ABER... BITTEEEEEEEE las dir ALLES aber wirklich ALLES schriftlich geben... besonders das mit den 1200... ;)
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Beitrag von DusK »

KingSize hat geschrieben: ABER:
Laut Versicherung ist es möglich meine Kiste zu reparieren und diese dem Gutachter erneut vorzustellen.
Sind alle genannten Teile repariert worden erhalte ich den Restbetrag von 1200 Euro zu den 2100 Euro dazu.

Hab das einmal so hingenommen, wollte da gar nicht näher eingehen.
Wisst ihr da mehr?
zuerst mal: wurde mein post jetzt von allen hier einfach so überlesen?

die reparaturkosten bestehen nicht nur aus teilekosten. es sind ebenfalls lohnkosten für eine fachwerkstadt eingerechnet, da du die maschine dort reparieren lassen dürftest.
meines wissens nach darfst du die maschine jedoch auch selber reparieren und hierfür ebenfalls einen lohn ansetzen.

das du nach der möglichen reparatur den restbetrag von 1200 + 2100 euro ausgezahlt bekommst, ist für mich absolut unsinnig.

den restwert gibt es ja deswegen, weil du den schrotthaufen behälst und dieser rest einen wert besitzt ;)

den wiederbeschaffungswert gibt es, weil du diesen (geld)wert benötigst, wenn du dir das gleiche motorrad wiederbeschaffen möchtest.

behälst du also den rest und beschaffst dir das motorrad NICHT wieder - warum solltest du dann diese beträge ausgezahlt bekommen?
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Beitrag von KingSize »

behälst du also den rest und beschaffst dir das motorrad NICHT wieder - warum solltest du dann diese beträge ausgezahlt bekommen?



Da ich damit den wiederbeschaffungswert erhalte.
Laut deiner Rechnung werden mir 1200 abgezogen.

Die Versicherung ist verpflichtet mir etwas gleichwertiges zu geben.
Sprich wenn ich meine kiste selbst repariere und alle Teile die der Gutachter aufgeführt hat erneuern lasse, erhalte ich am Ende 3400

ist mir das zuviel stress:
Maschine wird für 1200 verkauft, versicherung zahlt 2100
und für meine 3400 soll ich mir etwas gleichwertiges suchen.


verkauf der husky : 1200
versicherung Geld : 2100
unterm strich: ca. 3400
-----------------------------------
behalten husky: 0
geld versicherung: 2100
differenz zum wiederbeschaffungswert: 1200

unterm Strich-nachzahlung der versicherung (1200).

ps: der Lohn für die Arbeitsstunden ist bereits verrechnet
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emti
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Beitrag von emti »

At dusk:

Ich glaube du hast nicht richtig gelesen :-)

At king:

Probier das mal mit dem vorschlag der versicherung! Hast du noch andere kfz's auf dich laufen? Oder kann deine oma motorrad fahren bzw. ist sie darauf "angewiesen"? Dann kriegste noch ausfallgeld pro tag. Aber halt nur wenn du, oder irgendwer aus deiner familie darauf angewiesen ist.
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Beitrag von DusK »

emti hat geschrieben:At dusk:

Ich glaube du hast nicht richtig gelesen :-)
was hab ich denn nicht richtig gelesen?
KingSize hat geschrieben: Die Versicherung ist verpflichtet mir etwas gleichwertiges zu geben.
Sprich wenn ich meine kiste selbst repariere und alle Teile die der Gutachter aufgeführt hat erneuern lasse, erhalte ich am Ende 3400
die 3.400 euro sind doch der wiederbeschaffungswert, richtig?

deine reparaturkosten sind nicht höher als 120% des wiederbeschaffungswerts, also kannst du eine reparatur fordern bzw selber durchführen.
für diese reparatur bekommst du aber natürlich die reparaturkosten gezahlt und nicht den wiederbeschaffungswert.

KingSize hat geschrieben: Da ich damit den wiederbeschaffungswert erhalte.
Laut deiner Rechnung werden mir 1200 abgezogen.
du behälst aber vorerst, wenn du mit der gegnerischen versicherung nichts anderes vereinbarst. ob und wie du die verkaufst ist dir überlassen. darum wird dir von der versicherung auch nur die differenz zwischen wiederbeschaffungswert und restwert ausgezahlt. (falls du dich gegen die reparatur entscheidest natürlich)
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