§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführersnixwie hat geschrieben:Sagt wer ???Bieler_92 hat geschrieben:... und nachts darfste eben nicht mit nem verdunkelten oder verspiegelten glas fahren...
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Ich glaube , das ich nicht mit Polizisten diskutieren Brauch, wenn die mich des nachts mit nem verspiegeltem Visier anhalten. Solange nix passiert , mag ja alles gut sein. Es gibt auch noch den Paragraphen, das ich meine Geschwindigkeit den sichtbedingungen anpassen muss. Gefahrloses anhalten im sichtbereich muss gewährleistet sein.
Wenn du jetzt Opa Karl, der des abends aus dem Wirtshaus kommt und denkt die Straße ist der Fußweg, übern Haufen fährst , weil du ihn mit der dunklen Brille zu spät gesehen hast, bekommst du auf jeden fall ne teilschuld.
Ich würde zumindest bei Dunkelheit auf das Posen mit ner verspiegelten Brille verzichten. Euch sieht doch eh niemand

Kleiner tip noch zur suche nach verspiegelten Brillen. Ich find die von 100% sind momentan die besten auf dem Markt.
