Huskybrenner hat geschrieben:Das gibt richtig Ärger.
Kennzeichenmißbrauch !
Also Anzeige und Punkte mitsamt Kohle.
So siehts (fast) aus:
§ 22 Straßenverkehrsgesetz: Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.
...
2.
...
3.
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Früher haben wir immer etwas Kettenfett auf's Nummernschild gesprüht und dann Sand gegengeworfen. Man muß nur aufpassen, daß es verdreckt und nicht manipuliert aussieht. Ein verdrecktes Schild hat damals DM 10,- Bußgeld gekostet, während die Manipulation ( wie bereits erwähnt ) eine Straftat darstellt.
also das heißt wir schrauben das Nummernschild ab packen es in die Stoffbademütze für Herren verlieren den Kram,
stecken das Strafgesetzbuch in den Försterschutz
und fahren durch den Wald.....................
Ich bevorzuge jene Version, bei der sozusagen das Kennzeichen das Haupt des Moppeds darstellt.
Und es ziehmt sich doch nicht, in der Öffentlichkeit barhäuptig unterwegs zu sein.
Als "Kopfbedeckung" trägt sich so 'ne Mütze ganz angenehm .
Hat noch den Vorteil, sekundenschnell und "spurlos" abnehmbar zu sein ...
Gruß Huskytuller
In the beginning Man created God. And in the image of Man created he him ...