Kupplungshebel

Für die Huskys aus Varese mit den 17 Zoll Schuhen. (Na gut, 16,5" vorne is auch OK :-) )

Moderator: Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
mimimimi
HVA-Orakel
Beiträge: 2393
Registriert: 24.09.05 - 17:55
Wohnort: Weinheim
Kontaktdaten:

Kupplungshebel

Beitrag von mimimimi »

Hallihallo Gemeinde!

Meine Frage bezieht sich auf die Größe des Kupplungshebels. Ich hab gerade schon in der Suchfunktion gesehen, dass es da wohl einigen (persönlich evt. gerechtfertigten) Widerstand gibt, was mich aber nicht davon abhält zu fragen.

Ich hab gehört, dass 2 bzw 1 Finger Hebel in Deutschland verboten sind - die Rede ist natürlich für Strassenzulassung. Ich kann es mir sehr gut vorstellen, denn was ist hier schon nicht verboten ;)

Gibt es wenigstens irgendwelche Mittelwegslösungen um dem mMn unschönen Hebelchen der mir auch von der Bedienbarkeit nicht sonderlich zusagt - einen kleineren Bruder als Ersatzstück zu spendieren? Hier soll jetzt bitte nicht über Sinn bzw. Unsinn der Aktion getratscht werden - zumindest bitte ich darum. Ich verstehe die Einwände zwecks Dosierbarkeit sehr gut, da ich selber viel Gefühl fürs bremsen (z.b) habe und von der Bremse auch eine entsprechende resonanz erwarte. Da ich aber nie auch nur in die Nähe des Hebelendes komme, braucht er da auch nicht so lang zu sein.

Lange Rede kurzer Sinn. Gibts Mittellösungen die legal sind?
Benutzeravatar
hqv610
HVA-Gott
Beiträge: 1291
Registriert: 27.05.08 - 16:02
Motorrad: SMR510 '07
Wohnort: Landshut

Beitrag von hqv610 »

Meines Wissens nach haben Kupplungs- und Bremsarmaturen meistens eine Sollbruchstelle (der Bereich sollte ca. 1/3 des Hebels ausmachen)
Dieser Hebel der dann noch übrig bleibt sichert ja zumindest noch die Funktion und Wirksamkeit der Kupplung/Bremse.

Aber wenn du ganz sicher gehen willst, geh zum TÜV oder DEKRA die können dir eine Mindestlänge des Hebels nennen, sollte es dafür tatsächlich eine Regelung geben!

MfG
Benutzeravatar
mimimimi
HVA-Orakel
Beiträge: 2393
Registriert: 24.09.05 - 17:55
Wohnort: Weinheim
Kontaktdaten:

Beitrag von mimimimi »

gibts dazu evt. noch andere Informationen?
Eszterle
HVA-Mitglied
Beiträge: 205
Registriert: 22.01.07 - 21:33
Wohnort: Niederösterreich, Nähe Wien

Beitrag von Eszterle »

Hi!

Erkundige dich doch einfach telefonisch beim TÜV?



mfG
Benutzeravatar
mimimimi
HVA-Orakel
Beiträge: 2393
Registriert: 24.09.05 - 17:55
Wohnort: Weinheim
Kontaktdaten:

Beitrag von mimimimi »

Die haben mich mit ner lapidaantwort à la "standardwerksgrösse" abgespeist. Ausserdem glaube ich nicht, dass die sich mit evt vorhandenen (d.h. schon mit gutachten) "tuning" brems/kupplungs-Hebeln auskennen um zu sagen, inwiefern der Markt sowas hat und das auch erlaubt ist. Ihr wisst doch selbst ganz genau, dass es immer irgendeine Ausnahmen oder eine Hintertür gibt. Vom TÜV brauch ich da auch nicht sonderlich viel mehr zu erwarten als mir die 0815 Gesetze vorbeten zu lassen.
Benutzeravatar
hqv610
HVA-Gott
Beiträge: 1291
Registriert: 27.05.08 - 16:02
Motorrad: SMR510 '07
Wohnort: Landshut

Beitrag von hqv610 »

Die können dir definitiv sagen was erlaubt ist und was nicht.
Es gibt für solche Sachen (sofern es dafür eine Regelung gibt) immer eine schriftliche Dokumentation.
Lass dir das per Mail oder per Post zukommen indem du nach dieser Regelung beim TÜV oder bei der DEKRA nachfragst. Alles andere sind nur Vermutungen und sinnloses Gemeckere über TÜV & Co.

Oder bemüh halt mal das vielzitierte Google Tier!

Oder frag hier mal nach:
Zitat:
"TÜV NORD Experten-Telefon

Sie haben Fragen? Von unseren Experten erhalten Sie Auskunft zu
Fahrzeugänderungen,
Zulassungen (StVZO),
Bau-, Betriebs- und Abgas-Vorschriften,
Straßenverkehrsordnung.

Rufen Sie uns einfach an:
0511 986 2235 (infocall)"
Benutzeravatar
mimimimi
HVA-Orakel
Beiträge: 2393
Registriert: 24.09.05 - 17:55
Wohnort: Weinheim
Kontaktdaten:

Beitrag von mimimimi »

ah das klingt ja super. das werde ich ich als nächsten schritt probieren.
Benutzeravatar
dr.-hasenbein
"der Dino-Doctor"
Beiträge: 9573
Registriert: 16.02.08 - 17:14
Motorrad: SM570R Doc. edit.
Wohnort: hiddensee =)

Beitrag von dr.-hasenbein »

ich wette die Helfen dir nicht !!! die werden sagen, das neue teil muss halt ne genemigung haben(ABE, E-prüfzeichen etz)

geh in eine Buchhandlung bestell und kauf die die aktuell gültige STvZO !!!

das teil hilft mir schon so viele Jahre, bei meinen ganzen Eigenbauten etz... wenn die dann immer sagen: !das geht nicht!, nur weil es denen gerade nicht ins Schema-F passt, kannst du dann die Paragraphen rausholen !

Tip ist ernst gemeint !!!! da steht drin, wonach die Typen handeln(müssen)

gibts sonst auch unter www.stvzo.de

mfg
Benutzeravatar
mimimimi
HVA-Orakel
Beiträge: 2393
Registriert: 24.09.05 - 17:55
Wohnort: Weinheim
Kontaktdaten:

Beitrag von mimimimi »

Das klingt natürlich noch besser. Ich verlasse mich lieber auf sowas, als auf irgendjemanden der evt. gerade einfach nur keine Lust hat. Ausserdem macht Klugscheissen ja so unglaublich spass. :bcool:
Antworten