garantie nach reparatur?

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BerGaMont
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garantie nach reparatur?

Beitrag von BerGaMont »

hi, ich habe mir kurbelwellen und pleuellager machen lassen und sie wird nun endlich nächste woche mittwoch fertig.
wie sieht es mit einer garantie vom händler auf diese reparatur aus? muss er sie geben oder kann er sie geben. oder gibt es sowas nicht?
vielen dank
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hqv610
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Beitrag von hqv610 »

Das steht i.d.R. in den AGB des Händlers.

Es gibt sowohl den Fall das die normale 24-monatige Werksgarantie weiterläuft, so ists z.B. in meinem Fall (=defekter ESD) oder aber das dir dein Dealer auf die ausgetauschten Teile + 12 Monate Gewährleistung gibt. Sofern die normale Garantie noch weniger als 12 Monate beträgt.

Frag ihn, dann weist du mehr. Legal sind beide Möglichkeiten, wenns in den AGBs fest geschrieben steht.

MfG Chris
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BerGaMont
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Beitrag von BerGaMont »

garantie hat mein bock nicht mehr :D
ich werd ihn fragen, danke
strachholz93
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Beitrag von strachholz93 »

die 24 monatige garantie muss er geben. auch wenn es in der AGB anders steht, da kann man nämlich viel reinschreiben. Es wurde vom staat oder so festgelegt das man auf reperaturen garantie geben muss, undzwar ab dem zeitpunkt wo die reperatur geschehen ist. Wenn in der AGB was anderes drinsteht is es eine unzulässige klausel
also nich alles glauben was drin steht ;-)
schuhle ist doch nich immer sinnlos
:roll:

mfG
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Molle
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Beitrag von Molle »

Ich hatte auch mal von nem Autohaus gehört, daß es auf Reparaturen nur 12 Monate gibt...
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Huskytuller
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Beitrag von Huskytuller »

schuhle ist doch nich immer sinnlos
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kingz
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Beitrag von kingz »

Huskytuller hat geschrieben:
schuhle ist doch nich immer sinnlos
Nicht immer - aber immer öfter ... Bild
hahahahhaa :lol: :twisted:
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hqv610
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Beitrag von hqv610 »

:lol:

... von der Schuhle mal abgesehen schrub ich Gewährleistung!
da gibts kleine aber feine Unterschiede ... einfach mal lesen

;-)

MfG
Chris
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