Under Seat Kennzeichen??? Ja vs Nö!!!

Für die Huskys aus Varese mit den 17 Zoll Schuhen. (Na gut, 16,5" vorne is auch OK :-) )

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th1mx
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Under Seat Kennzeichen??? Ja vs Nö!!!

Beitrag von th1mx »

Da ich letztes Wochenende auf der Strecke war und man mir sagte es sei besser das Kennzeichen zu Demontieren zwecks Verletzungsgefahr.

Kam mir in den Sinn, mir doch ein 18er Kennzeichen zu holen und dies unter die Sitzbank stückchen Oberhalb vom Gummi Spritzschutz zu Montieren.
Habe nun mal mein 22*20 dahin gepackt. Da ich es bei ner anderen 510er gesehen habe. (warst in Glauchau zur Durchsicht o.ä. am 18./19.6.2011)

Die Winkel würden passen. Die Mindesthöhe von 20cm und abstand zur Radmitte 20cm auch. Beleuchtet ist es auch. Und man kann es von hinten erkennen... KOMPLETT
Folgen würde dann noch nen Rennheck und als Rücklicht dieses HIER um mir nen Separaten Rückstrahler zu sparen...

Jetzt frage ich mich nur ob ich noch was vergessen habe um dieses Vorhaben umzusetzen? Hab in der FZV nix wirklich gefunden das es so verboten wäre... Weis jemand mehr???

MfG und Danke

Ich werde es jetzt mal grob hinrichten und dann vllt noch nen Foto posten 8-)
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hqv610
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Beitrag von hqv610 »

Nette Idee! :lol:

Ich hab das in einem Gebückten-Forum gefunden
kleines Kennzeichen UNTER das Heck?
Hallo,
Bei amtlichen Kennzeichen (nicht Versicherungskennzeichen), die in der Art angebracht sind, dass die Lesbarkeit nicht mehr gewährleistet ist bzw. außerhalb des zulässigen Winkelbereiches liegen, kann der Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs nach § 22 StVG zutreffen.

Die Neigungsrichtung ist egal. Nach vorn oder nach hinten.

Neigung nach hinten:

Zieht man bei einem Kennzeichen mit einer Höhe von 20 cm von der oberen Kennzeichenbefestigung eine senkrechte Linie nach unten, so muss das Maß zwischen unterem Kennzeichenende und dieser Linie etwa 10 cm betragen. Beträgt dieser Abstand ca. 10 cm, so ist der Kennzeichenwinkel nahezu 30°.

Neigung nach vorn:

Zieht man bei einem Kennzeichen mit einer Höhe von 20 cm von der oberen Kennzeichenbefestigung eine senkrechte Linie nach unten, so muss das Maß zwischen unterem Kennzeichenende und dieser Linie etwa 5 cm betragen. Beträgt dieser Abstand ca. 5 cm, so ist der Kennzeichenwinkel nahezu 15°.


Und dem hier stammt ausm Kürbis-Forum :lol: :twisted:
das sieht man da ja auch wirklich beschissen.

ich hab auf nem streetfighter treffen mal einen gesehen, der hat sich sein kennzeichen einfach mit ner kette hinten aufn rücken gehängt. is mit sicherheit auch nich erlaubt, aber das könnte man sehr gut sehen!

allerdings hatte der auch n bärenkopf als helm...
MfG
Chris
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th1mx
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Beitrag von th1mx »

Ja das mit den Winkeln passt auch. Also wenn man Direkt am Heck steht sieht man es natürlich nicht... wenn man 2 Schritte zurück geht sieht man es... und aus nen Partybalken der Hinter her fährt sieht man es auch.

Mir stellt sich eher die Frage ob das Kennzeichen ans Ende vom Fahrzeug muss. Weil hinten ist es ja aber halt nicht ganz hinten :roll:
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wreCrosser
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Beitrag von wreCrosser »

Wichtig ist aber auch, dass man das Kennzeichen auch von der Seite etwas erkennen kann. Laut Stvzo ist das, wenn ich mich richtig erinnere so, dass man das Kennzeichen auch in einem Winkel von 30° seitlich komplett erkennen muss. Auf irgendeiner Internetseite gabs da auch mal ne Skizze von.
Ich hab das vor einiger Zeit mal bei der 125er nachgemessen, da hat das nicht funktioniert (2000-2005er Plastiks, 200mm breites Kennzeichen).
Die nächste Sache ist dann halt, dass sowas auch schon recht auffällig ist und man evtl öfters als sonst angehalten werden könnte.
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5cHnuT
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Beitrag von 5cHnuT »

wreCrosser hat geschrieben:Laut Stvzo ist das, wenn ich mich richtig erinnere so, dass man das Kennzeichen auch in einem Winkel von 30° seitlich komplett erkennen muss.
Richtig! ;-)
Hatte ich auch mal gelesen...
:h: Mess with the best, die like the rest!!! :h:
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Football
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Beitrag von Football »

..mit dem gedanken hab ich auch schon gespielt, hab aber noch keine hiebfeste grundlagen gefunden... ausser eben die die höhe..

bei dem Rücklicht von der luise ist kein reflektor drinne, musst mal genauer lesen... ;-) ..und wenn kommt dann der da drann: http://www.polo-motorrad.de/de/led-ruck ... tring.html
der reflektor kommt dann ans ende der schwinge... mal schauen was der tüv sagt :) ..irgendwie muss man ihn ja ablenken :)
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th1mx
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Beitrag von th1mx »

Ich weis das es kein Reflektor ist aber er sieht dem sehr sehr ähnlich für die Polizei sollte es reichen. Ansonsten kommt noch nen Klebe Strahler drauf...

Das mit den 30° Links bzw Rechts könnte am schwierigsten werden zwecks Auspuff auch wenn nur nen EINTOPF dran ist. Mal schauen :D
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AWeSomE
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Beitrag von AWeSomE »

5cHnuT hat geschrieben:
wreCrosser hat geschrieben:Laut Stvzo ist das, wenn ich mich richtig erinnere so, dass man das Kennzeichen auch in einem Winkel von 30° seitlich komplett erkennen muss.
Richtig! ;-)
Hatte ich auch mal gelesen...

gibt doch genug chopper die das links-seitig neben dem hinterrad haben, da würde man es von rechts ja auch nicht sehen...oder sind die alle illegal unterwegs? ich glaube kaum!
:h: .:S.M.C.R.N-Stammtisch-Beisitzer:. :h:
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th1mx
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Beitrag von th1mx »

Bei denen ist es wiederum so das diese Links oder Rechtsseitige anbringung im Schein eingetragen ist. Sind nen Sonderfall :-?
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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Ihr meint so wie bei dieser Aprilla ? :lol: (ja ! Sie hat ein Kennzeichen =) !)

Bild

im Mai in Rijeka/Kroatien Fotografiert.... :twisted:
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th1mx
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Beitrag von th1mx »

Ja so ungefähr nur im Halbwegs Legalen winkeln :D das erkennen nur Zwerge und die Schlümpfe wo das hängt. War bei der 510er auch gut zu erkennen war vllt 30° Negativ geneigt...
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Raddimann
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Beitrag von Raddimann »

Find ich urhässlich und würd das nie so anbauen. Aber Geschmäcker sind ja zum Glück verschieden. Sonst wäre die Welt ja sowas von langweilig.
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ZwickauerSMR570
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Beitrag von ZwickauerSMR570 »

Hätte nur bedenken das da beim Einfedern noch genug Platz ist und es dir den ganzen Rotz nicht ausm Heck reist!! :-(
Die Idee ist nicht schlecht!
Auf der anderen Seite dachte ich, bei meiner TÜV-Abnahme, hat der die "Radabdeckung" (überstand nach hinten über dem Hinterrad) mittels Rücklicht + Nummernschild kontrolliert! Würde ann ja nicht passen!
Bin mir aber jetzt nicht 100% sicher!
Wenn man schon auf den Putz haut, muß man auch sehen das er hält!!!

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Football
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Beitrag von Football »

th1mx hat geschrieben:Ich weis das es kein Reflektor ist aber er sieht dem sehr sehr ähnlich für die Polizei sollte es reichen. Ansonsten kommt noch nen Klebe Strahler drauf...
..das kann mann ganz einfach mit einer taschenlampe herrausfinden ;-)

bei dem choppern ist das glaub baujahr bedingt, sowie bei den Ochsenaugen, die nur nach vorn strahlen dürfen..

aaaaaber, wenns noch keiner versucht hat.... ich werds dann einfach mal versuchen und gut iss...
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Football
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Beitrag von Football »

doch nicht nach Bj.

hab da was gefunden, steht auch was zu winkeln usw. aber im zusammenhang mit dem KZ links/rechts am chopper....
im 2ten post ist ein link

http://www.chopperforum.de/thread.php?postid=351945
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hqv610
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Beitrag von hqv610 »

@Fußball

Dein Avatarbild ist sehr schön!

MfG
Chris
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Beitrag von Football »

süß ne ? ;-)


hab nochmal gestöbert:
http://beck-online.beck.de/default.aspx ... e=20000801

also man darf das KZ nur in fahrtrichtung "winkeln", im radhaus würde das aber nach hinten zeigen...

und warum die chopper das KZ an der seite besfestigen dürfen, obwohl das eindeutig dann auch nur von einer seite zu sehen ist, ist mir gänzlich unbegreiflich..
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SonnigesNaabeck
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Beitrag von SonnigesNaabeck »

Frage: Hast du schonmal beim Tüv nachgefragt? Oder einfach zur nächsten Polizeistelle gehen und da mal nachfragen, sind auch nur Menschen, die beissen nicht. Solang man immer freundlich bleibt! 8-)
:transit: Am Straßenrand onaniert, das ist ziehmlich ungeniert! :transit:

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Football
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Beitrag von Football »

Antwort: Genau das hätte ich auch einfach mal gemacht, wenn ich denn endlich mal das mopped abgeholt hab..... :rrr:
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th1mx
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Beitrag von th1mx »

Bezüglich einfedern habe ich mir das Schmale geholt das passt dann zwischen die Schwinge.
Bezüglich Radabdeckung habe ich irgendwo gelesen das dass Kennzeichen als solches keine Radabdeckung darstellt... Also war das scheinbar nur Wichtigtuerei :roll:

Beim Tüv nachfragen nun ja der liest mir dann nur die Paragraphen vor. Und die stehen auch hier FZV Paragraph 27 wenn ich das alles hinbekomme dann erzähl ich den das dann auch bei ner Verkehrskontrolle und die müssen mir dann sagen was nicht hin haut.

Ich werde es sobald meine Eintopf Anlage eintrudelt einfach montieren. Und das möglichst genau in den Vorgegebenen Winkeln. Einsichtbarkeit und Beleuchtung usw.

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