HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

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DusK
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HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von DusK »

Hallo Jungs und Mädels,

seit ziemlich langer Zeit habe ich noch eine Husqvarna SM 125 '05 rumstehen.
Die Hauptuntersuchung ist schon lange überfällig.
Mein Ziel: Maschine durch die HU bringen und verkaufen.

Leider habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") verloren, welchen ich ja für die HU bräuchte.
Neuausstellung wäre für mich sehr aufwändig, da die Maschine woanders angemeldet ist und ich, soweit ich weiß, dort den Antrag stellen müsste.

Daher meine Idee:
Ich melde die Maschine ab und gehe dann zur HU.
Laut TÜV-Seite brauche ich dafür die Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") - gibt es ja aber offensichtlich bei Leichtkrafträdern nicht. Ich habe lediglich die COC-Papiere - nur um sicher zu gehen:
Das ist so richtig? Mir fehlt also nichts?

Kann ich also ganz beruhigt die Maschine abmelden und dann nur mit den COC-Papieren zum TÜV / zur Dekra gehen und eine normale HU machen?
Irgendwie habe ich die Sorge, dass mir Dokumente fehlen, oder ich eine Vollabnahme machen lassen muss?!

Falls jemand sonstigen Rat oder Hinweis hat, dann immer her damit!
Bin auf dem Gebiet nahezu völlig unerfahren und kann eure Hilfe sehr gebrauchen!
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Bieler_92
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von Bieler_92 »

ruf einfach beim tüv an und frag!

hab den schein vom hänger letztens auch nicht zur hand gehabt... war kein prolbem... einfach mim brief hingegangen ;)

sollte bei dir auch möglich sein!
[img]http://files.homepagemodules.de/b516784/pictures_u28_113c0e.gif[/img]
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DusK
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von DusK »

nur habe ich ja eben keinen brief, daher die frage.

bei dekra/tüv werde ich sicherlich auch nochmal anrufen, allerdings sind besonders hotlines ja nicht super zuverlässig.

daher habe ich mich auch noch an euch gewendet ;)
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Bieler_92
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von Bieler_92 »

ja das ist mir klar, aber ich denke mal, das du mit der betriebserlaubnis genau so gute chancen hast...
[img]http://files.homepagemodules.de/b516784/pictures_u28_113c0e.gif[/img]
bastel

Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von bastel »

... für die Abmeldung ist die Zulassungsbescheinigung Teil1 und das Kennzeichen mit Zulassungsstempel notwendig. Fehlt Teil 1 muss der zuletzte eingetragenen Halter eine eidestattliche Versicherung über den Verlust gegenüber der Zulssungstelle abgeben. Fehlt der Zulassungsstempel auf dem Kennzeichen muss ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, das Kennzeichen wird gesperrt und du bekommst ein neues Kennzeichen.
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DusK
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von DusK »

danke für die hilfe. nen neues kennzeichen brauch ich ja nichtmals, wird ja abgemeldet.

edit: die verwirrung geht weiter :mrgreen:
wenn ich die tage zum straßenvekehrsamt gehe, um die alte hva abzumelden, dann melde ich (hoffentlich) direkt meine neue hva wr 125 an.
bekanntlich 125ccm, 4kw, 60km/h - demnach leichtkraftrad.
aber es gibt eine zulassungsbescheinigung teil II (fahrzeugbrief), welchen leichtkrafräder ja idr nicht haben.
außerdem steht als fahrzeugklasse "l3e" und nicht "l3e b", was laut straßenverkehrsamt eigentlich drinstehen müsste, damit es ein leichtkraftrad wäre... :roll2: :lol:

das ganze muss ich aber natürlich wissen, um von der versicherung überhaupt eine richtige evb-nummer zu bekommen, mit der ich die maschine dann anmelden kann.

eine nummer habe ich jetzt, ausgestellt für ein leichtkraftrad... ich bin gespannt, was dabei rauskommt :-|
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ZiD!
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von ZiD! »

DusK hat geschrieben:nur habe ich ja eben keinen brief, daher die frage.

bei dekra/tüv werde ich sicherlich auch nochmal anrufen, allerdings sind besonders hotlines ja nicht super zuverlässig.

daher habe ich mich auch noch an euch gewendet ;)
Ohne Brief haste da nen zappen! Der Schein sagt nur techn. Daten über das FGZ aus der Brief allerdings gibt dir den Eigentumsnachweis an. Wenn der weg ist musst du auf die Zulassungsstelle und einen neuen Ausfertigen lassen.....das kostet glaub ich alles in allem irgendwas um die 100-150€
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von bastel »

... ob du dir anschließend ein neues Schild machen lässt bleibt dir überlassen. Kommst du ohne Zulassungsstempel auf dem aktuellem Schild daher oder gar ohne Schild, bekommt das Fahrzeug ein neues Kennzeichen/Nummer zugeteilt. Teil 2 gibt es für 125iger nicht mehr, dafür haste die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Abmeldung also nur möglich mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Schild mit Zulassungsstempel, sonst ist eine eidesstattliche Versicherung vom Besitzer notwendig
DusK hat geschrieben:danke für die hilfe. nen neues kennzeichen brauch ich ja nichtmals, wird ja abgemeldet.
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von WR500 »

Nach §3(2)FZV sind Leichtkrafträder nicht zulassungspflichtig, sondern nur KennzeichenPflichtig nach §4(2)FZV.
Daher ist für diese Fahrzeuge streng genommen auch keine ZB1 notwendig. es liegt hier im ermessen der Zulassungsstelle, ob eine ZB1 für Leichtkrafträder ausgestellt wird um Kennzeichen, Halter und techn. Daten zu bescheinigen.
In einigen Landkreisen, gibt es dafür auch eine Kurzform mit Kennzeichen, Halternamen und FIN. In anderen wiederum gibt es nur einen Vermerk/Stempel auf die Übereinstimmungsbescheinigung oder ABE.

für diese Fahrzeuge gilt dann §4(5)FZV:

Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

siehe dazu auch: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html

Am besten ist es natürlich immer, wenn du direkt auf deiner zuständigen Zulassungsstelle und/oder Prüfstelle nachfragst.

Gruß Stefan
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DusK
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von DusK »

dankeschön! :Top:

habe heute recht viel nachgefragt. allerdings waren selbst die leute im straßenverkehrsamt unsicher und konnten mir teilweise keine verlässlichen antworten geben.
ein mitarbeiterin des straßenvekehrsamtes sagte mir allerdings, dass auch für leichtkrafträder die zulassungsbescheinigung teil II (fahrzeugbrief) ausgestellt werden könnte, wenn der kunde das wollte.

bei meiner wr 125 lief es übrigens so, dass die motor-sport handels ag (zupin) einen fahrzeugbrief ausstellt, sobald mein händler das bike an mich verkauft hat.

auch dank eurer hilfe bin ich jetzt aber ganz guter dinge, dass ich alles geregelt bekomme.
wird sich alles donnerstag zeigen.
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DusK
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Re: HU für SM 125 ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Beitrag von DusK »

So, es gibt Neues:

Auch bei einer Abmeldung muss eine neue ZB I (Fahrzeugschein) ausgestellt werden. Diese dient als Abmeldungsbestätigung.
Die eidesstattliche Versicherung muss bei der Zulassungsbehörde abgelegt werden (30,70 €) - Vordrucke aus dem Internet sind wertlos.
Das Kennzeichen wird also entweder eingezogen, und/oder entwertet, die ZB I wird wieder ausgehändigt.
Ich bin also wieder im Besitz eines Fahrzeugscheins.

In meinem Fall musste die neue Zulassungsstelle auch mit der alten Zulassungsstelle (wo das Fahrzeug angemeldet wurde) Rücksprache halten, ob das Fahrzeug überhaupt abgemeldet werden darf.


Zur Anmeldung der WR 125:
Im von Zupin ausgegebenen Schein ist das Fahrzeug noch kein Leichtkraftrad.
Der Vermerk hierzu (das "B" zur Fahrzeugklasse L3e B) findet sich in den COC-Papieren und wird von der Zulassungsstelle eingetragen.

Unterm Strich hat also alles relativ reibungslos geklappt! Leider kostete Abmeldung, Anmeldung und neues Kennzeichen insgesamt über 80 €, aber immerhin habe ich es hinter mir.

Demnächst gehts dann also mit der WRE/SM 125 zum TÜV und danach wird Sie verkauft.

Danke nochmals für Eure Hilfe! :prost:
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