Kennzeichen

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Twinky
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Kennzeichen

Beitrag von Twinky »

Hallo,
es ist vielleicht eine einfache Frage. Doch sie wurde mir noch nie richtig beantwortet. Ich sehe öffters mal Fotos von Motorrädern die ihr Kennzeichen nach "innen" geknickt haben bzw. das Kennzeichen "unter" der Sitzbank haben. Ist schwer zu beschreiben. Ist das in Deutschland möglich? Ich meine das es die 30 Grad nach oben nicht überschreiten darf und das es von drei seiten sichtbar sein muss. Doch es gibt ja auch Chopper, die ihr Kennzeichen links neben dem Rad haben... Wisst ihr vielleicht mehr?
Wäre super, danke :massa:

Hier zwei Beispiele:

http://s14.directupload.net/file/d/3454 ... hz_jpg.htm

http://s7.directupload.net/file/d/3454/ew7x8x4b_jpg.htm
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dr.-hasenbein
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Re: Kennzeichen

Beitrag von dr.-hasenbein »

Hmm... wollte dir gerade den §60 STVZO ans Herz legen in welchen die Anbringung und Ausgestaltung von amtlichen Kennzeichen rechtlich regelt...

sehe aber nun gerade das dieser (und der §60a) aufgehoben wurde :shock:

da wirst du dein Glück un der ersetzenden EU/EG Richtlinie finden müssen...
WR500
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Re: Kennzeichen

Beitrag von WR500 »

Ich würde §10 FZV nehmen, der auf 2009/62/EG verweist:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 027:DE:PDF

Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
- darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
- darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.
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ZiD!
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Re: Kennzeichen

Beitrag von ZiD! »

die erste variante fällt raus da es nicht verdreckt sein darf und gut sichtbar sein muss!
mal ganz abgesehn von den winkeln!
glaub mir....hab mich damit sehr intensiv auseinandergesetzt :)
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Twinky
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Re: Kennzeichen

Beitrag von Twinky »

:D Schade. Ich danke euch! :Top:
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regbf99
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Re: Kennzeichen

Beitrag von regbf99 »

ZiD! hat geschrieben:glaub mir....hab mich damit sehr intensiv auseinandergesetzt :)
Ich kann ZiD nur zustimmen, ich habe mir auch sämtliche § duchgelesen und auch mit dem TÜV und so weiter gesprochen.
Aber das Kennzeichen kriegt man wie auf dem ersten Bild unter einhaltung aller Gesetze einfach nicht unter, so schön es wäre.
6257

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- CR 390 Bj. 1979 - derzeit im Aufbau
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