Um das möglichst übersichtlich zu machen, könnte man sich je Bauteil die Info dazu schreiben und den (wenn vorhanden) Link zum Gesetztestext dazu packen.
Ich würde jeweils neue Dinge im ersten Beitrag ergänzen. So in der Form:
ESD mit ABE zu laut
Vorab wird geschaut, ob die vorhandene ABE auch auf das Mopedmodell und den Auspuff passt. Sind die Nummern gecheckt, aber das Ding kommt dem Herrn Wachtmeister zu laut vor, dann kann er auf Verdacht deine Nuda ohne mit der Wimper zu zucken eintüten und checken lassen per Gutachter. Es kommt also immer auf die Laune und das Empfinden des Kontrolleurs an, wodurch die These "Ich hab aber ne ABE, da kann mir niemand was....!" ihre Wirkung direkt verliert.



Krümmer ohne ABE
Dieses Spiel gilt ähnlich für den Punkt "Krümmer ohne ABE - Was kann bei einer Kontrolle bzw TÜV passieren?", da auch hierdurch die Lautstärke des Bikes in 99,9% lauter wird. Hat nun ein kontrollierender Polizist ein mulmiges Gefühl, dürfen die besagten Schritte aus Punkt 1 auch hier durchgeführt werden...


Defekter Auspuff
Ist der Auspuff defekt, d.h. ohne willentliche Änderung verschlissen oder durchgerostet, kostet das nach altem (bis 30.4.2014) und neuem (ab 1.5.2014) Recht gemäß Nr. 219 des Bußgeldkatalogs 20 € und keine Punkte.
§219 – Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen (§ 49 Abs. 1 & § 69a Abs. 3 Nr. 17 StvZO) – 20 €, keine Punkte“
Manipulierter Auspuff
Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:
„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €
214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“
Nach Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.
Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 (korrekte Auspuffanlage) nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
Spiegel ohne ABE
TBNR 356000
Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht
den Vorschriften entsprach *).
§ 56 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
15,-€ Bußgeld
ggf. noch ne Unterbindung/Untersagung der Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr nach jeweiligem Landes
usw.
Würde das auf Interesse stoßen?